
advoware 6: Neuerung und Verbesserungen im Überblick (Teil 2)
Vor knapp einer Woche haben wir unsere advoware-6-Trilogie gestartet. Denn so ein maßgebliches Update wie die sechste Version der Kanzleianwendung aus dem Hause Advo-web ist mehr wert als nur ein kurzer Blogbeitrag. Daher folgt heute eine detailliertere Betrachtung der wesentlichen Neuerungen und Verbesserungen von advoware 6. Dazu gehören unter anderem neue Module wie das zum Geldwäschegesetz und dem Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht. Zudem gibt es neue und angepasste Schnittstellen, wozu die Anbindung an das EGVP/eBO und an das beBPO gehören.
GwG-Modul: Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten
Das GwG-Modul, das Anwaltskanzleien beim Aufspüren möglicher geldwäschebezogener Personen helfen soll, lässt sich per Mausklick aktivieren, und das für jedes einzelne Referat, das hierbei infrage kommt. Dann wird bei jeder Aktenanlage das GwG-Modul aktiv, sodass die erforderlichen Abfragen direkt aus advoware heraus geschehen können. Für Notariatsakten ist das GwG-Modul standardmäßig aktiviert, bei allen anderen Referaten geschieht das manuell.

Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
Was für das GwG gilt, findet in advoware 6 auf das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht ebenfalls Anwendung. Allerdings betrifft das hier nicht das Aufspüren von möglichen Straftaten, sondern das Regulieren von Vergütungsansprüchen im Falle von Inkassodienstleistungen. Das bezieht sich vor allem auf Kleinstforderungen in Höhe von bis zu 50 Euro. Auch hier erfolgt das Aktivieren des zugehörigen Moduls pro Referat. Damit können Kanzleimitarbeiter:innen festlegen, in welchem Umfang und welche Mandate überhaupt eine Inkassodienstleistung betreffen.

Neue und angepasste Schnittstellen zum EGVP/eBO, zum beBPo und zum beA
Der elektronische Rechtsverkehr soll weiter ausgebaut und verbessert werden. Daher wurden die bestehenden Systeme wie EGVP und das beBPO (besonderes elektronisches Behördenpostfach) um bestimmte Funktionen erweitert. Dazu gehört beispielsweise, dass das EGVP-Postfach für Bürger und Organisationen zum 1.11.2021 für alle verfügbar gemacht wurde. Damit soll der elektronische Datenaustausch zwischen Einzelpersonen und Gerichten beschleunigt und vereinfacht werden. Das und mehr ist ab sofort in advoware 6 vorgesehen. Das betrifft auch das beBPo, das nun direkt aus advoware heraus mithilfe einer neutralen X-Justiz-ID adressiert werden kann
Zudem wurde die beA-Schnittstelle in advoware 6 erweitert und angepasst. Das betrifft vor allem die XJustiz-Version 3.2.1, die am 31.10.2021 in Kraft getreten ist. Die hierfür notwendigen Anpassungen der beA-Schnittstelle in advoware haben unter anderem mit den Anforderungen an elektronische Dokumente zu tun. Hierbei achtet advoware 6 unter anderem auf die rechtskonforme Verwendung von Dateinamen. Dazu gehört die maximale Länge des Dateinamens, die Überprüfung aus unzulässige Zeichen im Namen und die Überprüfung der maximalen Dateigröße eines Anhangs von 60 Megabyte.

Teil der advoware-6-Trilogie mit weiteren Details zu verbesserten Modulen und Funktionen
Im dritten und letzten Teil der advoware 6-Trilogie beschäftigen wir uns mit den neuen und verbesserten Funktionen des Gerichts- und Notariatsmoduls. Aber auch das überarbeitete Nachrichtensystem sowie das Thema „elektronische Rechnungen“ sind uns einen detaillierten Blick wert.