Online-Marketing für Anwälte – der richtige Marketingmix

Online-Marketing für Anwälte – der richtige Marketingmix

Auf den richtigen Online-Marketingmix kommt es auch bei Anwälten anDer dritte Teil unserer großen Online-Marketing-Serie (Teil 1, Teil 2) beschäftigt sich mit einer nicht ganz einfachen Frage: Wie sieht der richtige Marketingmix aus?
Nun, das lässt sich nicht mit ein, zwei Sätzen beantworten, da es stets um die eigenen Ziele geht, die man mit seinen Marketingaktivitäten verfolgt.
Daher haben wir ein paar praxisnahe Szenarien zusammengestellt, in denen Sie sich möglicherweise wiederfinden. Damit bekommen Sie schon einmal einen ersten Hinweis, welcher Mix für Sie der richtige sein könnte.

Grundvoraussetzung: eine funktionierende Webseite

Zunächst einmal gilt festzuhalten, dass eine funktionierende Webseite oder ein Blog das Zentrum Ihres Schaffens darstellt. Damit müssen Sie sich die Frage „Webseite/Blog ja oder nein?“ erst gar nicht stellen, denn ohne eine Internetpräsenz können Sie kein Online-Marketing betreiben. Hierbei geht es lediglich um den Detailgrad, mit dem Sie Ihre Kanzleiinformationen an die Öffentlichkeit herausgeben wollen.
Wenn Sie also Ihre Kanzlei möglichst umfassend darstellen wollen, darüber aber keine weiteren Informationen kundtun möchten, ist eine schlichte Webseite für Sie völlig ausreichend. Denken Sie dabei an die Vollständigkeit Ihrer Seite, also an Dinge wie die Schwerpunkte der Kanzlei, der Werdegang aller Kanzleipartner, mögliche Referenzen, etc. Und ganz wichtig: ein vollständiges Impressum, in dem alle relevanten Informationen zur Kanzlei stehen, sowie eine vollständige Datenschutzerklärung in Zeiten der DSGVO.

Die Königsdisziplin: der eigene Blog

Neben einer funktionierenden Webseite können Sie natürlich auch über einen Blog wie diesen hier nachdenken. Solch eine Internetplattform bietet Ihnen ganz andere Möglichkeiten als eine statische Internetseite, die einmal eingerichtet und dann selten aktualisiert wird. Das ist mit einem Blog anders: Hier können Sie permanent neue Inhalte erstellen, die Ihren Mandanten und Geschäftspartnern zeigen sollen, was Sie tun, wer Sie sind und mit welchen Themen Sie sich beschäftigen. „Reputation“ ist hier das Zauberwort, die Sie mithilfe regelmäßig erscheinender Beiträge verbessern und sichern wollen. Das erfordert zwar einen gewissen Aufwand, der sich aber mittel- bis langfristig lohnt. Auch hierbei können wir Sie unterstützen, wenn Sie das möchten.

Für die schnelle Mandantenkommunikation: Twitter und Facebook

Twitter und Facebook eignen sich immer dann, wenn Sie mit möglichst geringem Aufwand möglichst viele Mandanten erreichen wollen. Klar, im ersten Schritt müssen Sie die passenden Personen finden, die für Sie überhaupt infrage kommen, und das ist der zunächst schwierigste Part an dieser Art des Online-Marketing.
Wenn Ihnen das aber erst einmal gelungen ist, können Sie mit wenigen Worten über Ihre Themen berichten. Verweisen Sie auf aktuelle Gerichtsurteile und sagen Sie, was diese für Ihre Mandanten bedeuten. Oder geben Sie hin und wieder Tipps, wie man beispielsweise mit seinem Rechtsschutzversicherer kommuniziert oder was man im Falle einer Abmahnung tun sollte. Sie werden sehen: diese Art der Hilfestellung kommt gut an und sorgt dafür, dass man Ihnen Stück für Stück vertraut.

Informationen in bekanntem Gewand: der Newsletter

Der gute, alte Newsletter wird im allgemeinen Social-Media-Hype gerne vergessen. Diese Form der Kommunikation ist zwar ein wenig aufwendiger, allerdings kennen viele Menschen diese Art der Informationsbereitstellung. Das erleichtert den Zugang zu (potentiellen) Mandanten. Hier gibt es allerdings zwei Hürden: Sie benötigen einen möglichst großen Verteiler (sprich: viele Abonnenten) und ein vernünftiges Newsletter-System, das Ihnen das Erstellen Ihrer Nachrichten möglichst leicht macht. Wenn Sie beides gelöst haben, ist ein Newsletter eine sehr effiziente Methode, Mandanten und Interessenten zu erreichen.

