Webinare taugen auch für Juristen als Akquise-Tool (Teil 3)

Erinnern Sie sich: vorgestern habe ich den zweiten Teil unserer Webinare-sind-auch-für-Juristen-toll-Trilogie verfasst. Darin habe ich versprochen, den dritten Teil nachzuliefern. Das war wohl etwas zu optimistisch gedacht, aber heute komme ich dazu. Lassen Sie uns also die Antworten zu den zwei verbleibenden Fragen näher betrachten:

  1. Wie stelle ich sicher, dass ich anschließend mit den Webinar-Besuchern in Kontakt treten kann?
  2. Wie mache ich meine Webinare bekannt?

Die erste Frage ist relativ schnell beantwortet: wenn Sie beispielsweise mit einem der Webinar-Plattform-Anbieter zusammenarbeiten, sammeln diese die Daten der Teilnehmer, die sich ja über die Anbieter-Plattform für den Online-Vortrag angemeldet haben. Und diese Daten können Sie dann zu Kontaktzwecken benutzen.
Achten Sie dabei allerdings unbedingt darauf, dass die Webinar-Teilnehmer bei der Anmeldung zu Ihrem Vortrag ihr Einverständnis erklären, dass man sie im Anschluss an den virtuellen Vortrag kontaktieren darf. Andernfalls kann das Ganze sehr unangenehm für Sie werden, wenn sich nämlich einer der Teilnehmer von Ihnen belästigt fühlt und Ihr Angebot eher unliebsamer Spam-Werbung gleicht. 
Für die zweite Frage „Wie mache ich meine Webinare bekannt?“ gibt es leider kein Patentrezept. Allerdings können wir aus eigener Erfahrung heraus den ein oder anderen Tipp mit Ihnen teilen.
1. Nutzen Sie Ihren eigenen E-Mail-Verteiler
Mit vielen Ihrer Mandanten stehen Sie sicherlich per E-Mail in Kontakt. Bauen Sie daraus einen guten und kostbaren Verteiler auf, den Sie hegen und pflegen sollten wie einen Schatz. Möglicherweise nutzen Sie schon eine Kanzleisoftware wie Advoware, dann ist diese Vorgehensweise Teil der Anwendung. Und wenn nicht, sollten Sie sich nach einer passenden Lösung umsehen. Achten Sie beim Verwenden Ihrer Mandanten-Mailadressen unbedingt darauf, dass diese damit einverstanden sind, von Ihnen Werbung zu erhalten, was ja die Einladung zu einem Webinar zweifelsohne ist.
2. Bauen Sie Ihre eigene Xing-Gruppe auf
Falls Sie via Xing Ihr Business-Netzwerk pflegen, kennen Sie ja die Vorzüge dieser Plattform. Wussten Sie aber auch, dass man dort seine eigene Gruppen gründen und pflegen kann? Damit lässt sich zwar nicht über Nacht, aber doch Stück für Stück eine wertvolle Zahl an Kontakten aufbauen, die Sie mithilfe der Newsletter-Funktion von Xing regelmäßig mit Informationen beliefern können. Dazu gehören natürlich auch Webinare.
3. Nutzen Sie die Kraft von Social Media
Möglicherweise sind Sie nicht nur bei Xing, sondern nutzen auch Facebook für die Kommunikation mit Partnern und Mandanten. Damit bekommen Sie ebenfalls ein probates Tool an die Hand, regelmäßig Einladungen an Ihre Kontakte zu versenden. Allerdings ist es hier ähnlich wie bei Xing: sie benötigen eine eigene Facebook-Seite, um die eingebaute Newsletter-Funktion nutzen zu können. Damit steht Ihnen die Möglichkeit offen, auf sich selbst und Ihre Kanzlei hinzuweisen und auch damit neue Mandanten zu gewinnen. Und in Kombination mit einem Blog stehen Ihnen weitere Möglichkeiten offen – wir können dazu nur raten!
Tipp: Falls Sie mehr zum Thema „Online-Marketing & Juristen“ erfahren wollen, empfehlen wie die Lektüre dieses Interviews, dass wir Anfang diesen Jahres mit RA Aßhoff geführt und veröffentlicht haben. Interessanter Stoff!

