Digitalisierung und Sicherheit scheinen nicht immer Hand in Hand zu gehen. Daher ist es wichtig, die Risiken und Nebenwirkungen zu kennen. Diese Erkenntnis lassen zumindest zwei wesentliche Ereignisse der letzten zwei Wochen zu. Wie Sie Ihre eigene digitale Sicherheit besser schützen können, soll dieser Beitrag zeigen.
Wenn Hackergruppen E-Mail-Server angreifen wollen
Am 3. März 2021 kam es seitens Microsoft zu einem außerplanmäßigen Sicherheitsupdate, das vier Schwachstellen des E-Mail-Serverprodukts Microsoft Exchange schließen sollte. Die Software-Aktualisierung der E-Mail-Anwendung hatte vor allem damit zu tun, dass eine Hackergruppe namens Hafnium diesen Schritt erforderlich machte. Um den damit in Verbindung stehenden möglichen Schaden so klein wie möglich zu halten.
Bedenklich an diesem Vorfall ist die Tatsache, dass Microsoft bereits am 5. Januar 2021 von einem Sicherheitsexperten der Firma Devcore über die Sicherheitslücke im Exchange-Server in Kenntnis gesetzt wurde. Und was machte Microsoft mit dieser Erkenntnis? Nun ja, bis zum 3. März gar nichts, was dazu führte, dass laut BSI alleine in Deutschland wohl zehntausende Exchange-Server angreifbar waren/sind und IT-Admins sofort den zugehörigen Patch auf ihren Rechnern installieren sollen.
Die gute Nachricht für unsere Rechenzentrums-Kunden: Sofern Sie schon im Rechenzentrum für Juristen in der Terra Cloud sind, sind Sie vom Sicherheitsleck gar nicht betroffen, denn wir arbeiten hier komplett mit Exchange Online. Aber auch im anderen Rechenzentrum sind Sie auf der sicheren Seite, denn direkt nach Veröffentlichen des Exchange-Updates wurde dasselbe installiert und damit die Exchange-Server-Infrastruktur vor Angriffen von außen abgesichert.
Wenn Cloud-Server in Flammen aufgehen
Ziemlich exakt eine Woche nach dem Veröffentlichen des Exchange-Updates kam es zu einem weiteren maßgeblichen Zwischenfall. Die Rede ist von einem Großbrand in Straßburg, bei dem große Teile der in Straßburg stehenden Cloud-Infrastruktur des französischen Cloud Service Provider OVH in Flammen aufgingen. Genauer gesagt betrifft das ein Rechenzentrum, dass vollständig zerstört wurde von dem Großfeuer. Ein weiteres hat zumindest einen Teilschaden erlitten, zwei weitere sind wohl unbeschadet „davon gekommen“.
Der Rat von OVH an die betroffenen Kunden lautete recht trivial, den Disaster Recovery Plan zu aktivieren. Der soll dafür sorgen, dass die beim Brand zerstörten Daten von einem geografisch woanders gelagerten Datenspeicher, einem sog. georedundanten Speicher, auf die IIT-Infrastruktur der Kunden übertragen werden. Damit diese möglichst ohne größere Verzögerungen und Datenverluste weiterarbeiten können. Dieser Plan kann auch aktiviert werden, sofern Kunden ein georedundantes Backup gebucht haben. Dies ist aber insbesondere bei den „Sparfüchsen“ unter den OVH-Kunden nicht passiert. Dementsprechend lagen diese Daten nur im Rechenzentrum in Straßburg und sind unwiderbringlich in Rauch aufgegangen.