Der Rechtsanwalt als Marke: Xing, LinkedIn und Co.

Zwar bietet die Webseite eine gute Möglichkeit, Ihre Fachbereiche und Ihre Kenntnisse darzustellen, aber ausführliche Informationen rund um Ihre Person sind auf speziellen Plattformen wie Xing und LinkedIn besser aufgehoben. Sobald Sie dort Ihr ganz persönliches Profil eingerichtet haben, können Sie sich daran machen, mit potenziellen Mandanten in Kontakt zu treten. Hierfür bieten sich zahlreiche Gruppenforen an, in denen zu bestimmten Themen diskutiert, geplaudert und empfohlen wird. Suchen Sie sich Ihre passenden Gruppen und werden Sie dort Mitglied. Dann können Sie auf diesem Weg Ihre Kompetenz und Ihr Wissen preisgeben.

Für kamera-affine Juristen: YouTube

Nicht jedermann hat Spaß am Schreiben, wie dies auf Blogs oder den sozialen Plattformen praktiziert wird. Warum versuchen Sie es dann nicht einmal mit einem kurzen Video, mit dem Sie sich an Ihre (potenziellen) Mandanten richten. Erzählen Sie von sich  oder kommentieren Sie eine Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts oder machen Sie sich in Videoform Gedanken zur aktuellen Abmahnpraxis bestimmter Kanzleien (ohne dabei allerdings die Kanzlei zu nennen). Sie werden sehen: sobald Sie diese Videoclips via Facebook, Twitter oder Xing bekannt machen und regelmäßig neue Videos auf Youtube online stellen, werden Sie zahlreiche Fans finden, die diese Art der Kommunikation goutieren.
Referenz-Story: RA Christian Solmecke von der bekannten Anwaltskanzlei Wilde, Beuger, Solmecke macht es vor, wie man mithilfe von Youtube erfolgreich Mandanten gewinnen und an sich binden kann. Werfen Sie am besten Mal einen Blick auf seinen Youtube-Kanal. Es lohnt sich.

Online-Marketing für Anwälte – Facebook, Xing & Co. sinnvoll einsetzen

Letzten Mittwoch haben wir auf dem Advoblog eine Serie gestartet, die unter dem Titel „Online-Marketing für Anwälte“ läuft. Im ersten Teil haben Sie gelernt, dass Mundpropaganda alleine bei der Mandantenakquise nicht mehr ausreicht, und dass es bestimmte Regeln gibt, die Sie beim Einsatz von Marketingmaßnahmen beachten sollten.
Im heutigen zweiten Teil beschäftige ich mich mit der Frage, wie die vorhandenen Online-Plattformen und -Netzwerke zusammenspielen und welche Kombinationen für Anwälte und Juristen sinnvoll erscheinen. Für ein erstes, besseres Verständnis soll folgende Grafik dienen:

So funktioniert das Zusammenspiel der wichtigsten Online-Plattformen

So funktioniert das Zusammenspiel der wichtigsten Online-Plattformen


Wie Sie sehen, stellt die Internetpräsenz in Form einer Webseite oder eines Blogs stets den Mittelpunkt der Marketing-Aktivitäten dar. Damit sinnvoll verknüpft, ergänzen die sozialen Netzwerke wie Facebook, Xing & Co. die Inhalte Ihrer Kanzlei auf geeignete Art und Weise.

