Stellen Sie sich vor, ein Kanzleimitarbeiter (oder der Anwalt selbst) öffnet eines schönen Morgens eine E-Mail, klickt auf einen unscheinbar wirkenden Link – und aktiviert damit im Hintergrund unbemerkt einen Kryptotrojaner! Das sind diese fiesen Schadprogramme, die Ihre gesamten Daten auf der Festplatte und auf Ihren Netz-/Cloud-Laufwerken scannen, mit einem unknackbaren Code verschlüsseln und Ihnen dann eine Aufforderung zukommen lassen, einen Beitrag X zu bezahlen, damit Sie wieder an Ihre Daten herankommen.
Abgesehen davon, dass die Wahrscheinlichkeit auf erfolgreiches Freikaufen Ihrer Daten gegen Null geht, haben Sie einen Haufen Ärger damit und vergeuden obendrein viel Zeit, Energie und Geld in diese Form der Gefahrenabwehr.
Zeigen Sie Krypto-Erpressern die kalte Schulter – mit täglicher Datensicherung
Wie viel effektiver wäre es da doch, wenn Sie dem Erpresser die kalte Schulter zeigen, indem Sie die verschlüsselten Daten einfach löschen und den am Tag zuvor gesicherten Datenbestand wieder herstellen. Dann haben Sie zwar einen Tag an Daten verloren, aber diese zu rekonstruieren ist mit wesentlich weniger Aufwand verbunden als sich den erpresserischen Ambitionen eines Hackers zu unterwerfen.
Und genau an dieser Stelle kommt ein großes Dilemma vieler Anwaltskanzleien ins Spiel: Die Datensicherung wird sehr oft entweder gar nicht oder nur halbherzig ernstgenommen. Und die Argumente sind immer dieselben: „keine Zeit“, „keine Ahnung, wie das geht“ und „wird schon nichts passieren“ sind die häufigsten Antworten, die wir täglich am Telefon hören. Erst heute Morgen hatte unsere Support-Hotline einen Kunden am Apparat, der eine 50 Tage alte Datensicherung sein Eigen nannte! Das sind fast zwei Monate an Daten, die im Falle eines virtuellen Angriffs futsch sind. Und das wohl für immer!
Nehmen Sie die Datensicherung bitte ernst!
Daher können wir nur immer und immer wieder an Ihre Sorgfaltspflicht erinnern und sorgsam mit Ihren Daten umgehen. Denn schließlich sind Sie diversen Regeln und Gesetzen unterworfen, was bei Nichtbeachtung sogar mit Freiheitsentzug bestraft werden kann. In diesem Zusammenhang möchten wir gerne an §203 StGB erinnern…
Dabei ist es so einfach, sich vor dem ultimativen Daten-GAU zu schützen, und das gerne mit unserer Hilfe. Denn für die komfortable Datensicherung haben wir gemeinsam mit unserem Geschäftspartner Mindtime eine Backup-Lösung konzipiert, die sich der täglichen Datensicherung annimmt. Damit haben Locky & Co. keine Chance mehr, und Sie kommen obendrein Ihren Fürsorgepflichten nach.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht. Oder Ihren Anruf.