Berufshaftpflichtsrabatte dank Matrixzertifizierung

QM-Zertifikatssiegel gemäß DIN-Norm EN ISO 9001:2008Update 06.12.2018: Eine Matrixzertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 ist nicht mehr möglich. Wir arbeiten derzeit intensiv an einem neuen Konzept der Qualitätsmanagementzertifizierung und sind diesbezüglich auch im Gespräch mit diversen Rechtsschutzversicherungen und Verbänden.
Rechtsschutzversicherungsgesellschaften wie die HUK-Coburg machen es bereits seit geraumer Zeit vor: Um ihren Kunden ein Höchstmaß an juristischer Betreuung durch ihre kooperierenden Kanzleien und Anwälte gewährleisten zu können, achten immer mehr Versicherer darauf, dass ihre Kanzleien eine ISO-Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001:2008 vorweisen können.
Update 25.7.2018: Mittlerweile weist die ISO-Norm 9001 den Zusatz „2015“ auf. Worin sich beide Fassungen unterscheiden, erfahren Sie im zugehörigen Blogbeitrag.
Damit wollen sie sicher stellen, dass die Kanzleien, mit denen sie zusammenarbeiten, bei ihrem Kanzleimanagement möglichst hohe Qualitätsstandards einhalten.

Die ISO-Zertifizierung als Rabattierungsoption

Genau diesen Weg schlagen gerade auch die ersten Berufshaftpflichtversicher ein, allerdings mithilfe einer anderen Vorgehensweise: Da die Berufshaftpflichtversicherung gemäß §51 BRAO für Anwälte und Juristen bei Allianz, Victoria Versicherungs AG und Co. verpflichtend ist, gewähren diese Unternehmen sukzessive erhebliche Rabatte, falls die Anwaltskanzlei oder der Einzeljurist eine ISO-Zertifizierung vorweisen kann.
Denn auch hier gilt: Wenn die Qualität der Kanzlei hoch ist, kann sich die Versicherung sicher sein, dass ihre Kunden bestmöglich unterstützt werden. Was wiederum im Sinne der Berufshaftpflichtversicherung ist, da aufgrund einer geringeren Fehlerquote weniger Schadensfälle zu erwarten sind, die dann die Versicherungsgesellschaft übernehmen muss.

Berufshaftpflichtrabatte und Matrixkosten neutralisieren sich

Sollte sich diese Rabattierung bei allen führenden Berufshaftpflichtversicherern durchsetzen, ergibt sich daraus eine sehr einfache Rechnung: Die Kosten, die bei einer Matrixzertifizierung jährlich anfallen, können in vielen Fällen mithilfe des Rabatts nahezu kompensiert werden.
Ein Beispiel:
Eine typische Anwaltskanzlei mit zwei Volljuristen und drei Rechtsanwaltsfachangestellten bezahlt pro Jahr etwa 7.000 Euro an die Berufshaftpflichtversicherung. Lässt sich diese Kanzlei von der advozon Kanzlei Konzept für der ISO-Zertifizierung durch den TÜV beraten, fallen pro Jahr etwa 2.000 Euro an. Für das zugehörige TÜV-Siegel bekommt diese Kanzlei dann einen Rabatt von etwa 20 bis 30 Prozent gewährt, was bei 7.000 Euro einen Betrag von bis zu 2.100 Euro ausmacht. Damit kann man die Matrixzertifizierung von advozon Kanzlei Konzept als kostenneutral betrachten.

Mit der Matrixzertifizierung erreichen Kanzleien zahlreiche Ziele

Was bleibt ist der Aufwand, den die Kanzlei in eine bestmögliche Ablauforganisation investiert. Aber das ist mit einem großen Nutzen verbunden, sowohl aus interner als auch externer Sicht. Darüber hinaus sind die Matrixkanzleien dazu berechtigt,an den advoware Online-Seminare im Rahmen der Hülskötter Kanzleiakademie teilzunehmen.
Sie sehen: Es gibt zahlreiche Gründe für die Matrixzertifizierung von advozon Kanzlei Konzept. Und wenn die Berufshaftpflichtversicher die Rabattierungspraktik weiter intensivieren, steht der ISO-Zertifizierung außer dem sehr überschaubaren Vorbereitungsaufwand nichts mehr im Wege.