EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 8 und Teil 9

EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 8 und Teil 9

Sämtliche Teile der Video-FAQ-Serie auf einen Blick

Mit dem achten und neunten Teil unserer großen DSGVO-FAQ-Videoreihe gehen wir den Fragen nach, ob jede Kanzlei einen Datenschutzbeauftragten braucht und welche Maßnahmen notwendig sind, wenn personenbezogene Daten in falsche Hände geraten.

„Benötigen wir unbedingt einen Datenschutzbeauftragten?“

Grundsätzlich gilt, dass Kanzleien und vergleichbare Firmen erst dann einen externen oder internen Datenschutzbeauftragten brauchen, wenn 10 oder mehr Personen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. Darüber hinaus muss unabhängig von der Größe der Firma ein DSB bestellt werden, wenn eine Datenschutz-Folgeabschätzung erforderlich ist oder wenn Daten geschäftsmäßig erhoben und verarbeitet werden. Das ist beispielsweise bei Marktforschungsunternehmen der Fall. Und Behörden müssen unter allen Umständen einen DSB ernennen. Aber: Ein Datenschutzexperte hilft Ihnen bei der fach- und sachgerechten Umsetzung der erforderlichen DSGVO-Maßnahmen.
Übrigens: Verantwortlich für die Einhaltung der DSGVO ist übrigens immer die Unternehmensleitung. Der DSB ist lediglich Berater und Unterstützer.

„Was sollten wir tun, wenn personenbezogene Daten in falsche Hände geraten?“

Hier gibt es zwei Vorgehensweisen: Sollten Ihre Kanzlei das datenschutzrechtliche Vergehen selber bemerken, haben sie genau 72 Stunden Zeit, um den Verstoß bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Diese nimmt dann Kontakt mit Ihnen auf und stimmt mit Ihnen die weitere Vorgehensweise ab. Hierfür sollten Sie unbedingt selber die richtigen Lösungen in petto haben.
Zweiter Fall: Falls eine betroffene Person bemerkt, dass ihre Daten z.B. nicht rechtmäßig gelöscht wurden, kann sie mit der Aufsichtsbehörde Kontakt aufnehmen, um diesen Verstoß zu melden. Auch in diesem Fall werden Sie Post oder einen Anruf von dem zuständigen Sachbearbeiter bekommen. Danach liegt es wieder bei Ihnen, zielführende Maßnahmen einzuleiten.

Hülskötter & Partner unterstützen Sie bei der Umsetzung der DSGVO

In diesem Kontext möchte ich Ihnen den Service eines Kooperationspartners von Hülskötter & Partner ans Herz legen. Damit werden Sie bei Ihrer ganz persönlichen Umsetzung der DSGVO bestmöglich unterstützt. Zu den Leistungen zählen unter anderem die Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten oder die gesamte Basisdokumentation für den Datenschutz zur individuellen Anpassung – und das für gerade mal 70 Euro (netto) monatlich. Vergleichbare Angebote für externe Datenschutzbeauftragte rufen schnell mal 150 Euro (netto) monatlich auf den Plan. Weitere Informationen zu dem Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite.

Bereiten Sie sich mit unserem Webinar auf die DSGVO richtig vor

Falls Sie noch mehr zur DSGVO wissen möchten, kann ich Ihnen unser DSGVO-Webinar im Rahmen der Kanzleiakademie-Flatrate guten Gewissens ans Herz legen, das wir für unsere Kunden konzipiert haben. Haben Sie keine noch keine Flatrate bieten wir Ihnen für dieses Webinar einmalig die Möglichkeit für 299,00 Euro (netto) pro Teilnehmer am Webinar teilzunehmen, auch wenn Sie keine Flatrate haben. Das Onlineseminar können Sie direkt über unsere Kanzleiakademie buchen. Bitte geben Sie bei der Buchung an, ob Sie bereits eine Flatrate haben oder nicht. Wir nehmen falls erforderlich dann nach der Buchung mit Ihnen Kontakt auf und schalten Sie dann für das Webinar frei.

EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 4

EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 4

Sämtliche Teile der Video-FAQ-Serie auf einen Blick

Neue Woche, nächster Teil unserer großen DSGVO-FAQ-Videoreihe. Dieses Mal beantworten wir die Frage

„Wie gehen wir mit personenbezogenen Daten richtig um?“

Klar sollte Ihnen auf jeden Fall sein, dass die Regeln über den richtigen Umgang mit personenbezogenen Daten mit der DSGVO deutlich verschärft werden. So sieht die Datenschutzgrundverordnung einen möglichst umsichtigen und vertrauensvollen Umgang mit personenbezogenen Daten vor.
Dazu gehört beispielsweise, dass Unternehmen jederzeit sagen können, wie und wo Daten gespeichert und verarbeitet werden. Aber auch die Anwender, die diese Daten verarbeiten und speichern, müssen bekannt sein. Zudem muss jedes Unternehmen die entsprechenden DSGVO-Löschfristen kennen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass personenbezogene Daten jederzeit richtig und aktuell sein müssen und nur so lange wie nötig gespeichert werden dürfen. Die DSGVO-Verordnung bezeichnet diese Prinzipien mit den Begriffen „Rechtmäßigkeit“, „Verarbeitung nach Treu und Glauben“, „Transparenz“, „Zweckbindung“, „Datenminimierung“, „Richtigkeit“, etc. Wer es ganz genau wissen möchte: Artikel 5 der DSGVO regelt all diese Prinzipien.

Hülskötter & Partner unterstützen Sie bei der Umsetzung der DSGVO

In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen einen neuen Service von einem Kooperationspartner der Hülskötter & Partner ans Herz legen, von dem Sie bei Ihrer ganz persönlichen Umsetzung der DSGVO bestmöglich unterstützt werden. Zu den Leistungen zählen unter anderem die Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten oder die gesamte Basisdokumentation für den Datenschutz zur individuellen Anpassung – und das für gerade mal 70 Euro (netto) monatlich. Vergleichbare Angebote für externe Datenschutzbeauftragte rufen schnell mal 150 Euro (netto) monatlich auf den Plan. Weitere Informationen zu dem Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite.

Bereiten Sie sich mit unserem Webinar auf die DSGVO richtig vor

Falls Sie noch mehr zur DSGVO wissen möchten, kann ich Ihnen unser DSGVO-Webinar guten Gewissens ans Herz legen, das wir für unsere Kunden konzipiert haben. Dieses Onlineseminar können Sie direkt über unsere edudip-Webinar-Plattform mithilfe des zugehörigen Links buchen.

EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 2

EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 2

Sämtliche Teile der Video-FAQ-Serie auf einen Blick

Wie wir bereits vor geraumer Zeit berichtet haben, stellen wir unseren Kunden, die die Kanzleiakademie Flatrate gebucht haben, ein Webinar zur Verfügung, das speziell den Aspekt „Datenschutz und Datensicherheit in der Kanzlei mit advoware“ in den Vordergrund rückt. In diesem Kontext haben wir zudem eine zehnteilige Videoclipreihe entwickelt, die sich mit den zehn wichtigsten Fragen rund um die EU-DSGVO auseinandersetzt. Da es noch ziemlich genau zehn Wochen bis zum endgültigen „Start“ der DSGVO sind, stellen wir bis zum 25. Mai jeweils freitags ein Video online, das eine weitere Frage beantwortet.

Neben der Videoreihe und dem Webinar haben wir zudem ein ganz besonderes Bonbon für unsere Kunden. Wir haben mit einem unserer Kooperationspartner, der sich exzellent mit den Themen rund um Datenschutz und Datensicherheit in Anwaltskanzleien auskennt, ein Datenschutzkonzept für Sie erarbeitet: Für gerade mal 70,00 Euro (netto) monatlich können Sie für Ihre Kanzlei einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen. Vergleichbare Angebote bei anderen Anbietern liegen im Schnitt bei 150 Euro (netto) monatlich. Weitere Infos zu den Leistungen unsere Datenschutzbeauftragten finden Sie auf unserer Webseite.

Diese zweite Frage beschäftigt sich mit der Frage, was denn die Kernaussage der EU-DSGVO ist, warum also die Europäische Kommission beschlossen hat, den Datenschutz europaweit zu harmonisieren.

Falls Sie mehr zu diesem Thema wissen möchten, kann ich sehr unser DSGVO-Webinar empfehlen, das wir am 9. April zum ersten Mal anbieten. Dieses Onlineseminar können Sie direkt über unsere neu geschaffene edudip-Webinar-Plattform mithilfe des zugehörigen Links buchen.