Videoblog: "Mir liegt die Unterstützung meiner Juristen-Kollegen sehr am Herzen"

Ein langjähriger USA-Aufenthalt hat den Blick von Frau Dr. Geertje Tutschka auf das Coaching von Anwälten nachhaltig verändert. Denn das, was sie in ihrer Zeit als Juristin auf der anderen Seite des großen Teichs über das Coachen von Anwälten gelernt hat, empfand sie als so wertvoll, dass sie es heute an Kolleginnen und Kollegen weitergibt.
Das Konzept dahinter nennt sich „Kanzleientwicklung“ und wird ein wichtiger neuer Baustein unserer Ausbildungsofferte sein. So wird Frau Dr. Tutschka gemeinsam mit ihrer Kollegin Marion Ehmann Webinare und Workshops für und bei Hülskötter & Partner abhalten. Doch warum sollte man sich damit als Anwalt überhaupt beschäftigen? Dafür gibt es laut Frau Tutschka diverse gute Gründe, wie sie uns im Interview verraten hat.

Darum sollten sich Anwälte und Juristen mit dem Thema Kanzleientwicklung beschäftigen

Das Thema Kanzleientwicklung fußt im Allgemeinen auf zwei Säulen: Die Kanzleigründung und die kontinuierliche Weiterentwicklung der Kanzlei. So stehen am Anfang diverse Fragen im Fokus wie zum Beispiel:

  • Wie positioniere ich meine Kanzlei am Markt?
  • Wo gründe ich meine Kanzlei?
  • Mit welchem Personen kann das geschehen?
  • Welche Rechtsgebiete kommen für mich infrage?
  • etc.

Doch damit ist alleine nicht getan, denn es kommt noch die stetige Weiterentwicklung der Kanzlei hinzu. So sollte immer wieder der Status Quo der eigenen Arbeit auf den Prüfstand gestellt werden um so herauszufinden, ob das eigene Tun immer noch so funktioniert, wie man das einmal geplant hat.
Das kann dann durchaus dazu führen, dass eine Neuausrichtung der Kanzlei erfolgen sollte, wenn beispielsweise die Rechtsgebiete nicht den erhofften Erfolg resp. Umsatz bringen. Aber auch das eigene Wohlbefinden und das der Mitarbeiter sollte regelmäßig betrachtet werden. Denn nur ein Betriebsklima, in dem sich alle wohlfühlen, bringt den Erfolg, den man sich wünscht. Und genau aus diesen und weiteren Gründen wird Frau Dr. Tutschka Webinare und Workshops gemeinsam mit uns anbieten.

Darum sollten sich Anwaltskanzleien dem Thema Kanzleientwicklung annehmen

Webinare eigenen sich im Allgemeinen sehr gut für eine erste Betrachtung eines speziellen Themas. Und so wird auch im Rahmen der Hülskötter Kanzleiakademie das virtuelle Seminar von und mit Frau Dr. Tutschka einen guten Überblick bieten, was es mit dem Thema Kanzleientwicklung auf sich hat. Damit bietet sie vor allem kleineren und mittleren Anwaltskanzleien die Gelegenheit, sich kurz und kompakt diesem wichtigen Bereich anzunähern – vielleicht sogar zum ersten Mal in ihrer Anwaltskarriere.
Im zugehörigen Workshop steht dann die eigene Kanzlei im Vordergrund. Damit besteht die Möglichkeit, einen ganzen Tag lang zusammen mit Frau Dr. Tutschka – und den anderen teilnehmenden Kollegen – das eigene Konzept genauer zu beleuchten. Doch nicht nur das: Die Vor-Ort-Ganztagsseminare sind auch eine willkommene Gelegenheit, als Kanzleiteam gemeinsam sämtliche Fragen rund um den Status Quo der eigenen Kanzlei zu erörtern, zu verstehen und zu verbessern.