Webinare taugen auch für Juristen als Akquise-Tool (Teil 2)

Webinare taugen auch für Juristen als Akquise-Tool (Teil 2)

Letzte Woche habe ich mich hier auf diesem Blog mit dem Thema Webinare taugen auch für Juristen als Akquise-Tool beschäftigt. Im ersten Teil unserer Miniserie ging es vor allem um die Frage, ob und wie Online-Seminare ein probates Mittel zur Generierung von Mandanten sind. Die Antwort auf „ob“ konnten wir schon geben: ja: sie sind es. Bleiben nur noch die Fragen nach dem „wie“. Diese lauteten folgendermaßen:

  1. Welche Ziele und Zielgruppen will ich mit dem Webinar erreichen?
  2. Welche Themen will ich vermitteln? Sollte ich mich mit einem Hauptthema beschäftigen, oder meine komplette Bandbreite an Wissen präsentieren?
  3. Wie bereite ich meine Themen optimal auf? Welche Hilfsmittel gibt es hierfür?
  4. Welche technischen Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ich meine Webinare durchführen kann?
  5. Wie stelle ich sicher, dass ich anschließend mit den Webinar-Besuchern in Kontakt treten kann?
  6. Wie mache ich meine Webinare bekannt?

Sehen wir uns die ersten vier Antworten etwas genauer an:

1. Welche Ziele und Zielgruppen will ich mit dem Webinar erreichen?

Diese erste Frage ist sicherlich die wichtigste. Denn wie im richtigen Leben, sollte man bereits vorher wissen, mit wem man es zu tun haben will und wozu. Zu den Zielen gehört auf jeden Fall das Akquirieren neuer Mandanten (sic!), aber auch das Pflegen bestehender Kundenkontakte können beim Durchführen von Webinare ein Aspekt sein. Schließlich haben Sie eine Kanzlei, die Sie repräsentieren. Erzählen Sie also in Form von Online-Kursen darüber. Zeigen Sie beispielsweise, welche Rechtsgebiete Sie beherrschen und warum man Ihnen dabei vertrauen kann.

2. Welche Themen will ich vermitteln? Sollte ich nur ein Hauptthema oder mein komplettes Wissen präsentieren?

Anschließend an 1. folgt direkt Frage Nummer 2, die sich mit der Intension Ihres geplanten Webinars beschäftigt. Haben Sie beispielsweise ein „ganz heißes“ Thema parat? Dann sollten Sie das unbedingt zu Ihrem Webinar machen. Denn damit werden Sie mittel- bis langfristig in Verbindung gebracht und man erkennt Ihnen den Expertenstatus an. Und das ist es, was neue Mandanten generiert: das Vertrauen in Sie und Ihre Fähigkeiten als Anwalt und Jurist.

3. Wie bereite ich meine Themen optimal auf? Welche Hilfsmittel gibt es hierfür?

Es soll ja Leute geben, die immer noch mit Powerpoint und sonst nix ihre Präsentationen und Vorträge vorbereiten und halten. Das mag auf den ersten Blick ein einfacher und probater Weg zu sein, effizient im didaktischen Sinne ist das sicherlich nicht. Denn Powerpoint-Präsentationen haben einen großen Nachteil: sie lenken eher vom gesprochen Wort ab, als dass sie es unterstützen. Daher sollte man sich in Sachen Webinar-Präsentationstool unbedingt mit anderen Werkzeugen beschäftigt.
Dazu gehört beispielsweise das Online-Tool Prezi, das Sie ohne größere Vorkenntnisse einsetzen können, und das für bestimmte Zwecke und Umfänge sogar kostenlos. Mit Prezi gelingen innerhalb kürzester Zeit anspruchsvolle Präsentationen, die sich deutlich abheben vom üblichen Powerpoint-Vortrag, da Sie Ihre Inhalte in einer ansprechenden Form einerseits und sehr lebendig andererseits darstellen können.