Stellen Sie sich selbst und Ihre Kanzlei auf Xing oder LinkedIn dar

So empfiehlt sich beispielsweise die Teilnahme auf dem Business-Netzwerk Xing. Dort sollten Sie Ihr Profil so anlegen, dass es Ihre eigenen Schwerpunkte, aber auch die Ihrer Kanzlei bestmöglich widerspiegelt. Denken Sie stets daran, dass Sie auf diesem Weg die Kanzlei nach außen vertreten. Damit stehen Sie unter Beobachtung und jeder Ihrer digitalen Schritte wird verfolgt. Machen Sie sich das zunutze, indem Sie hilfreiche Webseiten empfehlen oder sich in einer der zahlreichen Xing-Gruppen an Diskussionen beteiligen. Das macht Sie bekannter und verhilft Ihnen zu einer guten Reputation.
Update 25.7.2018: Neben Xing erlangt auch das Business-Netzwerk LinkedIn eine zunehmende Bedeutung. Daher ist es auf jeden Fall eine Überlegung wert, seine Social-Media-Strategie auch daran auszurichten. 
Facebook und Youtube sind Multiplikatoren
Das Gleiche gilt auch für Dienste wie Facebook oder Youtube. Auf Ihrer eigenen Facebook-Seite können Sie sich mit Mandanten schnell und unkompliziert über bestimmte Themen austauschen, falls diese interessant genug erscheinen. Und auf Youtube stellen Sie Ihre eigenen Videos online, in denen Sie beispielsweise das aktuelle juristische Geschehen in Videoform kommentieren. Das ist zwar relativ aufwendig, aber Kollegen wie Rechtsanwalt Solmecke von Wilde, Beuger, Solmecke zeigen, dass man auf diesem Weg an neue Mandanten herankommt.
Mit aktuellen Inhalten neue Mandanten akquirieren
All diese Aktivitäten auf den sozialen Netzwerken werden übrigens aus Ihren ganz speziellen Inhalten gespeist. Daher ist es wichtig, dass Sie auf Ihrer Webseite oder Ihrem Blog regelmäßig neue Inhalte zur Verfügung stellen. Das schafft Vertrauen und zeigt Ihren (potenziellen) Mandanten: ja, das ist der Anwalt meines Vertrauens.

Serie: Online-Marketing für Anwälte – ein erster Überblick

Online- und Sozia-Media-Marketing für AnwälteHeute fangen wir mit einer ganz besonderen Serie an, die es in dieser Form auf dem Advoblog noch nicht gab. Es geht nämlich ausnahmsweise nicht um die Kanzleisoftware Advoware oder die QM-Zertifizierung oder ähnliche Dinge, sondern ab heute lernen Sie in mehreren Teilen, worauf es beim Online- und Social-Media-Marketing für Anwälte und Anwaltskanzleien ankommt.
Sie lernen also ganz viel über den Sinn und Zweck von Facebook, Xing, LinkedIn & Co, erfahren, worauf Sie dabei achten müssen und werden anhand geeigneter Beispiele sehen, wie Sie erfolgreiches Online-/Social-Media-Marketing betreiben können. Und was Sie davon haben.
Los geht es mit den wichtigsten Parametern, warum Sie Online-/Social-Media-Marketing betreiben sollten und welche Grenzen Sie dabei beachten müssen. Zunächst einmal gilt festzuhalten, dass (a) Mundpropaganda zur Mandantenakquise alleine nicht mehr ausreicht und dass (b) Anwälte und Juristen bei den geeigneten Marketingmaßnahmen ein, zwei Regeln beachten sollten.

Mundpropaganda alleine reicht nicht mehr

Klar, die Empfehlung von zufriedenen Mandanten hilft immer noch bei der Vermittlung neuer Klienten, aber wenn Sie überlegen, wie eingeschränkt dieser Kreis ist, werden Sie schnell verstehen: das reicht nicht mehr aus. Daher sollten Sie sich eine angemessene Marketingstrategie zurecht legen, wie Sie mithilfe des Internets an neue, lukrative Mandanten herankommen. Hierfür ist zuvorderst eine eigene Internetpräsenz erforderlich, möglicherweise sogar mit einem Blog, auf dem Sie regelmäßig über Ihren juristischen Alltag berichten, bestimmte Urteile kommentieren, etc. Kurz: dort präsentieren Sie sich und Ihre Fertig- und Fähigkeiten, was potenziellen Mandanten dabei hilft, Sie besser kennenzulernen.
Darüber hinaus ist der Einsatz von Social-Media-Diensten eine sinnvolle Ergänzung. Denn mit Services wie Xing, Facebook, Twitter, Youtube und Co. erreichen Sie innerhalb weniger Wochen neue Mandanten, und das meist ohne größere finanzielle Aufwendungen. Dafür tun müssen Sie allerdings schon etwas.