Auch hier möchten wir unsere Rechenzentrumskunden daran erinnern, dass der Cloud-Vertrag für unsere Terra Cloud-Kunden standardmäßig eine automatische Datensicherung in einem anderen sogenannten Brandabschnitt und zusätzlich eine georedundante Speicherung in einem anderen Rechenzentrum vorsieht. Falls in der Terra Cloud sich eines Tages etwas Vergleichbares wie das in Straßburg ereignen sollte, sind die Daten unserer Kunden gegen Feuer und andere Katastrophen geschützt. Tipp: Falls Sie als unser Rechenzentrumskunde ein Mehr an Datensicherheit wünschen, besteht optional die Möglichkeit, die Daten regelmäßig auf einen externen Speicher laden zu lassen. Dieser wird Ihnen dann zugesandt und Sie können die Daten bei sich in der Kanzlei oder im Banksafe lagern. Auf diesem externen Gerät erfolgt eine redundante, lokale Datensicherung in der Kanzlei, was das Wiederherstellen von Daten im Worst Case deutlich sicherer und schneller macht.
„Digital Jetzt“ will den Mittelstand sicherer und wettbewerbsfähiger machen
Sieht man sich diese und weitere Vorkommnisse der letzten Wochen und Monate genauer an, fällt vor allem eines auf: Gerade der Mittelstand hinkt bei der Digitalisierung deutlich hinter größeren Unternehmen hinterher. Da dies meist monetäre Gründe hat, will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit dem Programm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ Anreize schaffen, die digitale Transformation kleinerer und mittelgroßer Betriebe weiter voranzutreiben. Dazu gehören auch Anwaltskanzleien.
Wir unterstützen Sie bei der Digitalisierung Ihrer Kanzlei
Update16.01.2020: Es gibt eine neue Sicherheitslücke bei Windows wie gestern gemeldet wurde. Bitte installieren Sie die gestern herausgegebenen Windows Updates. Für Windows 7 wird dieses Sicherheitsupdate nicht mehr kostenlos herausgegeben. Wir empfehlen Ihnen auch den passenden Artikel dazu auf heise.de.
Um es gleich vorweg zu nehmen, unsere Empfehlung: Steigen Sie am besten gleich auf Windows 10 um
Wie Sie gleich lesen werden, das Windows 7 ESU-Programm zeigt zweierlei: Es ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden und garantiert zudem nur Sicherheits-Updates, also keine Verbesserungen oder neue Funktionen der Systemsoftware. Daher sollten Sie am besten gleich über einen Wechsel zu Windows 10 nachdenken. Damit erhalten Sie zu einem einmaligen Preis ein vollständig neues Betriebssystem mit allen Vorteilen, die solch eine Software bietet.
Viele unserer Kunden scheuen allerdings den Wechsel zu Windows 10, und das vornehmlich aus Datenschutzgründen. Denn immer noch überträgt das System Daten im Hintergrund an Microsoft, was sich nur mit viel Aufwand und Know-how unterbinden lässt, und selbst das nicht vollständig. Abhilfe hierbei schaffen spezielle Software-Tools wie O&O ShutUp10 von O&O Software, W10Privacy von Bernd Schuster oder Windows 10 Privacy Settings.
Mit dem Windows 7 ESU-Programm die gewohnte Sicherheit erlangen
Exakt heute endet der reguläre Update-Service von Microsoft für Windows 7 (mit installiertem Service Pack 1). Das bedeutet für alle betroffenen Rechner, dass das installierte Betriebssystem ab heute mit dem letzten regulären Update ohne weiteren Schutz auskommt. Das stellt gerade in Anwaltskanzleien ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar. Denn mit jedem Tag, den sich Windows 7 ohne Sicherheitsupdate auf dem PC befindet, steigt die Gefahr eines Hackerangriffs. Eine Software ohne entsprechende Korrekturen lässt sich nämlich relativ mühelos für Angriffe von außen nutzen.
Falls Sie also weiterhin guten Gewissens und gesetzeskonform mit der Windows 7-basierten Rechnerumgebung Ihrer Kanzlei arbeiten möchten (anstatt gleich auf Windows 10 umzusteigen), bietet sich eine funktionierende Lösung an. Diese nennt sich Extended Security Update-Programm (ESU) und sieht eine Erweiterung des Updates-Service’ von Microsoft für Windows 7-Rechner vor. Damit kommen sämtliche Kanzlei-PCs in den Genuss von Sicherheits-Updates, und das weit über den regulären Windows-7-Update-Zeitraum hinaus.
