Fit für das beA-Zeitalter mithilfe von Hülskötter & Partner [UPD]
[Update 3.9.2018] Seit heute soll das besondere elektronische Anwaltspostfach endgültig nutzbar sein. In einem ersten Schritt sind alle rund 160.000 in Deutschland zugelassenen Anwältinnen und Anwälte vom heutigen Tage zu einer passiven Nutzung des beA verpflichtet. Was das bedeutet und mit welchen Maßnahmen wir Sie dabei unterstützen, erfahren Sie im zugehörigen Beitrag auf unserem Advoblog.
Update II: Mittlerweile steht der neue Termin für die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) fest, nämlich der 29.9.2016!
Update I: Die BRAK hat die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs bis auf weiteres verschoben. Im zugehörigen Beitrag erfahren Sie, was das für Sie bedeutet.
Zugegeben, das beA-Zeitalter, also die vollständige Umstellung auf die digitale Kommunikation zwischen Anwälten, Mandanten und Justizbehörden, lässt noch ein wenig auf sich warten.
Allerdings schadet es nicht, sich schon heute darüber die ersten Gedanken zu machen. Denn am 1. Januar 2016 wird die BRAK allen in Deutschland zugelassenen Anwälten und Anwältinnen dieses besondere elektronische Anwaltspostfach zur Verfügung stellen. Und hierfür sollten Sie bestens gewappnet sein.
Dies geschieht einerseits mithilfe des großen beA-Ratgebers, den Hülskötter & Partner exklusiv für ihre Kunden und interessierte Anwälte erstellt haben und den Sie ganz einfach auf Ihren PC zu Infozwecken laden können. Andererseits sollten Rechtsanwälte sicher stellen, dass ihre komplette Kanzlei bestens für den Umstieg auf das digitale Zeitalter gerüstet ist. An dieser Stelle kommen erneut Hülskötter & Partner ins Spiel, und zwar mithilfe des umfänglichen beA-Checks, den wir auf Wunsch bei unseren Kunden und anderen interessierten Kanzleien durchführen.
Für die bestmögliche und zeitsparende Durchführung dieser Überprüfung von Hard- und Software innerhalb einer Kanzlei gehen wir wie folgt vor:
1. Einer unserer freundlichen Mitarbeiter ruft Sie an und stimmt mit Ihnen ab, ob Sie den unverbindlichen und kostenfreien beA-Check durchführen lassen wollen. Hierzu wird der Kollege kurz erläutern, was es damit auf sich hat und warum Sie daran teilnehmen sollten.
2. Falls Sie an dem beA-Check interessiert sind, schickt Ihnen der Mitarbeiter eine E-Mail zu, die zum einen den exklusiven beA-Ratgeber von Hülskötter & Partner umfasst und mit deren Beantwortung Sie gleichzeitig einen festen Telefontermin bestimmen können.
3. Der telefonischer beA-Check basiert auf einer umfassenden Liste, ob und in welchem Umfang die für das beA notwendigen Hardware- und Software-Voraussetzungen in Ihrer Anwaltskanzleien gegeben sind. Damit können wir sehr schnell und zweifelsfrei feststellen, welche Windows- und Office-Version auf dem Server installiert ist, welche Anti-Viren-Software Sie einsetzen, usf.
Anhand dieser Ergebnisse legen wir gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte fest. Das kann die notwendige Installation eines Antiviren-Programms sein, die Empfehlung für einen Betriebssystemwechsel oder sogar die komplette Runderneuerung Ihres PC- und Server-Fuhrparks, da die vorhandene Hard- und Software-Komponenten den Ansprüchen des Elektronischen Rechtsverkehrs nicht genügen.
Tipp: Falls Sie den beA-Check kurzfristig durchführen lassen wollen, können Sie mit uns per Onlineformular einen Termin vereinbaren. Klicken Sie hierzu auf den zugehörigen Link und teilen Sie uns Ihre Telefonnummer mit, unter der wir Sie anrufen dürfen. Einfacher und schneller geht es garantiert nicht!