Advoware-Update 4.05 steht zum Download bereit

Advoware, die KanzleisoftwareZum 1. April wird es amtlich: Ab diesem Tag muss das Formular für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers zur Vollstreckung von Geldforderungen verbindlich eingesetzt werden. Dies geht aus dem Bundesgesetzblatt vom 30.9.2015, Teil I, Nr. 37 hervor und ist Teil der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV).
Erlassen wurde das Ganze vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und ist bereits am 1.10.2015 in Kraft getreten.
Das Formular besteht aus drei Teilen: aus dem eigentlichen Vollstreckungsauftrag, aus einer Forderungsaufstellung (Anlage 1) und zahlreichen Hinweisen zum Ausfüllen und Einreichen des Auftrags (Anlage 2).
Damit Advoware-Kunden das zugehörige PDF-Dokument so komfortabel wie möglich nutzen können, wird es nach erfolgreicher Aktualisierung auf Advoware 4.05 innerhalb der Anwaltssoftware zur Verfügung stehen. Darüber hinaus plant die Advoweb mit dem Advoware-Update auf 4.1 eine weitere Vereinfachung. Damit können Anwender künftig eigene Anpassungen direkt in Advoware vornehmen, ohne Umweg über das PDF-Dokument.
Alle verfügbaren Infos gibt es auf der Advoweb-Seite, wo sich auch der Link zum Advoware-Update befindet. Wie sich das neue Formular richtig nutzen lässt, erfahren Sie dort übrigens auch.