Ursprünglich war das ESU-Programm nur Großkunden mit einer sogenannten Volumenlizenz vorbehalten. Allerdings hat man bei Microsoft eingesehen, dass damit ein hoher Anteil an Unternehmen von dem Sicherheits-Update-Verlängerungsservice ausgeschlossen würde. So hat Redmond beschlossen, den ESU-Service auch für kleinere und mittlere Firmen bereitzustellen. Dazu gehören zweifelsohne auch Anwaltskanzleien.
Das Ganze hat allerdings zwei Haken: Die Lizenzverlängerung lässt sich von kleineren und mittleren Firmen nur über sogenannte Microsoft Partner erwerben, die ihrerseits Zugriff auf das Microsoft Partner Center haben. Zum anderen werden lediglich die Window 7-Versionen Professional, Ultimate und Enterprise unterstützt, also nicht das weit verbreitete Windows 7 Home Premium. Das sollte allerdings ohnehin auf Kanzlei-PCs gar nicht installiert sein.
Das kostet das Windows 7 ESU-Programm
Natürlich hat die Update-Verlängerung ihren Preis. So kostet die Teilnahme am ESU-Programm netto 69,90 Euro – und zwar pro Rechner, und auch nur für das erste Jahr. Über die Jahre 2 und 3 schweigt sich Microsoft noch aus. Gerüchten zufolge könnten die Kosten für die zwei nachfolgenden Jahre deutlich über denen für die ersten 366 Tage liegen. Das ESU-Programm für Windows 7 endet am 14. Januar 2023, ganz gleich, ab wann man daran teilnimmt. Die Zusatzkosten umfassen lediglich sogenannte wichtige und kritische Updates. Nicht enthalten sind neue Funktionen sowie ein technischer Support von Microsoft.
Alternative Rechenzentrum für Juristen: Keine Software-Updates mehr für Ihren Server
Wenn Sie sich künftig zumindest auf der Kanzlei-Server-Seite nicht mehr um Updates und ähnliche Arbeiten kümmern wollen, empfehlen wir einen Umzug in unser Rechenzentrum für Juristen. Denn dann übernehmen wir künftig alle Aufgaben für Sie, die mit dem Wechsel des Betriebssystems anfallen. Zudem ist Ihr zentraler advoware-Rechner besser geschützt, da wir auch Maßnahmen wie den Malware-Schutz und die tägliche Datensicherung ergreifen. Beachten Sie aber bitte, dass Sie sich um das Windows-Update Ihrer lokalen Netzwerke und PCs nach wie vor selber kümmern müssen.
Update Juli 2019: Eine Selbstbewertung unter Berücksichtigung der DIN EN ISO 9004 bieten wir über die advozon kanzleikonzept nicht mehr an. Was hat Hülskötter & Partner auf der AdvoTec 2019 gezeigt? Was davon interessierte die Besucher am meisten? Und wie hat die Generalversammlung der APRAXA das komplett überarbeitete Zertifizierungskonzept der Advozon Kanzlei Konzept aufgenommen? Das wollte ich von Jennifer Hülskötter wissen.
Hülskötter-Highlights auf der AdvoTec 2019: „advoware mobile“ & „advoware in der Cloud“
Zu den wesentlichen Highlights am Hülskötter-Stand während der AdvoTec 2019 in Leipzig zählte zweifellos die iOS-App advoware mobile, die ab sofort im Apple-Store zum Download bereit steht. Eine Android-Version ist zudem schon in Vorbereitung. Damit haben Anwälte und Juristen ihre Akten stets dabei, ohne jedes Mal das unhandliche Notebook mitnehmen zu müssen. Dazu gehört auch die Option, Akten offline verfügbar zu machen, falls bei Gericht oder dem Mandanten die Internetverbindung nicht ausreicht bzw. nutzbar ist.