4. Welche technischen Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ich meine Webinare durchführen kann?

Für das Durchführen eines Webinars benötigen Sie entweder eine Software, mit der Sie Ihre Online-Seminare selbst durchführen können, oder einen darauf spezialisierten Anbieter, der eine Webinar-Plattform betreibt und sich mit diesem Thema bestens auskennt. Wir bei Hülskötter & Partner setzen auf edudip.
Diese Webinar-Plattform ist hocherprobt und wird mittlerweile von vielen Anwendern genutzt. Das Schöne an solchen Angeboten: Sie benötigen kaum Vorwissen, da das Meiste selbsterklärend ist. Lediglich Ihre Präsentation sollte bereits vorliegen, der Rest erfolgt direkt auf der edudip-Plattform. Dabei können Sie sich für ein kostenloses oder kostenpflichtiges Modell entscheiden. Die Unterschiede finden Sie auf der zugehörigen Webseite.
Update 24.7.1018: Unsere Kanzleiakademie funktioniert ganz ausgezeichnet auf der edudip-Plattform.
Neben spezialisierten Webinar-Anbietern wie edudip gibt es eine Reihe von Webinar-Anwendungen, mit denen Sie sogenannte Adhoc-Webinare durchführen können. Hierfür ist eine Software wie Citrix GoToMeeting notwendig,  für die meist eine Lizenzgebühr anfällt und die auf Ihrem PC installiert wird.
Damit können Sie unmittelbar und selbst Ihre Webinar-Teilnehmer einladen. Das ist eine sehr flexible Lösung, bedarf allerdings einiger Erfahrung und erfordert zudem einen klar definierten und erreichbaren Teilnehmerstamm, den Sie ohne größeren Aufwand einladen können. Damit eignet sich diese Option eher für Webinare, die Sie bereits vorhandenen Mandanten anbieten wollen.
Webtipp: Auf der Webseite webconferencing-test.com finden Sie eine sehr gute Übersicht zu allen derzeit am Markt befindlichen Webinar-Anwendungen – inklusive Testberichte.
Sodala, und mit den Fragen 5 und 6 beschäftigen wir uns morgen, da diese ein wenig mehr an Platz erfordern, der in diesem Blogbeitrag noch zur Verfügung steht. Bleiben Sie uns gewogen!

Serienmails und -briefe mithilfe von Advoware erstellen und versenden

Haben Sie schon mal nachgerechnet: es sind nur noch gut zwei Wochen, dann steht Weihnachten vor der Tür! Und wussten Sie auch, dass Sie mit Advoware Serienbriefe und -mails verschicken können?! Lassen Sie Ihren Mandanten und Partnern einen schönen Weihnachtsgruß zukommen. Das stärkt die Verbindung, und ein wenig Freude verschenken Sie damit auch.
Damit Sie aber erst gar nicht im Handbuch nachsehen müssen, wie das noch mal mit dem Erstellen von Serienbriefen und -mails funktioniert, haben wir diesem Beitrag am Ende zwei Links beigefügt, die Sie zu zwei Dokumenten führen, in denen wir genau erklären, wie Sie Ihre Weihnachtspost erstellen und verschicken – digital oder analog.
Vorab haben wir schon mal ein paar Hinweise für Sie zusammengetragen, was Sie dabei beachten sollten:

  • Mithilfe der Advoware-Funktionen Serienbrief und Serienmail können Sie sowohl Aktenbeteiligte als auch bestimmte Adressgruppen mit Ihren Schreiben beglücken.
  • Die Serienbriefe/-mails sind nicht aktenbezogen, fall-spezifische Daten wie Rubrum, Aktenzeichen, etc. werden also nicht versandt.
  • Beide Funktionen finden Sie in Advoware unter „Aktenverwaltung“ – „Adressen“ – „Serienbriefe und –mails“. Dort finden Sie dann die zugehörige Option.
  •  Für die Auswahl der passenden Empfänger Ihrer Rundmail kommen diverse Optionen infrage. Dazu gehören: Beteiligtenart, Sachbearbeiter, Referat, bestimmte Postleitzahlengebiete und bestimmte Akten(gruppen).

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Serienmails und -briefe an ganz bestimmte Adressgruppen zu versenden. Diese Gruppen legen Sie in Advoware unter „Aktenverwaltung“ – „Grundeinstellungen“ – „Akten“ – „Adressen“ – „Adressgruppen“ an. Und falls Sie die Serienbrief-/mailfunktion für das Versenden von Geburtstagsglückwünschen nutzen wollen, können Sie das auch tun.
So, und jetzt laden Sie am besten die genaue Beschreibung beider Funktionen auf Ihren Rechner und erstellen Sie damit Ihre Serienbriefe oder auch Serienmails. Viel Spaß beim Verschicken Ihrer Weihnachtsgrüße!

