[Update 3.9.2018] Seit heute soll das besondere elektronische Anwaltspostfach endgültig nutzbar sein. In einem ersten Schritt sind alle rund 160.000 in Deutschland zugelassenen Anwältinnen und Anwälte vom heutigen Tage zu einer passiven Nutzung des beA verpflichtet. Was das bedeutet und mit welchen Maßnahmen wir Sie dabei unterstützen, erfahren Sie im zugehörigen Beitrag auf unserem Advoblog.
Update 26.7.2018: Laut Beschluss der außerordentlichen Präsidentenkonferenz der BRAK am 27.6.2018 soll das beA zweistufig eingeführt werden. Seit 4.7.2018 steht die hierfür notwendige Software zum Download bereit, und ab dem 3.9.2018 soll das beA-System endgültig genutzt werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Update II: Mittlerweile steht der neue Termin für die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) fest, nämlich der 29.9.2016!
Update I: Die BRAK hat die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs bis auf weiteres verschoben. Im zugehörigen Beitrag erfahren Sie, was das für Sie bedeutet.
Mit Beginn des kommenden Jahres, also am 1. Januar 2016, sind Rechtsanwälte und -anwältinnen dazu verpflichtet, mit allen Beteiligten auf elektronischem Wege zu kommunizieren.
Das bedeutet vor allem eins: Sämtliche Prozesse innerhalb einer Kanzlei, auf die das zugehörige Gesetz zutrifft, sollten vollständig digitalisiert werden.
Da dies mit erheblichen Anpassungen innerhalb der Kanzlei verbunden sein wird, stellen wir mit diesem Zweiteiler (hier geht es zu Teil 1) die Vorzüge des ERV (Elektronischer Rechtsverkehr) und des besonderen elektronischen Anwaltsfachs (beA) detailliert vor. Wir stellen den geplanten Zeitablauf dar, nennen die Vorzüge beider Verfahren, vergleichen ERV mit dem derzeit verfügbaren EGVP und zeigen, wie wir unsere Kunden mithilfe von advoware beim Umstieg auf den ERV und das beA unterstützen.
EGVP versus ERV: Alt gegen neu
Wenn die Richtlinien des ERV ab dem 1.1.2016 verbindlich in Kraft treten, wird das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) an Bedeutung verlieren und eines Tages ad acta gelegt werden. Dabei wird das EGVP von einigen Bundesländern wie Brandenburg, Sachsen und Hessen bereits vollumfänglich genutzt sowie von den meisten Bundesländern zumindest teilweise unterstützt. Auch advoware bietet seit Jahren eine Schnittstelle zum EGVP. Damit lassen sich direkt aus der Kanzleisoftware heraus folgende Aufgaben erledigen:
- Schriftsätze (Anträge, Dokumente, etc.) lassen sich elektronisch an Gerichte und Behörden übermitteln, und das rechtswirksam, weil abhörsicher dank einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
- Damit können Bürger, Rechtsanwälte und Behörden rechtsverbindlich elektronisch kommunizieren, was eine Rechtswirksamkeit in Verbindung mit einer schnellen Abwicklung, unabhängig von Büro- und Gerichtsöffnungszeiten, darstellt.
- Dank eines elektronischen Zeitstempels und der damit einher gehenden Eingangsquittung erfolgt der elektronische Rechtsverkehr via EGVP fristgerecht.
All diese Vorteile soll nun das ERV samt dem beA übernehmen und damit die Zukunft des papierlosen, schnellen und rechtssicheren Austauschs von Dokumenten zwischen Anwälten, Mandanten und Gerichten/Behörden ermöglichen. Ab dem 1.1.2016 geht es schrittweise los, daher sollten Sie sich so früh wie möglich mit dem Thema ERV beschäftigen. Am besten schon heute, mithilfe unseres Zweiteilers.
EGVP-Software steht nicht mehr zur Verfügung
Im Rahmen der Umstellung auf die digitalen Anwaltspostfächer wird ab dem 1.1.2016 auf der EGVP-Internetseite die sogenannte EGVP-Bürger-Client-Software nicht mehr zum Download bereitgestellt. Allerdings wird für den Austausch digitaler Dokumente zwischen Mandanten und Behörden eine eigens hierfür eingerichtete Internetseite zur Verfügung stehen. Diese funktioniert aber nur in Richtung der Behörden, eine Rückmeldung ist nicht vorgesehen.
Update 3.6.15: Wie wir heute von der Advoweb GmbH erfahren haben, hat die zuständige Bund-Länder-Kommission auf ihrer 97. Sitzung beschlossen, die EGVP-Bürger-Software nicht bereits zu 1. Januar 2016, sonder erst zum 1. Oktober 2016 einzustellen. Daher steht die bisherige EGVP-Anwendung weiterhin unter www.egvp.de zur Verfügung, deren Support wird allerdings zum 1. April 2016 eingestellt.
Advoware wird für den ERV und das beA rechtzeitig vorbereitet sein
Noch stehen nicht die passenden Schnittstellen für das besondere elektronische Anwaltspostfach seitens der BRAK zur Verfügung, allerdings sind sich die Advoweb und Hülskötter & Partner einig darüber, dass advoware und ERV/beA perfekt aufeinander abgestimmt sein müssen. Damit Sie künftig Ihre digitalen Dokumente an Gerichte, Mandanten und Behörden abhörsicher und datenkonform übermitteln können.
Darüber hinaus entwickelt Hülskötter & Partner mit seinen Kooperationspartnern ergänzende technische Lösungen, die im Bereich der Digitalisierung und Archivierung angesiedelt sind und die Kanzleien bei der Umsetzung des ERV bestmöglich unterstützen sollen.