Anleitung: So nutzen Sie Philips-Fußschalter und -Diktiergeräte im Homeoffice

Anleitung: So nutzen Sie Philips-Fußschalter und -Diktiergeräte im Homeoffice

Arbeiten Sie aufgrund der Coronavirus-Krise gerade im Homeoffice und wollen weiterhin wie gewohnt mit Ihrem Philips-Fußschalter und -Diktiergerät vom Typ Speechmike arbeiten und dabei auf Ihren Kanzleiarbeitsplatz zugreifen? Dann ist dieser Beitrag genau das richtige für Sie. Darin erklären wir Ihnen Schritt für Schritt die richtige Nutzung der Philips-Geräte mithilfe des sogenannten Remote-Desktop-Clients. Hierbei fokussieren wir uns vor allem auf die Diktiergeräte Philips SpeechMike Premium 3500 und Premium 3510, die bei unseren Kunden häufig eingesetzt und von advoware unterstützt werden.

1. Voraussetzungen

1.1. Für den problemlosen Zugriff vom Homeoffice auf den Kanzleiarbeitsplatz mittels Fußschalter (der sich natürlich im Homeoffice befindet) ist eine sogenannte Remote-Desktop-Verbindung erforderlich.
1.2. Bevor Sie vom Homeoffice aus per Fußschalter auf den Kanzleirechner zugreifen können, muss der installierte Philips-Treiber zwingend am Arbeitsplatz in der Kanzlei deinstalliert werden. Das geschieht über „Programme und Funktionen“ in der Systemsteuerung.

2. Installation der angepassten Philips-Software auf dem Kanzleiarbeitsplatz

2.1 Laden Sie über angegebenen Link die für den Homeoffice-Einsatz angepasste Philips-Treibersoftware und entpacken diese auf Ihrem Kanzleiarbeitsplatz-PC in ein eigenes Verzeichnis. http://advoware-online.de/PhilipsTreiber-RemoteHost-Kanzlei.zip
2.2. Installieren die Komponente PhilipsSpeechDriversSetup.exe aus dem entpackten Softwarepaket auf dem Kanzlei-PC, indem Sie auf die EXE-Datei doppelt mit der Maus klicken. Wählen Sie mit der Maus die Komponenten MCI Audio Driver, MCI Control Driver und Server Extension for WTS aus, die dann auf dem Kanzleirechner installiert werden.
Selektrive Treiberauswahl für Philips-Speechmike-Diktiergeräte
2.3. Des weiteren sind die Komponenten DPMControl.msiSmExAudio.msi und SpMikeCtrl.msi zu installieren, also die Programme einmal per Doppelklick starten und ausführen.

3. Installation der Philips-Treiber auf dem Homeoffice-PC

Um die Philips-Geräte im Homeoffice nutzen zu können, gehen Sie wie folgt vor:
3.1. Laden Sie die Treibersoftware (siehe Link) auf den Homeoffice-PC und entpacken Sie diese in ein eigenes Verzeichnis. http://advoware-online.de/PhilipsTreiber-RemoteClient-Heimarbeitsplatz.zip
3.2. Vor dem Installieren der Treiber-Software müssen Sie die Windows-Version Ihres PCs überprüfen (32 oder 64 Bit). Dies geschieht über die Windows-Systemsteuerung. Dort sehen Sie unter „System/Systemtyp“, welche Windowsvariante auf dem Homeoffice-PC installiert ist.
3.3. Falls Sie mit einer Windows 32-Bit-Version arbeiten, erfolgt die Installation der Treibersoftware mithilfe der Datei PhilipsSpeechDriversSetup.exe, die Sie doppelt klicken und ausführen müssen. Im Falle der 64 Bit-Version installieren Sie bitte PhilipsSpeechDrivers64Setup.exe

3.4. Nach erfolgter Installation schließen Sie die Philips-Hardware am Homeoffice-PC wie gewohnt an. Hierbei muss die Option „Weitere unterstützte Plug & Play-Geräte“ unter RDP-Eigenschaften nicht aktiviert sein.

Lösungsvorschläge, falls die Hardware nicht richtig funktioniert

Philips SpeechMike 3500Sollten Sie nach der Installation der Treiber-Software auf dem Homeoffice-PC nicht wie erwartet mit der Philips-Hardware arbeiten können, empfehlen sich folgende Tipps:
 

    • Starten Sie mithilfe des PhilipsDeviceControlCenter das Gerät neu. Entweder haben Sie die Software bereits auf dem Homeoffice-PC bereits installiert oder Sie laden es sich mithilfe dieses Links herunter (siehe Reiter „Support“ auf etwa der Mitte der Seite).
    • Überprüfen Sie, ob das Speechmike im Eventmodus läuft. Drücken Sie hierfür die Tasten EOL + INS (siehe im Bild „1“) auf dem SpeechMike gleichzeitig, bis ein Signal ertönt. Der aktuelle Modus wird mit einer leuchtenden F-Taste angezeigt. Falls die Eventmodus-Taste F1 nicht leuchtet, bitte auf diese drücken. (siehe im Bild „2“)
    • Falls sich am Homeoffice-PC sowohl ein USB-3-Anschluss (meist blau markiert) und eine USB-2-Buchse befindet (meist grau), nutzen Sie unbedingt den USB-2-Anschluss.
    • Falls das alles nicht hilft, am besten beide Arbeitsplätze (den in der Kanzlei und im Homeoffice) einmal neu starten.