Anwaltliche Anschreiben blitzschnell erstellen und bereitstellen

Anwaltliche Anschreiben blitzschnell erstellen und bereitstellen

Der nachfolgenden Szene ist ein:e Anwaltsfachangestellte:r sicherlich schon des öfteren begegnet: Da erkundigt sich die Kollegin nach der aktuellen Arbeitslast, da sie ein Anschreiben benötigt, das möglichst schnell an den Mandanten verschickt werden soll. Es geht in diesem Fall um die gerade erfolgte Urteilsverkündung.

Auf herkömmlichem Weg kann das Erstellen des zugehörigen Anschreibens schon eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Dabei geht es mit einer speziellen advoware-Funktion deutlich schneller. Diese nennt sich Expresstexte. Dahinter verbergen sich Textvorlagen, die per Mausklick blitzschnell bereitstehen. Diese lassen sich dann ohne größeren Aufwand in die schriftliche Kommunikation mit den Mandant:innen integrieren und anpassen.

Jeder Kanzleimitarbeiter kann sich mithilfe der Expresstexte-Funktion häufig benötigte Vorlagen selber zusammenstellen. Diese Textbausteine lassen sich vorab an die benötigten Beteiligtenarten, Referate und Briefkopfvorlagen anpassen, sodass sich die erforderlichen Texte per Mausklick blitzschnell aufrufen lassen und in die Konversation mit der Mandantschaft oder Behörden eingebaut werden können. Das kann von „Aktenvermerk“ bis „Vollmacht“ reichen, oder – wie in unserem Fall – für das schnelle Übersenden eines erfolgten Urteils genutzt werden. 

Mit der Expresstexte-Funktion von advoware entfällt also das langwierige Formulieren eines Anschreibens, da der wesentliche Nachrichtentext per Schnellzugriff zur Verfügung steht. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie in diesem einminütigen Video.

Ach ja: Falls Sie solche und weitere advoware-Tipps wünschen, sollten Sie weiterhin diesen Blog konsultieren. Oder einmal die Hülskötter Kanzleiakademie aufsuchen. Dort finden Sie zahlreiche Webinare zu sämtlichen Funktionen, die Ihnen bei der täglichen Arbeit mit advoware helfen können.

EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 7

EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 7

Sämtliche Teile der Video-FAQ-Serie auf einen Blick

Mit dem siebten Teil unserer großen DSGVO-FAQ-Videoreihe gehen wir der Frage nach, was eigentlich personenbezogene Daten sind und ob es möglicherweise Unterschiede bei der Bewertung dieser Daten gibt. Gleich mal vorab: Ja, diese Unterschiede gibt es.
Zu den personenbezogenen Daten gehören gemäß Artikel 4 der DSGVO neben den persönlichen Daten wie Name und Anschrift auch die Finanzdaten, also die Bankverbindung und Gehaltsabrechnung, biometrische Daten (Fingerabdruck, DNA-Probe), das Foto einer Person, seine Gesundheitsdaten und sogar die IP-Adresse eines Anwenders, wenn damit seine Identität eindeutig erfassbar ist. Oder anders gesagt: Immer, wenn ein Name neben einer dieser Daten auftaucht, handelt es sich um personenbezogene Daten.
Des Weiteren gibt es besonders sensible personenbezogene Daten wie die sexuelle Orientierung, politische Gesinnung, Bankdaten und Gesundheitsdaten, die einem besonderen Schutz unterstehen, so wie sich dies aus Artikel 9 DSGVO ergibt.

Hülskötter & Partner unterstützen Sie bei der Umsetzung der DSGVO

In diesem Kontext möchte ich Ihnen den Service eines Kooperationspartners von Hülskötter & Partner ans Herz legen. Damit werden Sie bei Ihrer ganz persönlichen Umsetzung der DSGVO bestmöglich unterstützt. Zu den Leistungen zählen unter anderem die Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten oder die gesamte Basisdokumentation für den Datenschutz zur individuellen Anpassung – und das für gerade mal 70 Euro (netto) monatlich. Vergleichbare Angebote für externe Datenschutzbeauftragte rufen schnell mal 150 Euro (netto) monatlich auf den Plan. Weitere Informationen zu dem Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite.