Buchen Sie schon heute die Webinare und Workshops von Frau Dr. Trutschka

Das erste Webinar mit Frau Tutschka wird in unserer Kanzleiakademie am 29.03.2019 von 14:00 bis 15:00 Uhr stattfinden. Zur Seminarreihe gehört zudem ein Webinar zum Thema juristisches Projektmanagement. Mehr dazu in einem unserer nächsten Blogbeitrage. Beide Webinare bieten einen sehr guten ersten Einstieg in das Thema Kanzleientwicklung und juristisches Projektmanagement. Für das umfassende Entwickeln der eigenen Kanzleistrategie bietet sich anschließend ein 2-tägiger Workshop mit Frau Dr. Tutschka und Frau Ehmann an. Diese Veranstaltung findet am 14. und 15. Juni 2019 in unserer Musterkanzlei in Nordwalde statt.
Der 2-tägige Workshop kostet Sie als Frühbucher bis 30.04.2019 459,- Euro, danach 595,- Euro. Sie möchten gleich mit mehreren Teilnehmern Ihrer Kanzlei am Workshop teilnehmen? Kein Problem. Dann wird es für alle weiteren Teilnehmer sogar noch günstiger. Zum Frühbucherpreis kostet jeder weitere Teilnehmer aus einer Kanzlei 399,- Euro, danach 459,- Euro. Darin enthalten sind 2 Tage Workshop à 6 Stunden sowie Verpflegung und Getränke während des Workshops und ein zwangloses Get-together am Abend des 14. Juni 2019.
Sie möchten zunächst herausfinden, ob das Thema für Sie relevant ist? Auch das sollte möglich sein. Für alle Abonnenten unserer Kanzleiakademie-Flatrate sind die Webinare kostenlos in der Flatrate enthalten. Für alle anderen sind Sie mit einer Investition von 99 Euro für beide Webinare dabei. Sollten Sie anschließend Lust auf die Workshops bekommen haben, schreiben wir Ihnen 99 Euro auf den Webinarpreis gut.
Interessiert? Dann nehmen Sie am besten heute noch Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie!

Das vollständige Interview mit Dr. Geertja Tutschka

Neue Webinar-Reihe zum Thema Datenschutz beginnt [Upd]

