Weihnachten ist ja nicht mehr weit, und trotzdem sind und waren wir in Sachen Kanzleiakademie aktiv. Weil wir schließlich wollen, dass unsere Kunden bestmöglich ausgebildet werden – ob in advoware und darüber hinaus.
Daher planen wir für die nächsten Wochen folgende ergänzenden Online-Seminare, die wir neben den regulären und wiederholten advoware-Webinaren anbieten. Folgende Inhalte stehen im Vordergrund:
Mit dem Webinar „A2 – Jahreswechsel“zeigen wir wie jedes Jahr, welche Schritte unsere Kunden im Bezug auf advoware vornehmen müssen, damit der Jahreswechsel mühelos und vor allem vollständig und problemlos klappt. Dieses Online-Seminar bieten wir ab dem 20. Dezember an, insgesamt können Sie im Rahmen der Flatrate fünf Mal daran teilnehmen.
Das Webinar „A3 – Neue Funktionen in advoware 5.4“ beschäftigt sich bereits in diesem Jahr – und natürlich darüber hinaus – mit dem nächsten „großen“ Software-Update von advoware. Lernen Sie hierbei alles, was Sie über die Kanzleisoftware aus dem Hause Advo-web lernen und wissen sollten. Den Beginn dieser Seminarreihe haben wir auf den 20. Dezember gelegt, also quasi unser vorweihnachtliches Geschenk an Sie.
Im neuen Jahr dann, nämlich am 8. Januar 2020, beginnt die Webinarreihe „K1 – Legal Tech und die Digitalisierung des Rechtsberatungsmarkts“. Diese beschäftigt sich mit allerlei Fragen rund um das Thema SmartKanzlei, also der Frage, wie es Anwaltskanzleien schaffen können, ihre Prozesse und Abläufe in ein digitales Gerüst zu überführen. Dozent dieser Onlineseminare wird Andreas Duckstein sein, mit dem wir bereits erfolgreich zusammengearbeitet und einen Podcast veröffentlicht haben.
Ebenfalls im nächsten Jahr legen wir die Webinarreihe „K4 – Kanzleientwicklung und juristisches Projektmanagement“ neu auf. Hierin lernen Sie, wie Juristen und Juristinnen mithilfe der richtigen Werkzeuge und ganz viel Know-how ihre Anwaltskanzleien erfolgreicher machen können. Sie wollen mehr dazu wissen? Dann sehen Sie sich am besten die zugehörigen Blogbeiträgeund Videos an, die wir veröffentlicht haben. Diese Webinarserie beginnt am 10. Januar 2020.
Die Anmeldung zu all den Webinaren der Hülskötter Kanzleiakademie findet über entsprechende Edudip-Webseite statt. Wir freuen uns auf Sie.
In etwas mehr als drei Wochen steht – wieder einmal – der Jahreswechsel bevor, der zahlreiche Veränderungen in advoware mit sich bringt.
Damit Sie wissen, worauf Sie bei der Umstellung von 2018 auf 2019 achten sollten, haben wir für Sie die nachfolgende Liste zusammengestellt. Am Ende des Beitrags haben wir ein PDF-Dokument verlinkt, das alle wichtigen Dinge ausführlich darstellt.
Wir erleichtern Ihnen den Jahreswechsel in advoware, und zwar mithilfe des zugehörigen Assistenten, den Sie unter “? | Assistent zur Jahresumstellung” finden.
!! Wichtig: Starten Sie den Assistenten auf keinen Fall vor dem 1. Januar 2019 !!
Folgende Funktionen von adovoware lassen sich damit umstellen bzw. anpassen:
Aktennummern: Dabei entscheiden Sie, ob die laufende Aktennummer wieder mit „1“ beginnen oder an die letzte Nummer des Jahres 2018 anschließen soll.
Ablagenummern: Hier müssen Sie die laufende Aktennummer pro Jahr selbst anpassen. Dies gilt auch für die Ablagenummern Ihrer Notariatsakten.
Rechnungsnummern: Analog zu den Anlagenummern erfolgt auch hier keine automatische Anpassung.