Webinare taugen auch für Juristen als Akquise-Tool (Teil 2)

Webinare taugen auch für Juristen als Akquise-Tool (Teil 1)

Wussten Sie, dass Webinare – also virtuelle Seminare, die ausschließlich im Internet abgehalten werden – zu den Marketing- und Vertriebsmaßnahmen gehören, die…
… ein hohe Zahl an neuen Kunden erzeugen und
… die eigene Marke (oder den eigenen Namen) spürbar bekannter machen und
… die Bindung zum Kunden (oder Mandanten) erhöhen können.
Das belegen zumindest zahlreiche Studien, die Webinaren eine hohe Erfolgsquote bescheinigen, wenn es darum geht, neue Kunden zu akquirieren. Und das ist im Falle von Anwälten und Juristen eine verzwickte Angelegenheit, da die Akquise neuer Mandanten nach wie vor bestimmten Regeln unterliegt. Wenngleich das nicht mehr ganz so streng reglementiert ist.
Daher ist es sicherlich eine gute Idee, den Einsatz von Webinaren als Akquise-Tool zumindest in Erwägung zu ziehen. Dabei sollten Sie allerdings den ein oder anderen Aspekt berücksichtigen. Fangen wir am besten einmal mit den Vor- und Nachteilen von Webinaren an.
Vorteile von Webinaren

  • Der Webinar-Vortragende wird mit hohen Fachkenntnissen in Verbindung gebracht
  • Die Wahrnehmung der durchführenden Kanzlei oder des Anwalts steigt kontinuierlich
  • Die Webinare haben positive Auswirkungen auf die öffentliche Wahrnehmung, das Internetangebot und die Social-Media-Aktivitäten des Anwalts oder der Kanzlei.

Dem gegenüber stehen Nachteile, die man auch kennen sollte:

  • Es ist ein relativ hoher Vorbereitungsaufwand vonnöten, sowohl in zeitlicher als auch fachlicher Hinsicht. Darüber hinaus kommt es zu Arbeitsausfällen.
  • die notwendige Technik muss beherrscht werden, also auch hierfür ist Zeit erforderlich. Zudem fallen eventuell Kosten an.

Sobald die Entscheidung gefallen ist, „Ja, wir bieten Webinare zur Mandanten-Akquise an“, stehen zahlreiche Fragen im Raum, die Sie allesamt bestmöglich beantworten müssen:

  • Welche Ziele und Zielgruppen will ich mit dem Webinar erreichen?
  • Welche Themen will ich vermitteln? Sollte ich mich mit einem Hauptthema beschäftigen, oder meine komplette Bandbreite an Wissen präsentieren?
  • Wie bereite ich meine Themen optimal auf? Welche Hilfsmittel gibt es hierfür?
  • Welche technischen Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ich meine Webinare durchführen kann?
  • Wie stelle ich sicher, dass ich anschließend mit den Webinar-Besuchern in Kontakt treten kann?
  • Wie mache ich meine Webinare bekannt?

All diese Fragen haben ihre Berechtigung und erfordern eine genaue Beantwortung. Wir werden das für Sie übernehmen, und zwar im zweiten Teil dieser Miniserie. Und der geht schon sehr bald online. Seien Sie gespannt.

Kanzleianwendung Advoware richtig installieren

Mit der Kanzleisoftware Advoware steuern Sie sämtliche Mandantenprozesse

Mit unseren Tipps kommt Advoware hoffentlich störungsfrei auf Ihre Rechner


Das Thema Software-Installation folgt ganz eigenen Gesetzen und Regeln, und oft fühlen sich Anwender recht schnell damit alleine gelassen. Vor allem dann, wenn sie mit dem Installieren neuer Anwendungen nicht ständig zu tun haben, wie beispielsweise ausgewiesene Experten.
Damit Sie im Falle Ihrer ersten, eigenen Advoware-Installation nicht vollkommen alleine auf sich gestellt sind, liefere ich Ihnen mit diesem Beitrag quasi „Frei Haus“ ein paar nützliche Tipps, wie Advoware möglichst geräuschlos auf Ihren PC oder Server gelangt.
Zunächst einmal gilt festzuhalten: Im Fall der Fälle helfen wir Ihnen natürlich gerne bei der Installation von Advoware, falls Sie dies nicht selbst erledigen wollen. Für alle anderen haben wir ein paar nützliche Tipps zusammengetragen, die Ihnen das Aufspielen unserer Kanzleisoftware erleichtern sollen.