Daneben zählte auch „advoware in der Cloud“ zu den häufig nachgefragten IT-Services von Hülskötter & Partner. Dahinter verbirgt sich eine Rechenzentrumslösung, die ein komplett virtualisierte Kanzlei bereitstellt. Damit ist der eigene Kanzleiarbeitsplatz mobil bei Gericht oder anderswo und stationär in der Kanzlei immer verfügbar. Einzige Voraussetzung hierfür: Eine funktionierende Internetleitung und ein geeignetes Endgerät wie Laptop oder PC.
Nativ, webbasiert oder mobil – die Entwicklung schreitet voran
Vielen Anwendern reicht die stationäre Anwendung schon lange nicht mehr. Das lässt sich sehr gut am riesigen Markt für mobile Apps und Webanwendungen ablesen. Darauf hat jetzt die Advo-web (die „Macherin“ von advoware) reagiert und in einem ersten Schritt die bereits erwähnte iOS-App entwickelt. In einem nächsten Schritt wird eine Webanwendung hinzukommen, mit der sich advoware im Internetbrowser nutzen lässt.
Da es sich laut Jennifer Hülskötter um eine hybride Weiterentwicklung von advoware handelt, kommen alle Anwendertypen in den Genuss ihrer gewünschten Ausprägung der Kanzleisoftware, also entweder nativ auf dem Computer oder mobil auf dem Smartphone bzw. Tablet oder als Webapp im Internetbrowser. Alle Daten befinden sich immer in der gleichen Datenbank und stehen synchron zur Verfügung. Damit ermöglich advoware seinen Anwendern einen fließenden Übergang von der alten in die neue Welt.
Hierfür wird sich advoware in den nächsten Jahren fortlaufend weiterentwickeln. Es werden also Stück für Stück die vorhandenen und neue Module und Funktionen in die Onlinewelt übertragen. Als eine der nächsten Webanwendungen wird dann wohl die Zeiterfassung via Internet erreichbar sein. Hülskötter wird die Fortentwicklung in die Onlinewelt nahezu bundesweit in den advoware Musterkanzleien fortwährend vorstellen, immer in Verbindung mit einem Hands-On-Workshop. In diesen Workshops vermitteln wir, wie Sie relevante Arbeitsprozessen aus der Kanzlei digital und mit advoware Umsetzen. Die Einladungen dazu erfolgen separat per Kundennewsletter oder Einladungskarte.
Auf der APRAXA Generalversammlung wurde die „neue“ Matrixzertifizierung einstimmig angenommen
Schon seit Monaten gab es diverse Ankündigungen und Andeutungen seitens der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle), die Matrixzertifizierung gemäß der ISO-Norm 9001 als nicht mehr zulässig zu deklarieren (was sie mittlerweile auch öffentlich gemacht hat).
Da wir unseren QM-Kunden eine rechtssichere Zusage geben wollen, dass die QM-Zertifizierung der Advozon Kanzlei Konzept (AKK) zulässig im Sinne der DakkS ist, haben wir in wochen- und monatelanger Arbeit gemeinsam mit der AKK das vorhandene Matrixmodell angepasst und weiterentwickelt. Herausgekommen ist eine Matrixzertifizierung, die zwar immer noch auf der ISO-Norm 9001 beruht, darüber hinaus aber die deutlich strengeren Regeln der ISO-Norm 9004 berücksichtigt.
https://advoblog.huelskoetter.info/iso-9001-vs-iso-9004-warum-die-neue-matrixzertifizierung-besser-ist-als-die-alte
Daher ist es umso wichtiger und sehr erfreulich, dass die Generalversammlung des Anwaltsnetzwerks APRAXA unser neues, angepasstes Modell der QM-Zertifizierung im Matrixverbund vollständig anerkannt hat. Das bedeutet zum einen für zertifizierte Anwälte eine rechtssichere Fortführung ihrer Zertifizierung. Und zum anderen, dass wir gemeinsam mit unserem QM-Partner, der AKK, die Vorbereitung zur Matrixzertifizierung durch den TÜV weiterhin durchführen dürfen.