Urlaubsansprüche: Per Mausklick wird der Resturlaub von 2018 auf das Jahr 2019 übertragen.
Speicherorte: Hier können Sie festlegen, ob alle Textdokumente in einem einzigen Ordner gespeichert werden sollen, oder ob jeder Mitarbeiter seinen eigenen Ordner erhalten soll.
Jahresabschluss: Dieser erfolgt nahezu automatisch in advoware. Starten Sie ihn einfach über das Menü „Finanzbuchhaltung | Abschluss | Einnahme- Überschuss-Rechnung | Jahresabschluss“.
Außerdem möchten wir Sie auf die steuerlichen Aufbewahrungsfristen und auf § 147 AO hinweisen. Darüber hinaus gilt für die Außenprüfer der Finanzverwaltung das digitale Datenzugriffsrecht auf Ihre Buchhaltungsdaten. Advoware unterstützt die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“. Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.gdpdu.com. Für alle weiteren Details laden Sie bitte unsere Jahresumstellungsliste (PDF) per Mausklick auf Ihren Rechner und führen Sie am Jahresanfang die Schritte wie beschrieben aus.
Oder Sie sehen sich das folgende Video an, das wir für Sie vorbereitet haben. Darin bekommen Sie alles Wissenswerte zur Jahresumstellung von advoware in knapp 7 Minuten präsentiert. Für alle Kanzleiakademie-Flatrate-Abonnenten haben wir außerdem zum Jahreswechsel Webinare vorbereitet in denen Sie zunächst das Video zur Jahresumstellung sehen und anschließend die Möglichkeit haben unseren Dozentinnen Fragen im Chat zu stellen.
In ziemlich genau sechs gut drei Wochen steht der Jahreswechsel bevor, der zahlreiche Veränderungen in advoware mit sich bringt .
Damit Sie wissen, worauf Sie bei der Umstellung von 2017 auf 2018 achten sollten, haben wir für Sie die nachfolgende Liste zusammengestellt. Am Ende des Beitrags haben wir ein PDF-Dokument verlinkt, das alle wichtigen Dinge ausführlich darstellt.
Wir erleichtern Ihnen den Jahreswechsel in advoware, und zwar mithilfe des zugehörigen Assistenten, den Sie unter “? | Assistent zur Jahresumstellung” finden. Wichtig: Starten Sie den Assistenten auf keinen Fall vor dem 1. Januar 2018!
Folgende Funktionen von adovoware lassen sich damit umstellen bzw. anpassen:
Aktennummern: Dabei entscheiden Sie, ob die laufende Aktennummer wieder mit „1“ beginnen oder an die letzte Nummer des Jahres 2017 anschließen soll.
Ablagenummern: Hier müssen Sie die laufende Aktennummer pro Jahr selbst anpassen. Dies gilt auch für die Ablagenummern Ihrer Notariatsakten.
Rechnungsnummern: Analog zu den Anlagenummern erfolgt auch hier keine automatische Anpassung.
Urlaubsansprüche: Per Mausklick wird der Resturlaub von 2017 auf das Jahr 2018 übertragen.
Speicherorte: Hier können Sie festlegen, ob alle Textdokumente in einem einzigen Ordner gespeichert werden sollen, oder ob jeder Mitarbeiter seinen eigenen Ordner erhalten soll.
Jahresabschluss: Dieser erfolgt nahezu automatisch in advoware. Starten Sie ihn einfach über das Menü „Finanzbuchhaltung | Abschluss | Einnahme- Überschuss-Rechnung | Jahresabschluss“.
Außerdem möchten wir Sie auf die steuerlichen Aufbewahrungsfristen und auf § 147 AO hinweisen. Darüber hinaus gilt für die Außenprüfer der Finanzverwaltung das digitale Datenzugriffsrecht auf Ihre Buchhaltungsdaten. Advoware unterstützt die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“. Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.gdpdu.com.
Für alle weiteren Details laden Sie bitte unsere Jahresumstellungsliste (PDF) per Mausklick auf Ihren Rechner und führen Sie am Jahresanfang die Schritte wie beschrieben aus.
