Erinnern Sie sich: vorgestern habe ich den zweiten Teil unserer Webinare-sind-auch-für-Juristen-toll-Trilogie verfasst. Darin habe ich versprochen, den dritten Teil nachzuliefern. Das war wohl etwas zu optimistisch gedacht, aber heute komme ich dazu. Lassen Sie uns also die Antworten zu den zwei verbleibenden Fragen näher betrachten:

  1. Wie stelle ich sicher, dass ich anschließend mit den Webinar-Besuchern in Kontakt treten kann?
  2. Wie mache ich meine Webinare bekannt?

Die erste Frage ist relativ schnell beantwortet: wenn Sie beispielsweise mit einem der Webinar-Plattform-Anbieter zusammenarbeiten, sammeln diese die Daten der Teilnehmer, die sich ja über die Anbieter-Plattform für den Online-Vortrag angemeldet haben. Und diese Daten können Sie dann zu Kontaktzwecken benutzen.
Achten Sie dabei allerdings unbedingt darauf, dass die Webinar-Teilnehmer bei der Anmeldung zu Ihrem Vortrag ihr Einverständnis erklären, dass man sie im Anschluss an den virtuellen Vortrag kontaktieren darf. Andernfalls kann das Ganze sehr unangenehm für Sie werden, wenn sich nämlich einer der Teilnehmer von Ihnen belästigt fühlt und Ihr Angebot eher unliebsamer Spam-Werbung gleicht. 
Für die zweite Frage „Wie mache ich meine Webinare bekannt?“ gibt es leider kein Patentrezept. Allerdings können wir aus eigener Erfahrung heraus den ein oder anderen Tipp mit Ihnen teilen.
1. Nutzen Sie Ihren eigenen E-Mail-Verteiler
Mit vielen Ihrer Mandanten stehen Sie sicherlich per E-Mail in Kontakt. Bauen Sie daraus einen guten und kostbaren Verteiler auf, den Sie hegen und pflegen sollten wie einen Schatz. Möglicherweise nutzen Sie schon eine Kanzleisoftware wie Advoware, dann ist diese Vorgehensweise Teil der Anwendung. Und wenn nicht, sollten Sie sich nach einer passenden Lösung umsehen. Achten Sie beim Verwenden Ihrer Mandanten-Mailadressen unbedingt darauf, dass diese damit einverstanden sind, von Ihnen Werbung zu erhalten, was ja die Einladung zu einem Webinar zweifelsohne ist.
2. Bauen Sie Ihre eigene Xing-Gruppe auf
Falls Sie via Xing Ihr Business-Netzwerk pflegen, kennen Sie ja die Vorzüge dieser Plattform. Wussten Sie aber auch, dass man dort seine eigene Gruppen gründen und pflegen kann? Damit lässt sich zwar nicht über Nacht, aber doch Stück für Stück eine wertvolle Zahl an Kontakten aufbauen, die Sie mithilfe der Newsletter-Funktion von Xing regelmäßig mit Informationen beliefern können. Dazu gehören natürlich auch Webinare.
3. Nutzen Sie die Kraft von Social Media
Möglicherweise sind Sie nicht nur bei Xing, sondern nutzen auch Facebook für die Kommunikation mit Partnern und Mandanten. Damit bekommen Sie ebenfalls ein probates Tool an die Hand, regelmäßig Einladungen an Ihre Kontakte zu versenden. Allerdings ist es hier ähnlich wie bei Xing: sie benötigen eine eigene Facebook-Seite, um die eingebaute Newsletter-Funktion nutzen zu können. Damit steht Ihnen die Möglichkeit offen, auf sich selbst und Ihre Kanzlei hinzuweisen und auch damit neue Mandanten zu gewinnen. Und in Kombination mit einem Blog stehen Ihnen weitere Möglichkeiten offen – wir können dazu nur raten!
Tipp: Falls Sie mehr zum Thema „Online-Marketing & Juristen“ erfahren wollen, empfehlen wie die Lektüre dieses Interviews, dass wir Anfang diesen Jahres mit RA Aßhoff geführt und veröffentlicht haben. Interessanter Stoff!