Der heutige Wochenabschluss unseres Advoblogs gehört wie schon die letzten zwei Wochen dem Advoware-Forum, das von der Advoweb GmbH betrieben wird, also dem Software-Unternehmen, das hinter der Kanzleisoftware Advoware steckt.
Diesmal helfen sich zwei Advoware-Anwender untereinander, was ich bemerkenswert genug finde, um ein Blogbeitrag daraus zu machen. Der vorliegende Fall sieht folgendes vor:
Beim vorgerichtlichen Mahnschreiben wird gefragt, ob [es sich um ein] Geschäftsmandat [handelt]. [Bestätigt man das mit „ja“], wird trotzdem die Umsatzsteuer angesetzt. Die kann man [aber] doch nicht vom Gegner verlangen, wenn der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten und folgte rund zweieinhalb Stunden später:
Es gibt auch Unternehmer, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind [zum Beispiel Kleinstunternehmer] oder [der Vorsteuerabzug] nicht für einen bestimmten Geschäftsvorfall [gewollt ist] (z.B. Mieteinnahmen). Diese Entscheidung steuern Sie daher direkt in der Mandatsanlage, indem Sie angeben, dass der Mandant abzugsberechtigt ist [- oder eben nicht].
Ein wichtiger Hinweis folgte dann noch in der Antwort der Fragestellerin: da eine vorsteuerabzugsberechtigte Firma doch der Regelfall sei, wäre diese Standardeinstellung logischer und daher zu bevorzugen. Na, mal sehen, vielleicht wird das ja in einem der nächsten Updates berücksichtigt…