Das vollständige Interview mit Jennifer Hülskötter
Mit dem Rechenzentrum für Juristen wollen wir unseren Kunden bei ihren täglichen IT-Arbeiten und -Abläufen maßgeblich helfen. Denn wer in das Rechenzentrum umzieht, der kümmert sich nicht mehr um lästige Virenscanner und advoware Updates oder Windowspatches und hat immer vollen Zugriff auf sämtliche Anwendungen und Daten des Kanzleiarbeitsplatzes von jedem Ort der Welt aus – solange Internet zur Verfügung steht.
Doch ranken immer noch zahlreiche Fragen und Unsicherheiten rund um dieses Thema. Denen sind wir gemeinsam mit unserem IT-Betriebsleiter Marco Reimann nachgegangen und haben schlüssige Antworten darauf gefunden.
Ist das Arbeiten im Rechenzentrum dasselbe wie das Arbeiten in der Cloud?
Ja, das ist eng miteinander verwandt, unser Service rund um das Rechenzentrum für Juristen geht aber über eine reine Cloudanwendung, wie zum Beispiel eine Kanzleisoftware in der Cloud, hinaus. Der Charme einer Cloudanwendung geht dabei aber nicht verloren, denn mit dem Arbeiten in der Cloud verbinden viele, dass man mobil mit seinen bevorzugten Anwendungen arbeiten kann, und zwar immer genau dort, wo man seine Applikationen und Daten benötigt. Mit dem Rechenzentrum stellen wir Ihnen aber nicht nur advoware zur Verfügung, sondern ihren gesamten Kanzleiarbeitsplatz. Sie haben damit auf das gesamte virtualisierte Netzwerk Ihrer Kanzlei Zugriff. Damit steht auch advoware von überall aus via Rechenzentrum für Juristen zur Verfügung, also beim Mandanten, bei Gericht und anderswo. Hierfür benötigt man lediglich ein RZ-taugliches Arbeitsgerät wie Notebook oder Tablet und eine ausreichende Internetverbindung.
Kann ich nach dem Einzug ins Rechenzentrum weiterhin meine Anwendungen nutzen und wie lange dauert der Umzug?
Vor dem Einzug ins Rechenzentrum, dem sogenannten Onboarding, analysieren die RZ-Experten von Hülskötter & Partner mit Ihnen, welche Anwendungen und Daten sich auf dem Kanzleiserver befinden, wie schnell Ihre Internetverbindung in der Kanzlei ist, welche Systeme, wie beispielsweise eine Telefonanlage, noch in das Rechenzentrum mit eingebunden werden muss usw. Daraus wird dann ein vollständiges Konzept entwickelt, das genau bestimmt, welche Applikationen in welcher Form ins Rechenzentrum umgezogen werden. Der Umzug selbst dauert in den allermeisten Fällen zwischen zwei Tagen und zwei Wochen. Die Dauer des Umzugs ist stark abhängig von der Größe der Kanzlei und der dazugehörigen Datenmenge. Aber auch weitere Aspekte wie eine komplette E-Mail-Migration wirken sich auf die Dauer des Umzugs aus.
Kann ich während des Onboardings meinen normalen Kanzleibetrieb aufrecht halten?
Selbstverständlich kann während der Phase des Onboardings der Kanzleibetrieb normal weitergeführt werden. Es gibt lediglich einen festgelegten, aber kurzen Zeitraum, in dem wir final Ihre Daten von Ihrem bisherigen Server sichern auf dem Server im Rechenzentrum wieder einspielen müssen. Dies führen wir aber für Sie möglichst in den Stunden des wohlverdienten Feierabends durch, sodass der Kanzleibetrieb möglichst nicht beeinträchtigt wird.
Am darauffolgenden Tag richten wir auf den Rechnern in Ihrer Kanzlei die Verbindung zum Rechenzentrum für Juristen ein und Sie können wieder arbeiten. Sicherlich wird es in der ersten Zeit gewisse Anpassungsarbeiten geben, wie beispielsweise Desktopverknüpfungen neu sortieren oder Lesezeichen transferieren. Ungefähr so, als wenn Sie sich einen neuen Rechner gekauft hätten.