Oder Sie sehen sich das folgende Video an, das wir für Sie vorbereitet haben. Darin bekommen Sie alles Wissenswerte zur Jahresumstellung von advoware in 3 Minuten präsentiert.
Das Jahr 2015 geht zur Neige, daher ist es an der Zeit, zurückzublicken. Aber keine Sorge, Sie müssen sich nicht durch Tonnen von Informationen wühlen. Schließlich wissen wir ja, dass bis zum Jahreswechsel noch allerlei Arbeit ansteht. Also los geht’s. Der Januar stand ganz im Zeichen des neuen IT-Service namens Advozon Kanzlei-IT, das Rechenzentrum für Juristen. Die wesentliche Idee dahinter ist ganz simpel: Sie transferieren Ihren Kanzleiserver mit unserer Hilfe in ein hochsicheren Rechenzentrum, und wir kümmern uns künftig um den Rest. Also nie wieder Updates einspielen, keine Sorgen mehr wegen möglicher Schadsoftware und die Verschlüsselung der E-Mail ist auch mit dabei. Der Februar kannte vor allem ein Thema: Advoware 4. Mit dieser komplett überarbeiteten Version der Kanzleisoftware stehen unseren Kunden zahlreiche Funktionen zur Verfügung, sowohl neue als auch vollständig überarbeitete. Klar, dass wir es genauer wissen wollten und einen der Macher hinter Advoware zu Wort kommen ließen. Im März (und im Februar) kamen neue Mitarbeiter an Bord, um uns bei der Bewältigung der Arbeit zu unterstützen. Und da wir immer genau wissen wollen, wie der Mensch hinter der neuen Kollegin oder dem neuen Kollegen aussieht, haben wir unter anderem mit Dilan Durmus ein Interviews geführt. Den April könnten man als beA und ERV-Monat bezeichnet. Zwar stand da noch nicht fest, dass der elektronische Rechtsverkehr mithilfe des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs doch nicht zum 1.1.2016 startet, die Informationen dazu sind allerdings bis auf den Zeitplan allesamt noch gültig. Der Mai förderte Neues in Sachen Digitalisierung und Advozon Kanzlei-IT zutage. Denn mit dem neuen Zusatztool Advoscan PLUS lässt sich die Eingangspost besser und effizienter und vor allem verständig digital erfassen und zuordnen. Und das am einfachsten mithilfe der Firma Konica Minolta, mit denen wir zu diesem Zweck eine Partnerschaft eingegangen sind. Im Juni sind wir einer Tugend nachgegangen, die da lautet: „Tu Gutes und sprich darüber“. Und so sprachen bzw. bloggten wir darüber, dass Hülskötter & Partner digitalisierte Anwaltskanzleien ermöglichen und dass wir das Thema Sicherheit sehr ernst nehmen. Der Juli stand einerseits im Zeichen der Matrixzertifizierung, die unser Partner advozon Kanzlei Konzept durchführt und präsentierten andererseits diverse Ratgeber zu den Themen Advoware, Kanzleimarketing und Sicherheit. Der August war traditionell eher ruhig, was sich auch auf dem Blog widerspiegelte. So kündigten wir ein Advoware-Tagesseminar für Azubis und eine Cash-Back-Aktion mit Philips an. Beides ist allerdings schon nicht mehr gültig. Im September präsentierten wir unsere vollständig neu gestaltete Internetpräsenz, auf der Sie sich noch besser zurecht finden sollen. Dort haben wir beispielsweise alle aktuellen Kanzlei-Lösungen von Hülskötter & Partner zusammengefast und bieten zudem die Möglichkeit, bestimmte Dienstleistungen und Produkte direkt per Onlineformular zu bestellen.
Während des Oktobers widmeten wir uns erneut dem Thema beA und ERV. So haben wir einen vollständigen Ratgeber zum Download bereitgestellt, haben gezeigt, wie wir Sie fit für das beA-Zeitalter machen können und haben die technischen Voraussetzungen für das beA aufgezeigt. Und was das beA mit einem Server-Umzug zu tun hat, lernen Sie auf dem Advoblog ebenfalls.
