Nützliche Infos zu ERV und beA im BRAK-Magazin [UPD]

Update 26.7.2018: Laut Beschluss der außerordentlichen Präsidentenkonferenz der BRAK am 27.6.2018 soll das beA zweistufig eingeführt werden. Seit 4.7.2018 steht die hierfür notwendige Software zum Download bereit, und ab dem 3.9.2018 soll das beA-System endgültig genutzt werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Update II: Mittlerweile steht der neue Termin für die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) fest, nämlich der 29.9.2016!
Update I: Die BRAK hat die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs bis auf weiteres verschoben. Im zugehörigen Beitrag erfahren Sie, was das für Sie bedeutet.


Das BRAK-Magazin der Bundesrechtsanwaltskammer ist immer einen Blick wert. So liefert die April-Ausgabe 2015 einen Schwerpunkt zum Thema ERV/beA, was angesichts des näher rückenden Stichtags 1.1.2016 wenig erstaunlich ist.
Die 2/2015-Edition geht auf zwei Aspekte des besonderen Anwaltspostfachs näher ein: Auf den Zeitplan (den Sie auch hier auf dem Advoblog finden) und auf die technischen Voraussetzungen für das beA.

Voraussetzung #1: Computer mit leistungsfähiger Internetverbindung

Als erste Voraussetzung nennt die BRAK einen Computer mit leistungsfähiger Internetverbindung, wobei leistungsfähig aus Sicht der BRAK 2 Megabit/s sind, was vor allem für den Upload, also das Hochladen von Dokumenten zu den Gerichten, deutlich zu wenig sein könnte. Das weiß auch die Kammer und kündigt im Magazin an, alle politischen Möglichkeiten ausschöpfen zu wollen, um den von der Bundesregierung angekündigten Breitbandausbau bis 2018 mit voranzutreiben. Andernfalls wird die vollständige elektronische Kommunikation laut BRAK nicht gewährleistet sein.

Voraussetzung #2: Kanzleisoftware oder Browser

Wie wir ja schon berichtet haben, wird im Gegensatz zum EGVP für das beA keine eigene Software mehr zum Einstanz kommen, sondern eine eigens hierfür entwickelte Webseite, mit deren Hilfe die Daten ausgetauscht werden können. Oder man nutzt eine Kanzleisoftware wie Advoware, die die passende Schnittstelle zum beA zur Verfügung stellt. Leider ist die hierfür benötigte Technik seitens der französischen Firma Atos noch nicht fertig, sodass es derzeit noch keine passende Lösung gibt. Allerdings warten die Entwickler der Advo-web GmbH bereits auf die notwendigen Voraussetzungen, um Advoware alsbald für das beA fit zu machen.

Voraussetzung #3: Kartenlesegerät und Signaturkarte

Für die abhörsichere Einwahl in das besondere Anwaltspostfach ist derzeit von einer Kombination aus Sicherheitskarte und PIN die Rede, wofür man ein passendes Kartenlesegerät benötigt. Da aber noch nicht endgültig entschieden ist, welches System zum Einsatz kommen soll, rät die BRAK vom vorschnellen Erwerb einer solchen Signaturkarte ab. Klar hingegen scheint, dass das Lesegerät bestimmte Voraussetzungen wie ein Tastaturfeld für die Eingabe der PIN erfüllen muss.

Voraussetzung #4: Scanner und Drucker

Für das Digitalisieren der Dokumente, die künftig via beA zwischen Anwälten, Mandanten, Gerichten und Behörden ausgetauscht werden sollen, ist selbstverständlich ein Scanner vonnöten. Da die BRAK auch einen Drucker vorsieht (als Backup quasi, falls doch nicht in jedem Fall digital versandt werden kann), empfiehlt sich der Einsatz eines sogenannten Multifunktionsgeräts, das Scannen, Drucken, Kopieren und Faxen beherrscht. Dabei sollte das Gerät unbedingt zur Größe der Anwaltskanzlei passen.

Was die BRAK nicht erwähnt: die gesamt Infrastruktur sollte vorbereitet sein

Was der Artikel im BRAK-Magazin verschweigt ist die Tatsache, dass für den reibungslosen und vor allem ungestörten Austausch von elektronischen Akten und anderen Dokumenten via beA die gesamte Infrastruktur auf ihre Leistungsfähigkeit hin überprüft werden sollte. Denn was nützt die schnellste Internetleitung, wenn beispielsweise auf den Kanzleirechnern noch Microsoft Windows XP installiert ist und die PCs damit ein hohes Sicherheitsrisiko darstellen.
Genauso verhält es sich mit den notwendigen Sicherheitsmaßnahmen wie dem Router, der das Tor zum Internet darstellt. Diese Geräte sollten so leistungsfähig sein, dass potenzielle Angriffe von außen sofort entdeckt und verhindert werden können. Hierfür ist der Einsatz einer robusten Firewall unbedingt erforderlich. Darüber hinaus sollten Kanzleien eine zuverlässige Antiviren-Software im Einsatz haben sowie über die Verschlüsselung ihres E-Mail-Datenverkehrs nachdenken.
Sie sehen also, die optimalen technischen Voraussetzungen sind mit einem PC, der schnellen Internetleitung und weiteren Zusatzgeräten nicht ohne weiteres erfüllt. Falls Sie genau wissen wollen, ob Ihre Kanzlei-Infrastruktur für ERV und beA gewappnet ist, dürfen Sie uns jederzeit anrufen. Wir beraten Sie sehr gerne.