Lassen sich auch andere Anwendungen neben den Standard-Applikationen wie advoware im RZ nutzen?
Das ist möglich, allerdings wird dies nur in einem eingeschränkten Rahmen möglich sein. Ein gutes Beispiel ist eine Banking-Software, die von unseren Kunden für den Einsatz im Rechenzentrum häufig nachgefragt wird. Die Entscheidung, ob eine bestimmte Software im Rechenzentrum für Juristen installiert werden kann, hängt maßgeblich von der Software ab. Wenn wir die Installation von Individualsoftware im RZ ermöglichen können, werden wir das natürlich tun. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass Updates von Individualsoftware nicht automatisch mitgepflegt werden.
Umfasst das monatliche Rechenzentrumspaket sämtliche Verwaltungskosten?
Das Updaten von advoware im Rechenzentrum ist selbstverständlich Teil des Gesamtpakets, das unsere Kunden bei uns buchen. Zudem sind Instandhaltung und die notwendigen Aktualisierungen der RZ-Plattform inklusive. Was möglicherweise „on top“ auf diese Monatskosten kommt, sind die Updates für die Individualsoftware, über die wir in der vorherigen Frage gesprochen haben.
Brauche ich als Kanzlei nach dem Umzug ins Rechenzentrum weiterhin einen eigenen IT-Administrator?
Das lässt sich wie folgt beantworten: Die Dienstleistung für das Rechenzentrum von Juristen von Hülskötter & Partner beginnt am sogenannten Cloud Connector. Dieser stellt eine sichere VPN-Verbindung her und wird zwischen Kanzlei-Router und der Internetleitung des Telekommunikationspartners der Kanzlei installiert. Das bedeutet, dass alles hinter diesem Zugangspunkt ins Rechenzentrum in den Verantwortungsbereich von Hülskötter & Partner fällt. Umgekehrt heißt das: Für die komplette Soft- und Hardware vor dem Cloud-Connector ist die Kanzlei bzw. deren IT-Dienstleister zuständig. Dazu gehören die Arbeitsplatzrechner, die Drucker und anderes vorhandenes IT-Equipment. Sollten Sie zum Beispiel einen neuen Drucker bekommen, muss dieser von Ihnen oder Ihrem IT-Expertin in Ihrem Kanzleinetzwerk installiert werden. Wir von Hülskötter routen diesen dann durch in das Rechenzentrum für Juristen.
Interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Falls Sie der Beitrag und das Video auf den Geschmack gebracht haben, sich unser Angebot „Rechenzentrum für Juristen“ einmal genauer anzusehen, dürfen Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen. Wir freuen uns auf Sie!
Der eigene Umzug in neue Räume als Auslöser für den Umzug ins Rechenzentrum
Auslöser für Herrn Günthner, ins Rechenzentrum umzuziehen, war der eigene Umzug in neue Kanzleiräume, nachdem er sich Hiller, Bartholomäus & Partner angeschlossen hatte. Denn bis zu diesem Zeitpunkt nutzten er und seine Mitarbeiter einen wartungsintensiven Kanzleiserver, wie er sagt. Hinzu kam neben der finanziellen Komponente auch eine technische, da sich der gemietete Kanzleiserver als sehr instabil erwies. Was den Kanzleibetrieb regelmäßig lahm legte, und das teilweise über Stunden hinweg. Das zehrte an den Nerven und am Geldbeutel, denn IT-Fachkräfte sind nicht gerade billig.
In dieser Zeit ergab sich ein Besuch bei den ersten Veranstaltungen von Hülskötter & Partner zum Thema Rechenzentrum für Juristen. Die dort präsentierten Informationen haben ihn relativ schnell überzeugt, den Umzug ins Rechenzentrum in Erwägung zu ziehen. Selbst wenn die monatlichen Kosten hierfür auf den ersten Blick recht hoch erschienen, wie Herr Günthner sagt. Trotzdem hat er sich für den Wechsel vom wartungsintensiven Kanzleiserver zum RZ-Server entschieden. Diesen Schritt hat er dem eigenen Bekunden nach bis heute nicht bereut, selbst wenn es eine kurze Zeit lang kleinere „Schluckaufs“ gab, die mittlerweile allesamt behoben sind.