Bereiten Sie sich mit unserem Webinar auf die DSGVO richtig vor

Falls Sie noch mehr zur DSGVO wissen möchten, kann ich Ihnen unser DSGVO-Webinar im Rahmen der Kanzleiakademie-Flatrate guten Gewissens ans Herz legen, das wir für unsere Kunden konzipiert haben. Haben Sie keine noch keine Flatrate bieten wir Ihnen für dieses Webinar einmalig die Möglichkeit für 299,00 Euro (netto) pro Teilnehmer am Webinar teilzunehmen, auch wenn Sie keine Flatrate haben. Das Onlineseminar können Sie direkt über unsere Kanzleiakademie buchen. Bitte geben Sie bei der Buchung an, ob Sie bereits eine Flatrate haben oder nicht. Wir nehmen falls erforderlich dann nach der Buchung mit Ihnen Kontakt auf und schalten Sie dann für das Webinar frei.

EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 6

EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 6

Sämtliche Teile der Video-FAQ-Serie auf einen Blick

Die sechste Frage unser großen DSGVO-FAQ-Videoserie beantwortet heute folgende Frage:

Was bringt unserer Kanzlei der europäische Datenschutz überhaupt?

Nur so viel: Da der europäische Datenschutz seit vielen Jahren ein hohes Ansehen genießt, stellt er gerade für EU-Unternehmen eine große Chance dar, sich als zuverlässiger Partner zu präsentieren. Das wirkt sich wiederum positiv auf die Reputation und das Image einer Anwaltskanzlei aus, da mit dem Einhalten der DSGVO signalisiert wird: Wir nehmen die Sicherheit personenbezogener Daten sehr ernst!

Hülskötter & Partner unterstützen Sie bei der Umsetzung der DSGVO

In diesem Kontext möchte ich Ihnen den Service eines Kooperationspartners von Hülskötter & Partner ans Herz legen. Damit werden Sie bei Ihrer ganz persönlichen Umsetzung der DSGVO bestmöglich unterstützt. Zu den Leistungen zählen unter anderem die Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten oder die gesamte Basisdokumentation für den Datenschutz zur individuellen Anpassung – und das für gerade mal 70 Euro (netto) monatlich. Vergleichbare Angebote für externe Datenschutzbeauftragte rufen schnell mal 150 Euro (netto) monatlich auf den Plan. Weitere Informationen zu dem Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite.

Bereiten Sie sich mit unserem Webinar auf die DSGVO richtig vor

Falls Sie noch mehr zur DSGVO wissen möchten, kann ich Ihnen unser DSGVO-Webinar im Rahmen der Kanzleiakademie-Flatrate guten Gewissens ans Herz legen, das wir für unsere Kunden konzipiert haben. Haben Sie keine noch keine Flatrate bieten wir Ihnen für dieses Webinar einmalig die Möglichkeit für 299,00 Euro (netto) pro Teilnehmer am Webinar teilzunehmen, auch wenn Sie keine Flatrate haben. Das Onlineseminar können Sie direkt über unsere Kanzleiakademie buchen. Bitte geben Sie bei der Buchung an, ob Sie bereits eine Flatrate haben oder nicht. Wir nehmen falls erforderlich dann nach der Buchung mit Ihnen Kontakt auf und schalten Sie dann für das Webinar frei.

EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe samt Webinar-Angebot [Update]

EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe samt Webinar-Angebot [Update]

Sämtliche Teile der Video-FAQ-Serie auf einen Blick

EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 1
EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 2
EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 3
EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 4
EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 5
EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 6
EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 7
EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 8 und Teil 9
EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 10
Am 25. Mai 2018 beginnt mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung keine neue Zeitrechnung in Sachen Datenschutz. Und doch wird sich für viele Firmen eine ganze Menge ändern. Denn wo bis vor kurzem noch das Bundesdatenschutzgesetz nach dem Rechten sah, sorgt ab dann die DSGVO für einheitliche Rechten und Pflichten auf gesamteuropäischer Ebene. Und da es nahezu jedes Unternehmen – also auch Anwaltskanzleien – betreffen wird, sollten Sie sich so bald wie möglich mit den Regelungen und Konsequenzen der DSGVO eingehend beschäftigen.
Da rund um die Neuordnung des europäischen Datenschutzes viele Fragen ranken, haben wir die zehn wichtigsten herausgepickt. Diese werden wir hier auf unserem Blog in den nächsten Wochen Stück für Stück in Videoform beantworten und dazu weiterführende Informationen liefern. Und Hilfestellungen gibt es von unserer Seite auch, und zwar in Form eines Webinars, das wir in den nächsten Wochen im Rahmen unserer Hülskötter Kanzleiakademie anbieten. Wir freuen uns auf Sie!

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