Videoblog: "Mit dem 'Rechenzentrum für Juristen' arbeiten Anwälte wie in der Cloud"

Mit dem Rechenzentrum für Juristen wollen wir unseren Kunden bei ihren täglichen IT-Arbeiten und -Abläufen maßgeblich helfen. Denn wer in das Rechenzentrum umzieht, der kümmert sich nicht mehr um lästige Virenscanner und advoware Updates oder Windowspatches und hat immer vollen Zugriff auf sämtliche Anwendungen und Daten des Kanzleiarbeitsplatzes von jedem Ort der Welt aus – solange Internet zur Verfügung steht.
Doch ranken immer noch zahlreiche Fragen und Unsicherheiten rund um dieses Thema. Denen sind wir gemeinsam mit unserem IT-Betriebsleiter Marco Reimann nachgegangen und haben schlüssige Antworten darauf gefunden.

Ist das Arbeiten im Rechenzentrum dasselbe wie das Arbeiten in der Cloud?

Ja, das ist eng miteinander verwandt, unser Service rund um das Rechenzentrum für Juristen geht aber über eine reine Cloudanwendung, wie zum Beispiel eine Kanzleisoftware in der Cloud, hinaus. Der Charme einer Cloudanwendung geht dabei aber nicht verloren, denn mit dem Arbeiten in der Cloud verbinden viele, dass man mobil mit seinen bevorzugten Anwendungen arbeiten kann, und zwar immer genau dort, wo man seine Applikationen und Daten benötigt. Mit dem Rechenzentrum stellen wir Ihnen aber nicht nur advoware zur Verfügung, sondern ihren gesamten Kanzleiarbeitsplatz. Sie haben damit auf das gesamte virtualisierte Netzwerk Ihrer Kanzlei Zugriff. Damit steht auch advoware von überall aus via Rechenzentrum für Juristen zur Verfügung, also beim Mandanten, bei Gericht und anderswo. Hierfür benötigt man lediglich ein RZ-taugliches Arbeitsgerät wie Notebook oder Tablet und eine ausreichende Internetverbindung.

Kann ich nach dem Einzug ins Rechenzentrum weiterhin meine Anwendungen nutzen und wie lange dauert der Umzug?

Vor dem Einzug ins Rechenzentrum, dem sogenannten Onboarding, analysieren die RZ-Experten von Hülskötter & Partner mit Ihnen, welche Anwendungen und Daten sich auf dem Kanzleiserver befinden, wie schnell Ihre Internetverbindung in der Kanzlei ist, welche Systeme, wie beispielsweise eine Telefonanlage, noch in das Rechenzentrum mit eingebunden werden muss usw. Daraus wird dann ein vollständiges Konzept entwickelt, das genau bestimmt, welche Applikationen in welcher Form ins Rechenzentrum umgezogen werden. Der Umzug selbst dauert in den allermeisten Fällen zwischen zwei Tagen und zwei Wochen. Die Dauer des Umzugs ist stark abhängig von der Größe der Kanzlei und der dazugehörigen Datenmenge. Aber auch weitere Aspekte wie eine komplette E-Mail-Migration wirken sich auf die Dauer des Umzugs aus.

Kann ich während des Onboardings meinen normalen Kanzleibetrieb aufrecht halten?

Selbstverständlich kann während der Phase des Onboardings der Kanzleibetrieb normal weitergeführt werden. Es gibt lediglich einen festgelegten, aber kurzen Zeitraum, in dem wir final Ihre Daten von Ihrem bisherigen Server sichern auf dem Server im Rechenzentrum wieder einspielen müssen. Dies führen wir aber für Sie möglichst in den Stunden des wohlverdienten Feierabends durch, sodass der Kanzleibetrieb möglichst nicht beeinträchtigt wird.
Am darauffolgenden Tag richten wir auf den Rechnern in Ihrer Kanzlei die Verbindung zum Rechenzentrum für Juristen ein und Sie können wieder arbeiten. Sicherlich wird es in der ersten Zeit gewisse Anpassungsarbeiten geben, wie beispielsweise Desktopverknüpfungen neu sortieren oder Lesezeichen transferieren. Ungefähr so, als wenn Sie sich einen neuen Rechner gekauft hätten.

Lassen sich auch andere Anwendungen neben den Standard-Applikationen wie advoware im RZ nutzen?

Das ist möglich, allerdings wird dies nur in einem eingeschränkten Rahmen möglich sein. Ein gutes Beispiel ist eine Banking-Software, die von unseren Kunden für den Einsatz im Rechenzentrum häufig nachgefragt wird. Die Entscheidung, ob eine bestimmte Software im Rechenzentrum für Juristen installiert werden kann, hängt maßgeblich von der Software ab. Wenn wir die Installation von Individualsoftware im RZ ermöglichen können, werden wir das natürlich tun. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass Updates von Individualsoftware nicht automatisch mitgepflegt werden.

Umfasst das monatliche Rechenzentrumspaket sämtliche Verwaltungskosten?

Das Updaten von advoware im Rechenzentrum ist selbstverständlich Teil des Gesamtpakets, das unsere Kunden bei uns buchen. Zudem sind Instandhaltung und die notwendigen Aktualisierungen der RZ-Plattform inklusive. Was möglicherweise „on top“ auf diese Monatskosten kommt, sind die Updates für die Individualsoftware, über die wir in der vorherigen Frage gesprochen haben.

