von Hülskötter | Mrz 23, 2016 | Service, Software
Zum 1. April wird es amtlich: Ab diesem Tag muss das Formular für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers zur Vollstreckung von Geldforderungen verbindlich eingesetzt werden. Dies geht aus dem Bundesgesetzblatt vom 30.9.2015, Teil I, Nr. 37 hervor und ist Teil der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV).
Erlassen wurde das Ganze vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und ist bereits am 1.10.2015 in Kraft getreten.
Das Formular besteht aus drei Teilen: aus dem eigentlichen Vollstreckungsauftrag, aus einer Forderungsaufstellung (Anlage 1) und zahlreichen Hinweisen zum Ausfüllen und Einreichen des Auftrags (Anlage 2).
Damit Advoware-Kunden das zugehörige PDF-Dokument so komfortabel wie möglich nutzen können, wird es nach erfolgreicher Aktualisierung auf Advoware 4.05 innerhalb der Anwaltssoftware zur Verfügung stehen. Darüber hinaus plant die Advoweb mit dem Advoware-Update auf 4.1 eine weitere Vereinfachung. Damit können Anwender künftig eigene Anpassungen direkt in Advoware vornehmen, ohne Umweg über das PDF-Dokument.
Alle verfügbaren Infos gibt es auf der Advoweb-Seite, wo sich auch der Link zum Advoware-Update befindet. Wie sich das neue Formular richtig nutzen lässt, erfahren Sie dort übrigens auch.
von Hülskötter | Mrz 15, 2013 | Interna, Software
Wussten Sie eigentlich schon, dass seit dem 1. März 2013 die Übergangsfrist für die neuen Formulare für die Zwangsvollstreckung abgelaufen ist? Das bedeutet, dass die alten ab sofort nicht mehr gelten und Sie die neuen verwenden müssen. Dies betrifft folgende Fälle:
- Antrag Erlass einer richterliche Durchsuchungsanordnung,
- Antrag auf Erlass eines Pfändungs- Überweisungsbeschlusses insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen
- Antrag auf Erlass eines Pfändungs-Überweisungsbeschlusses wegen Unterhaltsforderungen.
Nun ist es aber so, dass die Formulare erheblich länger geworden sind, da sie laut Gesetzgeber „eine Vielzahl von Fallgestaltungen“ berücksichtigen sollen, um damit die Antragsteller beim Ausfüllen der Formulare zu unterstützen. Außerdem sollen vor allem die Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ausreichend Platz bieten, um zusätzliche Anträge stellen oder dem Gericht zusätzliche Informationen zukommen lassen zu können.
Diese ausführlichen Formulare sind allerdings nicht allen Fällen sinnvoll, sodass die Advoweb beschlossen hat, die neuen Formulare in Advoware so zu gestalten, dass Sie diese Ihren ganz besonderen Erfordernissen anpassen können. Das bedeutet, dass Sie mit dem geplanten Advoware-Update die Formulare mithilfe interaktiver Steuerelemente so voreinstellen können, damit Ihre ganz speziellen Anforderungen bestmöglich berücksichtig werden. Das erleichtert und beschleunigt das Ausfüllen der neuen Formulare ganz erheblich.
Das zugehörige Advoware-Update erfolgt im Laufe der nächsten Woche, sodass Sie dann die neuen Formulare für die Zwangsvollstreckung optimal nutzen können. Wir geben Ihnen hier auf diesem Blog sofort Bescheid, sobald Sie die neue Advoware-Version installieren können.
Übrigens: die neuen Formulare stehen schon seit Advoware 3.22 in ihrer überarbeiteten Form bereit, allerdings werden sie mit dem kommenden Update nochmals angepasst, sprich vereinfacht. Damit Sie es noch komfortabler haben. Denn das ist es, was uns jeden Tag aufs Neue antreibt: zufriedene Kunden.
von Hülskötter | Dez 12, 2012 | Service, Software
Möglicherweise wissen Sie es bereits: Am 1. Januar 2013 tritt das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft. Das bedeutet für Sie als Anwalt, sich auf neue Formulare einzustellen, die Sie dann zwingend verwenden müssen, wenn es um die (erneute) Abnahme der Vermögensauskunft geht.
Dabei werden Sie von Advoware bestmöglich unterstützt, indem mit dem Update 3.22 die veralteten Formulare entfernt und die neuen automatisch zur Verfügung gestellt werden. Dieses Advoware-Update steht in den nächsten Tagen bei der Advoweb zum Download bereit.
Doch wie sieht das in Advoware genau aus? Nun, an folgenden Stellen wird die Version 3.22 neue oder angepasste Menüpunkte bieten:
Unter „Inkasso“ | „ZV-Maßnahmen“ gibt es einen neuen Unterpunkt, der sich „Vermögensauskünfte“ nennt, der drei neue Maßnahmen bietet: „Vermögensauskunft“, „Vermögensauskunft nach Sachpfändungsversuch“. Diese Einträge sind allerdings erst zum 1.1.2013 sichtbar.
Darüber hinaus bietet Advoware zum Anpassen der Formulare eine entsprechende Funktion. Diese rufen Sie wie folgt auf:
Innerhalb der Grundeinstellungen der Aktenverwaltung öffnen Sie den Menüpunkt „Inkasso“ | „Vermögensauskünfte“ und klicken mit der rechten Maustaste auf diesen Unterpunkt. Wählen Sie aus dem Kontextmenü den Punkt „Word-Dokument öffnen“ und passen das zugehörige Formular Ihren Bedürfnissen an. Auf diesem Weg können Sie auch neue Anträge hinzufügen.
Ende der Übergangsfrist der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV)
Zum 1.3.2013 endet die Übergangsfrist der ZVFV. Auch damit werden neue Formulare notwendig, die wir in Advoware ebenfalls mit dem Update 3.22 zur Verfügung stellen. Gehen Sie hierzu innerhalb der Aktenverwaltung in folgendes Untermenü:
„Inkasso“ | „ZV-Maßnahmen“ | „PfÜb-Aufträge“.
Dort stehen bis zum 1. März 2013 die alten und neuen Fassungen der notwendigen Formulare parallel zur Verfügung.
Und da das ganze Thema doch sehr komplex ist, haben es die Verantwortlichen der Advoweb GmbH in einem PDF-Dokument zusammengefasst, das Sie ganz einfach von deren Webseite herunterladen können.
Dort finden Sie zudem weitere Infos zum Smartphonekalender-Update, ein Hinweis auf den Advoware-Jahreswechsel und warum noch nicht alle Kunden Advoware 3.2 auf CD erhalten haben. Viel Spaß beim Schmökern!