Das besondere elektronische Anwaltspostfach kommt später!
Geht man dieser Tage auf die beA-Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer, bekommt man folgenden Hinweis zu sehen:
Damit hat sich leider bewahrheitet, was internen Quellen zufolge schon länger fest stand: Die BRAK kann und wird den in Aussicht gestellten Termin zum 1. Januar 2016 in Sachen beA-Einführung nicht einhalten. Der eigens hierfür verfassten Pressemeldung zufolge ist die noch nicht zufrieden stellende Benutzerfreundlichkeit des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs für die Verzögerung verantwortlich. Oder wie es BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer sagt:
Die BRAK hat vor zwei Jahren den gesetzlichen Auftrag übernommen, für die gesamte Anwaltschaft in der Bundesrepublik eine sichere Kommunikationsplattform zu entwickeln. Uns war von vornherein bewusst, dass der Zeitplan sehr ambitioniert war. Das gilt insbesondere auch deshalb, weil wir uns das Ziel gesetzt haben, dass dieses System nicht nur besonders sicher sein muss, sondern sich auch bestmöglich in die anwaltlichen Arbeitsabläufe integrieren soll. Uns ist die Entscheidung, den Start des beA zu verschieben, nicht leicht gefallen, wir haben aber eine besondere Verantwortung gegenüber den Kolleginnen und Kollegen, das beA erst dann zur Verfügung zu stellen, wenn wir sicher sind, dass alle Funktionalitäten verlässlich den Nutzern zur Verfügung stehen.
Doch was beutetet das für Sie als Anwalt und worauf müssen Sie sich in nächster Zeit bei der Kommunikation mit den Gerichten und Behörden einstellen?
Die Verschiebung des beA-Starttermins bedeutet nicht die Abkehr von der Digitalisierung
Nun, zunächst einmal bedeutet die vorläufige Absage der beA-Einführung nicht, dass die elektronische Kommunikation mit den Justizbehörden vom Tisch ist. Im Gegenteil, die BRAK wird gemeinsam mit der für die Realisierung des beA beauftragten Firma Atos alles daran setzen, das besondere elektronische Anwaltspostfach allen in Deutschland eingetragenen Anwälten und Anwältinnen zugänglich zu machen. Der endgültige Termin hierfür steht nur noch nicht fest.
Was die Verschiebung des beA-Starttermins allerdings nicht bedeutet ist die Tatsache, dass Sie sich nicht mehr mit der Digitalisierung Ihrer Kanzleiabläufe- und -kommunikation beschäftigen müssen. Denn das beA wird kommen – so oder so. Beim Umstieg auf die elektronischen Abläufe können Sie sich zwar ein bisschen mehr Zeit lassen, was aber nicht bedeutet, die digitale Kommunikation Ihrer Kanzlei auf der Agenda wieder ganz nach hinten zu schieben.
Alle Infos zum beA finden Sie auf dem Advoblog
Um Ihnen das Thema ein wenig bekannter zu machen, haben wir bereits zahlreiche Beiträge auf dem Advoblog veröffentlicht, die Sie in der folgenden Linkliste zum Nachlesen finden. Und falls Sie noch mehr wissen wollen zum Thema beA und Digitalisierung, dürfen Sie uns gerne unter der Telefonnummer 025 73-93 930 anrufen oder uns an team@huelskoetter.info eine E-Mail schreiben.
- Wie ERV & beA die anwaltliche Kommunikation verändern – Teil 1
- Wie ERV & beA die anwaltliche Kommunikation verändern – Teil 2
- Hülskötter & Partner ermöglicht digitalisierte Anwaltskanzleien
- beA-Ratgeber von Hülskötter & Partner gratis beziehen
- Diese technischen Voraussetzungen sind für das beA erforderlich
- Was das beA mit einem Server-Umzug zu tun hat
- Telefonischer beA-Check von und mit Hülskötter & Partner
- Fit für das beA-Zeitalter mithilfe von Hülskötter & Partner
- So können Advoware-Kunden künftig das beA nutzen
- Nützliche Infos zu ERV und beA im BRAK-Magazin