Brauche ich als Kanzlei nach dem Umzug ins Rechenzentrum weiterhin einen eigenen IT-Administrator?

Das lässt sich wie folgt beantworten: Die Dienstleistung für das Rechenzentrum von Juristen von Hülskötter & Partner beginnt am sogenannten Cloud Connector. Dieser stellt eine sichere VPN-Verbindung her und wird zwischen Kanzlei-Router und der Internetleitung des Telekommunikationspartners der Kanzlei installiert. Das bedeutet, dass alles hinter diesem Zugangspunkt ins Rechenzentrum in den Verantwortungsbereich von Hülskötter & Partner fällt. Umgekehrt heißt das: Für die komplette Soft- und Hardware vor dem Cloud-Connector ist die Kanzlei bzw. deren IT-Dienstleister zuständig. Dazu gehören die Arbeitsplatzrechner, die Drucker und anderes vorhandenes IT-Equipment. Sollten Sie zum Beispiel einen neuen Drucker bekommen, muss dieser von Ihnen oder Ihrem IT-Expertin in Ihrem Kanzleinetzwerk installiert werden. Wir von Hülskötter routen diesen dann durch in das Rechenzentrum für Juristen.

Interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Falls Sie der Beitrag und das Video auf den Geschmack gebracht haben, sich unser Angebot „Rechenzentrum für Juristen“ einmal genauer anzusehen, dürfen Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen. Wir freuen uns auf Sie!

Das komplette Interview mit Marco Reimann


 

Fit für das beA-Zeitalter mithilfe von Hülskötter & Partner [UPD]

beA-Logo[Update 3.9.2018] Seit heute soll das besondere elektronische Anwaltspostfach endgültig nutzbar sein. In einem ersten Schritt sind alle rund 160.000 in Deutschland zugelassenen Anwältinnen und Anwälte vom heutigen Tage zu einer passiven Nutzung des beA verpflichtet. Was das bedeutet und mit welchen Maßnahmen wir Sie dabei unterstützen, erfahren Sie im zugehörigen Beitrag auf unserem Advoblog.
Update II: Mittlerweile steht der neue Termin für die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) fest, nämlich der 29.9.2016!
Update I: Die BRAK hat die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs bis auf weiteres verschoben. Im zugehörigen Beitrag erfahren Sie, was das für Sie bedeutet.
Zugegeben, das beA-Zeitalter, also die vollständige Umstellung auf die digitale Kommunikation zwischen Anwälten, Mandanten und Justizbehörden, lässt noch ein wenig auf sich warten.
Allerdings schadet es nicht, sich schon heute darüber die ersten Gedanken zu machen. Denn am 1. Januar 2016 wird die BRAK allen in Deutschland zugelassenen Anwälten und Anwältinnen dieses besondere elektronische Anwaltspostfach zur Verfügung stellen. Und hierfür sollten Sie bestens gewappnet sein.
Dies geschieht einerseits mithilfe des großen beA-Ratgebers, den Hülskötter & Partner exklusiv für ihre Kunden und interessierte Anwälte erstellt haben und den Sie ganz einfach auf Ihren PC zu Infozwecken laden können. Andererseits sollten Rechtsanwälte sicher stellen, dass ihre komplette Kanzlei bestens für den Umstieg auf das digitale Zeitalter gerüstet ist. An dieser Stelle kommen erneut Hülskötter & Partner ins Spiel, und zwar mithilfe des umfänglichen beA-Checks, den wir auf Wunsch bei unseren Kunden und anderen interessierten Kanzleien durchführen.
Für die bestmögliche und zeitsparende Durchführung dieser Überprüfung von Hard- und Software innerhalb einer Kanzlei gehen wir wie folgt vor:
1. Einer unserer freundlichen Mitarbeiter ruft Sie an und stimmt mit Ihnen ab, ob Sie den unverbindlichen und kostenfreien beA-Check durchführen lassen wollen. Hierzu wird der Kollege kurz erläutern, was es damit auf sich hat und warum Sie daran teilnehmen sollten.
2. Falls Sie an dem beA-Check interessiert sind, schickt Ihnen der Mitarbeiter eine E-Mail zu, die zum einen den exklusiven beA-Ratgeber von Hülskötter & Partner umfasst und mit deren Beantwortung Sie gleichzeitig einen festen Telefontermin bestimmen können.
3. Der telefonischer beA-Check basiert auf einer umfassenden Liste, ob und in welchem Umfang die für das beA notwendigen Hardware- und Software-Voraussetzungen in Ihrer Anwaltskanzleien gegeben sind. Damit können wir sehr schnell und zweifelsfrei feststellen, welche Windows- und Office-Version auf dem Server installiert ist, welche Anti-Viren-Software Sie einsetzen, usf.
Anhand dieser Ergebnisse legen wir gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte fest. Das kann die notwendige Installation eines Antiviren-Programms sein, die Empfehlung für einen Betriebssystemwechsel oder sogar die komplette Runderneuerung Ihres PC- und Server-Fuhrparks, da die vorhandene Hard- und Software-Komponenten den Ansprüchen des Elektronischen Rechtsverkehrs nicht genügen.
Tipp: Falls Sie den beA-Check kurzfristig durchführen lassen wollen, können Sie mit uns per Onlineformular einen Termin vereinbaren. Klicken Sie hierzu auf den zugehörigen Link und teilen Sie uns Ihre Telefonnummer mit, unter der wir Sie anrufen dürfen. Einfacher und schneller geht es garantiert nicht!