Marketingregeln beachten

Anwälte und Juristen haben bei Werbung und Marketing bestimmte Regeln zu beachtenEs gab ja für Anwälte und Juristen lange keine Möglichkeiten, Werbung in eigener Sache zu machen. Das hat sich in den letzten Jahren zum Glück geändert, und zahlreiche Beispiele zeigen, dass man mit etwas Hartnäckigkeit und Kreativität via Internet und Webmarketing neue Mandanten finden und akquirieren kann.
Jedoch sollte man bestimmte Regeln einhalten, die speziell im §43b der BRAO und im §6 der BORA festgelegt sind. Dort ist vor allem die sachliche Darstellung der Informationen geregelt, die man  als Anwalt ins Web stellt. Aber auch §203 StGB sollten Sie in diesem Zusammenhang kennen, der sich mit dem Geheimnisverrat beschäftigt. Soll heißen: Mandantendaten sind tabu, wenn es um die öffentliche Darstellung Ihrer beruflichen Aktivitäten geht. Aber das versteht sich fast von selbst…

Online-Marketing für Anwälte: "Auf den gesunden Menschenverstand und ein seriöses Angebot kommt es an!"

Update: 23.7.2018
RA Guido AßhoffOnline-Kommunikation für Anwälte kann Segen und Fluch zugleich sein. Denn neben den Chancen, die sich aus dem Umgang mit den Neuen Medien ergeben, gibt es auch Verordnungen, Gesetze und nicht zuletzt das Standesrecht, das die Werbung in eigener Sache klar regelt und dementsprechend einschränkt. Zwar wurden die Grenzen in den letzen Jahren aufgeweicht, Stolpersteine liegen trotzdem noch zuhauf herum, über die ein Jurist leicht stolpern und seine Knie aufschlagen kann.
Aus diesem Grund habe ich mit RA Guido Aßhoff ein Interview geführt, in dem er meine Fragen zur Onlinekommunikation im Allgemeinen und zu Social Media für Anwälte im Speziellen beantwortet hat. Aßhoff ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und hat sich auf folgende Bereiche spezialisiert: Geistiges Eigentum (Marken, Patente, Werbung), Urheberrecht, Medienrecht (Telekommunikation, Internet, Social Media, SEO und Domains), IT-Rechts und Datenschutz.
Herr Aßhoff, würden Sie einem Kollegen empfehlen, Online-Marketing und -Kommunikation zu betreiben? 
Guido Aßhoff: Grundsätzlich halte ich Online-Marketing für Anwälte sehr sinnvoll, da man recht einfach und kostengünstig auf seine Kanzlei aufmerksam machen kann. Denn Mundpropaganda alleine reicht nicht, wie immer noch zahlreiche Kollegen glauben. Allerdings benötigt man für ein erfolgreiches und effizientes Online-Marketing die passende Kommunikationstrategie. Soll heißen: es kommt auf den richtigen Mix an, den es zu finden gilt.
Ein sehr gutes Beispiel für die richtige Mischung ist beispielsweise die Kanzlei Wilde, Beuger, Solmecke aus Köln. Die Webseite der drei Anwälte strotzt gerade zu vor Online-Angeboten an die Mandantschaft: ob per Viedeobotschaft, Facebook, Twitter, RSS-Feed oder mit eigenem Youtube-Kanal – die Kollegen haben verstanden, wie man auf sich aufmerksam machen kann. Und für ganz Mutige steht sogar ein Skype-Kontaktknopf auf der Startseite zur Verfügung.
Welche Online-Dienste empfehlen sich besonders?
Aßhoff: Die Wahl der passenden Online-Dienste hängt unter anderem vom jeweiligen Fachgebiet ab. Haben Sie sich wie ich beispielsweise auf das Medienrecht spezialisiert, würde es wohl ein wenig seltsam anmuten, wenn Sie nur den klassischen Online-Newsletter verschicken. Allerdings ist unser Berufsstand immer noch recht konservativ, was das Implementieren neuer Medien betrifft. Daher muss jeder für sich selbst entscheiden, welcher Dienst im behagt – und welcher nicht.
Ein guter Start ist sicherlich Xing mit all seinen Möglichkeiten, da es zahlreiche Fachforen für Anwälte gibt, aber auch die Möglichkeit, dort Beiträge veröffentlichen zu können (und damit auf sich aufmerksam zu machen) oder Xing-Newsletter an seine Kontakte zu verschicken, sprechen für den Dino des Online-Marketing. Wenn Sie mehr machen wollen, kommen Sie auf Dauer um ein eigenes Blog, Twitter, Facebook und ein Videoblog auf Youtube kaum herum. Aber das alles ist natürlich recht aufwändig, und es liegt an Ihnen, den Aufwand richtig abzuschätzen und damit den optimal Mix zu erstellen.
Dass es sich aber lohnt, durfte ich bereits erfahren: etwa 40 bis 50 Prozent aller Mandatsanfragen erhalte ich mittlerweile über meine Online-Kanäle!
Was sollten Anwälte beachten, wenn sie Online-Marketing betreiben wollen?
Aßhoff: Zunächst einmal: die von vielen immer noch vertretene Annahme, das Standesrecht der Anwälte verbiete das Werben für die eigene Kanzlei und Dienstleistungen, gilt so nicht mehr. Denn auch wir Anwälte müssen mit der Zeit gehen, und die zuständigen Stellen haben das erkannt und bestimmte Regeln für Juristen aufgeweicht. Was aber natürlich nicht bedeutet, dass wir in einem rechtsfreien Raum leben, in dem wir tun und lassen können, was wir wollen. Im Gegenteil: Rechtsanwälte unterliegen einer genauen Beobachtung der zuständigen Kammern, daher sollten wir uns bestimmter Gesetze und Verordnungen bewusst sein.
Dazu gehört beispielsweise §43b der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung), der besagt, dass Werbung solange erlaubt ist,

„soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.“

Aber auch §6 der BORA (PDF) (Berufsordnung für Rechtsanwälte) regelt klar den Begriff Werbung, so wie er für Anwälte angewendet werden soll:

(1) Der Rechtsanwalt darf über seine Dienstleistung und seine Person informieren, soweit die Angaben sachlich unterrichten und berufsbezogen sind.
(2) Die Angabe von Erfolgs- und Umsatzzahlen ist unzulässig. Hinweise auf Mandate und Mandanten sind nur zulässig, soweit der Mandant ausdrücklich eingewilligt hat.
(3) Der Rechtsanwalt darf nicht daran mitwirken, dass Dritte für ihn Werbung betreiben, die ihm selbst verboten ist.

Darüber hinaus gelten auch für Anwälte bestimmte Vorschriften im Internet wie ein Impressum, wenn zu Berufszwecken ein Blog geführt oder gewittert wird. Das Impressum einer Kanzlei muss neben den üblichen Informationen auch darüber Auskunft geben, bei welcher Kammer und bei welcher Berufshaftpflichtversicherung sie registriert ist. Fast schon müßig ist es wohl zu erwähnen, dass auch für Juristen §203 StGB (Geheimnisverrat) gilt und dass auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb regelt, was Anwälte dürfen und was nicht.
Ein Thema, das lange durch die Gazetten geisterte, betrifft die sogenannten Like- und Share-Funktionen von Facebook beziehungsweise Twitter. Durch das Einbinden dieser Tools werden Besucher einer Webseite oder eines Blogs dazu aufgefordert, die Seite oder einen speziellen Beitrag zu empfehlen. Allerdings werden hierdurch persönliche Benutzerdaten an die beiden Dienste übertragen, ohne dass der Anwender davon etwas merkt. Da dies nicht nur unter Anwälten umstritten ist, hat beispielsweise der IT-Fachverlag Heise den „Doppelten Like-Button“ entwickelt. Dieser ermöglicht eine explizite Zustimmung des Anwenders, mit einer möglichen Datenweitergabe an Facebook & Co. einverstanden zu sein. Das sollten Sie als bloggender Anwalt zumindest in Erwähgung ziehen.
Welche Erfahrungen haben Sie mit Twitter & Co. gemacht?
Aßhoff: Derzeit bin ich leider (noch) zu wenig präsent im digitalen Universum. Ich treibe mich zwar regelmäßig auf Xing und ein wenig auf Brainguide herum, einen Blog nennen ich aber noch nicht mein Eigen, geplant ist er allerdings schon länger. Auf Twitter werde ich zunächst erst mal verzichten, Facebook hingegen setzte ich schon ein, bisher aber vorwiegend privat und passiv. Denn bei all den Möglichkeiten, die das Online-Marketing eröffnet, darf man den Aufwand, der dahinter steht, nicht vergessen.
Update: Mittlerweile ist RA Aßhoff auch auf Twitter und auf LinkedIn vertreten, und das recht aktiv.
Denn sobald Sie auf Facebook unterwegs sind oder ein eigenes Blog betreiben, treten Sie mit anderen in einen direkten und persönlichen Dialog. Und dafür müssen Sie schlichtweg die Zeit haben.  Und wenn man sich darauf einlässt, sind vor allem zwei Dinge wichtig: der gesunde Menschenverstand und die gebotene Seriosität. Wie im richtigen Leben halt.