[Update 3.9.2018] Seit heute soll das besondere elektronische Anwaltspostfach endgültig nutzbar sein. In einem ersten Schritt sind alle rund 160.000 in Deutschland zugelassenen Anwältinnen und Anwälte vom heutigen Tage zu einer passiven Nutzung des beA verpflichtet. Was das bedeutet und mit welchen Maßnahmen wir Sie dabei unterstützen, erfahren Sie im zugehörigen Beitrag auf unserem Advoblog.
Update 26.7.2018: Laut Beschluss der außerordentlichen Präsidentenkonferenz der BRAK am 27.6.2018 soll das beA zweistufig eingeführt werden. Seit 4.7.2018 steht die hierfür notwendige Software zum Download bereit, und ab dem 3.9.2018 soll das beA-System endgültig genutzt werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Update II: Mittlerweile steht der neue Termin für die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) fest, nämlich der 29.9.2016!
Update: Die BRAK hat die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs bis auf weiteres verschoben. Im zugehörigen Beitrag erfahren Sie, was das für Sie bedeutet.
ERV und beA sollen digitale Dokumente rechtssicher machenMit Beginn des kommenden Jahres, also am 1. Januar 2016, sind Rechtsanwälte und -anwältinnen dazu verpflichtet, mit Prozessbeteiligten auf elektronischem Wege zu kommunizieren.

Das bedeutet vor allem eins: Sämtliche Prozesse innerhalb einer Kanzlei, auf die das zugehörige Gesetz zutrifft, sollten vollständig digitalisiert werden.
Da dies mit erheblichen Anpassungen verbunden sein wird, berichten wir in diesem Zweiteiler (hier geht es zu Teil 2) über die Vorzüge des ERV (Elektronischer Rechtsverkehr) und des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA). Wir stellen den geplanten Zeitablauf dar, nennen die Vorzüge beider Verfahren, vergleichen ERV mit dem derzeit verfügbaren EGVP und zeigen, wie wir unsere Kunden mithilfe von Advoware beim Umstieg auf den ERV und das beA unterstützen.

Der ERV wird bis 2022 die anwaltliche Kommunikation digitalisieren

Das entsprechende Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten wurde am 16. Oktober 2013 verabschiedet. Damit soll der gesamte Schriftverkehr zwischen Anwälten, Mandanten  und juristischen Behörden auf elektronischem Weg erfolgen.
Um dies zu ermöglichen, ist die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verpflichtet, bis zum 1.1.2016 für jeden Anwalt und jede Anwältin ein eigenes, elektronisches Anwaltspostfach einzurichten. Auf diesem Weg wird zunächst die rechtlich wirksame Kommunikation zwischen Anwälten und Behörden/Gerichten mithilfe eines sicheren Zugangsverfahrens elektronisch erfolgen. Das soll den Austausch von Akten und anderen Schriftstück deutlich erleichtern.
In einem zweiten Schritt ist ab dem 1. Januar 2018 der wechselseitige Austausch von digitalen Akten ohne elektronische Signatur zwischen Anwälten und Gerichten laut ZPO und anderen Verfahrensverordnungen mithilfe des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) vorgesehen.
Es ist damit zu rechnen, dass einige Bundesländer bereist ab 2020 daraus eine Verpflichtung ableiten werden. So kann davon ausgegangen werden, dass Länder wie Brandenburg, Sachsen und Hessen den ERV als erste realisieren werden, da in diesen Bundesländern bereits heute das EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungsfach) vollständig umgesetzt wurde.
Am 1. Januar 2022 wird dann eine Jahrhunderte lange Ära zu Ende gehen: An diesem Tag werden nur noch digitale Akten an Gerichten und anderen Behörden erlaubt sein. Papierakten sind von diesem Tag an Geschichte, was den Austausch von Schriftstücken erheblich vereinfachen und beschleunigen wird. Damit werden Dokumente und Akten in digitaler Form ausschließlich über das beA zwischen Anwälten, Behörden und Gerichten ausgetauscht – und das vollkommen rechtssicher und mit den höchsten Sicherheitsstandards.

Anwendbarkeit und abhörsichere Mechanismen

Der Elektronische Rechtsverkehr (ERV) wird sich zunächst auf die Zivil-, Familien-, Arbeits-, Sozial- und  Verwaltungsgerichte sowie auf die Freiwillige Gerichtsbarkeit beschränken. Ausgenommen sind im ersten Schritt aufgrund ihrer besonderen Stellung und ihrer hochsensiblen Daten die Verfassungs- und Strafgerichte. Diese werden allerdings mit Verzögerung auf den ERV umgestellt.
Für die notwendige Sicherheit im Rahmen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) sind zunächst zwei voneinander unabhängige Verfahren vorgesehen, die sicherstellen sollen, dass ausschließlich der jeweilige Anwalt Zugriff auf das beA hat. Im Gespräch ist eine Kombination aus Benutzername/Kennwort und einer weiteren Maßnahme, die beispielsweise eine Signaturkarte darstellen kann.

Advoware wird für den ERV und das beA rechtzeitig vorbereitet sein

Noch stehen nicht die passenden Schnittstellen für das besondere elektronische Anwaltspostfach seitens der BRAK zur Verfügung, allerdings sind sich die Advoweb und Hülskötter & Partner einig darüber, dass advoware und ERV/beA perfekt aufeinander abgestimmt sein müssen. Damit Sie künftig Ihre digitalen Dokumente an Gerichte, Mandanten und Behörden abhörsicher und datenkonform übermitteln können.