  • Falls Sie die Software auf einem zentralen Server installieren wollen (was sich ab einer Größe von mehr als zwei Anwendern empfiehlt), sollten Sie zunächst sicherstellen, dass entweder auf der vorgesehenen Festplatte eine separate Partition vorhanden ist oder eine weitere Festplatte. Auf einer von beiden wird nämlich die Datenbank installiert, die unbedingt auf einem anderen Laufwerk als Ihre Programme (und damit auch Advoware) abgelegt werden sollte. Wie Sie eine Partition mit Windows-Bordmitteln anlegen, erfahren Sie in diesem Beitrag. Bei der Datenbank-Software handelt sich übrigens um Gupta SQLBase.
  • Für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Serversoftware müssen Sie festlegen, auf welchem Rechner innerhalb des Netzwerks die Datenbank läuft. Tragen Sie hierzu entweder die IP-Adresse Ihres Servers ein oder wählen Sie diesen aus dem Drop-down-Menü aus, das Sie während der Installationsroutine aufrufen können.
  • Für den störungsfreien Zugriff innerhalb einer Netzwerkumgebung seitens der Advoware-Anwender müssen Sie zwei Ordner freigeben. Dazu gehört vor allem „Advoweb“, den Sie im Netzwerk mit dem Freigabenamen „qinter“ allen Anwendern zugänglich machen, und das mit sämtlichen Zugriffsrechten (außer, Sie wollen das explizit nicht). Für die Schriftsätze müssen Sie unter „Advoweb“ ein Unterverzeichnis anlegen. Die zuvor festgelegten Freigabeoptionen gelten dann auch für dieses neue Verzeichnis (was Sie aber auch ändern können).
  • Falls Sie Advoware im sogenannten Client-Server-Betrieb einsetzen wollen, müssen Sie nach der Serverinstallation sämtliche Benutzer-PCs mit Advoware bespielen. Hierzu benötigen Sie übrigens nicht die Advoware-Installation-CD, da die notwendige Client-Software bereits auf dem Advoware-Server zur Verfügung steht. Achten Sie unbedingt darauf, dass Microsoft Word auf allen Anwender-PCs installiert ist. Nur dann können wir die einwandfreie Benutzung der vorhandenen Vorlagen garantieren.
  • Um die PC-Software zu installieren, legen Sie via „Computer“, „Netzlaufwerk“ (unter Windows 7) einen Laufwerksbuchstaben fest und wählen dann das freigegebene Verzeichnis „qinter“ auf dem Serverlaufwerk aus, auf dem Sie Advoware vorher installiert haben. Dann verzweigen Sie auf dieses neue Netzlaufwerk und gehen in das Verzeichnis „Advoware“. Dort befindet sich die Installationssoftware „setup.exe“, die Sie per Doppelklick mit der Maus starten. Das abgefragte Installationsverzeichnis entspricht genau dem, das Sie gerade per Laufwerksfreigabe angelegt haben.
  • Falls Sie den PDF-Drucker von Advoware einsetzen wollen, müssen Sie während der Installation den GPL-Ghostscript-Treiber aufspielen. Dies erfolgt durch eine weitere Setup-Routine, die währenddessen erscheint.
  • Abschließend sollten Sie die vorhandenen Advoware-PCs mit Lizenznummern versorgen. Dies geschieht innerhalb der Client-Software mittels der Menüfolge „?“, „Lizenzen“, „Systemfreischaltung“.

That‘s it! Na ja, mehr oder weniger. Falls Sie weitere Fragen zu Advoware und ihrer Installation haben, rufen Sie entweder unsere Servicehotline unter 02505 / 9393 – 170 an oder gehen auf das recht aktive Advoware-Portal, in dem Sie viele nützliche Antworten finden oder Ihre eigenen Fragen loswerden können.