Der November war so vollgepackt mit Arbeit, dass wir nichts gebloggt haben. Die Gründe hierfür werden Sie ab Anfang des nächsten Jahres allesamt zu Gesicht gekommen. Der Dezember hatte die Verschiebung des beA-Starts sowie den die erste Video-Referenzgeschichte in Sachen Rechenzentrum für Juristen zum Thema. Und klar, dass der Advoware-Jahreswechsel ebenfalls zur Sprache kam.
Dann bleibt uns nur noch, Ihnen ein friedliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr zu wünschen. Freuen Sie sich schon heute auf 2016, denn da werden Hülskötter & Partner 30 Jahre alt. Und was das bedeutet, können Sie sich ja denken.
In knapp zwei Wochen steht wieder einmal Jahreswechsel an, der zahlreiche Veränderungen mit sich bringt, auch in Advoware.
Damit Sie genau wissen, worauf Sie bei der Umstellung von 2015 auf 2016 achten sollten, haben wir für Sie die nachfolgende Liste zusammengestellt. Am Ende des Beitrags haben wir ein PDF-Dokument verlinkt, das alle wichtigen Dinge etwas ausführlicher darstellt.
Wir erleichtern Ihnen den Jahreswechsel in Advoware, und zwar mithilfe des zugehörigen Assistenten, den Sie unter “? | Assistent zur Jahresumstellung” finden. Starten Sie diesen aber auf keinen Fall vor dem 1. Januar 2016!
Folgende Merkmale von Adovoware lassen sich damit umstellen bzw. anpassen:
Aktennummern: Dabei entscheiden Sie, ob die laufende Aktennummer wieder mit „1“ beginnen oder an die letzte Nummer des Jahres 2015 anschließen soll.
Ablagenummern: Hier müssen Sie die laufende Aktennummer pro Jahr selbst anpassen. Dies gilt auch für die Ablagenummern Ihrer Notariatsakten.
Rechnungsnummern: Analog zu den Anlagenummern erfolgt auch hier keine automatische Anpassung.
Speicherorte: Hier können Sie festlegen, ob alle Textdokumente in einem einzigen Ordner gespeichert werden sollen, oder ob jeder Mitarbeiter seinen eigenen Ordner erhalten soll.
Jahresabschluss: Dieser erfolgt nahezu automatisch in Advoware. Starten Sie ihn einfach über das Menü „Finanzbuchhaltung | Abschluss | Einnahme- Überschuss-Rechnung | Jahresabschluss“.
Außerdem möchten wir Sie auf die steuerlichen Aufbewahrungsfristen hinweisen, die ebenfalls vom Assistenten berücksichtigt werden. Diese lassen sich mithilfe des Aktenregisters relativ einfach überprüfen. Gehen Sie hierzu wie folgt vor:
1. Öffnen Sie im Explorerbaum der Aktenverwaltung mit einem Doppelklick die „Datenbankabfragen“ (Tastenkombination Strg + D).
2. Wählen Sie die Kategorie „Akten“ und die Bezeichnung „Prozessregister (abgelegte Akten)“.
3. Mithilfe des passenden Modus‘ bestimmen Sie, ob nur abgelegte, aktive oder alle Akten berücksichtigt werden sollen.
4. Wählen Sie den gewünschten Zeitraum aus und aktualisieren Sie das Fenster per Mausklick auf den gelben Blitz.
5. Darüber hinaus können Sie die Abfrage auch nach Sachbearbeiter und/oder Referat starten.
Für alle weiteren Details laden Sie bitte unsere Jahresumstellungsliste (PDF) per Mausklick auf Ihren Rechner und führen Sie am Jahresanfang die Schritte wie beschrieben aus.
Oder Sie sehen sich das folgende Video an, das wir für Sie vorbereitet haben. Darin bekommen Sie alles Wissenswerte zur Jahresumstellung von Advoware in 4 Minuten präsentiert.