Der Umzug ins Rechenzentrum reduzierte die Kosten für IT-Technik und Strom
Darüber hinaus bewertet Herr Günthner seine Serverinstallation im Vergleich zu denen vieler Kollegen als sehr positiv, die monatlich viel Geld für IT-Techniker und -Technik ausgeben, inklusive der weiter oben beschriebenen Ausfälle. Und, darauf weist er während des Interviews explizit hin, sind die Stromkosten durch die Auslagerung des Servers deutlich gesunken. Ein nicht zu vernachlässigender ökonomischer und ökologischer Aspekt.
Der reibungslose Umzug ins „Rechenzentrum 2.0“
Mittlerweile gehört RA Günthner zur zweiten Generation des Rechenzentrums für Juristen. Soll heißen, dass der Umzug seines Cloud-Servers in die neue RZ-Umgebung erfolgreich abgeschlossen ist. Und das erfolgte nahezu geräuschlos, wie er sagt. Zumindest hat er davon nicht viel mitbekommen.
Die meisten Dinge bei einem Einzug in das Rechenzentrum bzw. beim Umzug zu unserem neuen Rechenzentrumsanbieter, können von unseren Mitarbeitern aus dem IT-Betrieb im Hintergrund erledigt werden. Am Tag es Um- bzw. Einzugs wird es, wie bei allen Umstellungen, doch auch zu geringfügigen Verzögerungen bei der Einrichtung kommen.
Erinnern Sie sich an Ihren letzten Wohnungsumzug? Auch da ist nicht alles direkt wieder so, wie in der alten Wohnung. Wenn Sie aber ein gutes Umzugsunternehmen gebucht haben, werden Ihre Sachen ordentlich verpackt und in Ihrer neuen Wohnung schon einmal alles in den richtigen Raum gestellt. Wir sind Ihr kompetentes Umzugsunternehmen für das Rechenzentrum für Juristen.
Immer online bei Gericht und im Zug – auch das beschert das Rechenzentrum
Doch wie nutzt Herr Günthner diese neu gewonnene „Freiheit“? Nun, er arbeitet dank des Rechenzentrums mit advoware immer häufiger von Zuhause aus, aber auch via Laptop greift er bei Gericht und im Zug auf benötigte Akten und Informationen zu. Als Internetzugang kommen sein Smartphone und schnelles LTE zum Einsatz, was völlig ausreichend ist, wie er einräumt.
Für unterwegs reicht ein guter LTE Empfang zum Arbeiten im RZ aus, sollten Sie aber in der Kanzlei mit mehreren Nutzern auf das RZ Zugreifen wollen, empfehlen wir eine 50 MBit Leitung. Vor jedem Einzug machen wir bei Ihnen aber einen Speedtest und prüfen, ob Ihre Leitung vor Ort ausreicht.
Verbesserung der Kanzlei-IT in allen Bereichen
Was beeindruckt Herrn Günthner besonders an unserer RZ-Lösung? Das ist vor allem die Auslagerung des technischen Supports, der dank Hülskötter & Partner deutlich besser geworden ist im Vergleich zu vorher. Aber auch die flexible Nutzung der IT-Kanzleiumgebung von jedem Ort aus überzeugt ihn.
Darüber hinaus ist jenseits des Rechenzentrums eine technische Unterstützung so gut wie gar nicht mehr notwendig, da es die technischen Problem hauptsächlich auf der Serverseite gab, weniger mit den Endgeräten der Kanzlei. Und so läuft es gerade darauf hinaus, dass Herr Günthner neben dem RZ-Server keine weiteren nennenswerten IT-Kosten in diesem Jahr aufzuwenden hat. Vom nicht mehr existierenden Stress mit dem instabilen Kanzleiserver ganz zu schweigen. Wenn das nicht lauter gute Gründe für das Rechenzentrum für Juristen sind.