Die neue Datenschutz-Weinar-Reihe beginntDas Thema Datenschutz steht angesichts der fortschreitenden Digitalisierung auch innerhalb der Anwaltsbranche immer mehr im Fokus.
Daher bieten Hülskötter & Partner für die Matrixkunden der advozon Kanzlei Konzept, die sich gerade zertifizieren lassen und dies bereits getan haben, bereits zum vierten Mal eine vollständige Seminarreihe zum Thema Datenschutz in Anwaltskanzleien an. Das ist insbesondere für QM-zertifizierte Kunden immer wichtiger, da mit der Einführung der ISO-Norm DIN EN 9001:2015 das Thema Datenschutz eine noch wichtigere Rolle einnimmt.
Die ersten zwei Webinare finden am 25. Januar und 1. Februar 2016 jeweils um 10:00 Uhr statt und bieten folgende Inhalte:
Montag, 25.1.2016: Einführung in den Datenschutz, die sich mit den datenschutzrechtlichen Grundlagen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) auseinander setzt. Dabei gehen Sicherheitsexperte Olaf Tenti von der GDI mbH und sein Team, das die Webinare durchführt, auf die Frage näher ein, was Datenschutz für Anwaltskanzleien genau bedeutet. Dabei kommen anschauliche Fälle zur Anwendung, die praxisorientiert zeigen sollen, wie datenschutzrechtliche Aspekte innerhalb des Kanzleialltags umgesetzt werden können.
Montag, 1.2.2016: Technische Risiken, mit denen man in Kanzleien regelmäßig konfrontiert wird. Dabei werden zahlreiche Fragen beantwortet, welche Motive Hacker zum Beispiel verfolgen und wie es um deren kriminelle Energie bestellt ist . Darüber hinaus spricht der zuständige Dozent über die potenziellen Gefahren, denen sich Anwälte ausgesetzt sehen. Dazu gehören unter anderem der Identitätendiebstahl, Malware, Spammer und weitere Betrugsszenarien.
Update: Aufgrund möglicher Karnevalsaktivitäten in ganz Deutschland verschieben sich die Datenschutz-Onlineseminare vom 8. Februar auf den 15. Februar 2016. Beide Kurse finden wie ursprünglich geplant jeweils um 10:00 Uhr (Teil 13 der „alten“ Seminarreihe) und 11:15 (Teil 3 der aktuellen Seminarreihe) statt. Zudem sehen die Inhalte zu den Kursen „Gesetze I“, „Gesetze II“ und „Bestandsaufnahme“ wie folgt aus:
„Gesetze I“: In diesem Onlineseminare wird das Bundesdatenschutzgesetzt detailliert betrachtet. Dazu gehören Aspekte wie der Anwendungsbereich des BDSG, dessen Definitionen und Begriffsbestimmungen, die Zulässigkeit von Datenerhebungen, die Rechte von Betroffenen und einiges mehr. Aber auch die Bestellung eines internen bzw. externen Datenschutzbeauftragten wird näher beleuchtet und was bei der  Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten alles zu berücksichtigen ist.
„Gesetze II:“ Im zweiten Teil des Kursschwerpunkts „Gesetze“ befasst sich der Dozent der durchführenden GDI mbH unter anderem mit den BDSG-Sondervorschriften, dem Telemediengesetz (§5), der Anbieterkennzeichnung von Inhalten, dem Arbeitnehmerdatenschutz und der Schweigepflicht. Zudem werden die aktuellen Themen Vorratsdatenspeicherung und die Europäische Datenschutzverordnung zur Sprache kommen.
„Bestandsaufnahme:“ Der Onlinekurs „Bestandsaufnahme“ stellt zahlreiche Fragen, die allesamt damit zu tun haben, wie die Bestandsaufnahme innerhalb eines Unternehmens vonstatten gehen sollte. Hierzu hat der Dozent dieses Seminars einen Rundgang vorbereitet,  bei dem er die Teilnehmer anhand von Fotobeispielen durch ein fiktives Unternehmen führt und dabei die Besonderheiten einer Bestandsaufnahme aufzeigt.
Die weiteren Termine sehen wie folgt aus:

  • 15. Februar: Gesetze I (Achtung: Dieses Webinar beginnt erst um 11:15 Uhr)
  • 22. Februar: Gesetze II
  • 29. Februar: Bestandsaufnahme
  • 4. April: Der technisch-organisatorische Datenschutz
  • 18. April: Notwendige Maßnahmen des effektiven Datenschutzes
  • 2. Mai: Erstellen notwendiger Dokumentationen (Verfahrensverzeichnis)
  • 23. Mai: Vorabkontrolle und Videoüberwachung
  • 6. Juni: Datenschutz im Arbeitsverhältnis/Zusammenfassung und Ergänzung der bisherigen Inhalte

Die weitere genauen Inhalte werden wir zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb dieses Beitrags bekannt geben.
Darüber hinaus finden zwei Präsenztermine im Seminarzentrum von Hülskötter & Partner in Nordwalde statt. Das betrifft zum einen die Zwischenprüfung, die unsere Teilnehmer am Montag, 21. März 2016 ablegen. Und am 13. Juni 2016 finden sich alle Datenschutz-Kursteilnehmer erneut in Nordwalde ein, um die Abschlussprüfung zu absolvieren.
Die Anmeldung erfolgt wie gewohnt mithilfe der Advozon Comfortcard-Nummer, mit der Sie sich in unsere Onlineakademie einwählen und die Kurse belegen können, indem Sie zunächst auf den kleinen Pfeil vor dem Eintrag „Kurse“ und anschließend auf den Link „Datenschutz Reihe 4 – Start 25. Januar 2016“ klicken. Dort erhalten Sie auch zusätzliche Informationen zu den Inhalten.
Falls Sie weitere Fragen zu unserer Datenschutz-Webinarreihe haben, dürfen Sie uns gerne unter der Telefonnummer 02573-9393-170 anrufen oder uns an team@huelskoetter.info eine E-Mail schreiben.