von Hülskötter | Nov 6, 2013 | Software
Erst gestern haben wir darüber berichtet, dass für alle Kunden das advoware-Update 3.31 zum Download bereit steht. Die wesentliche Neuerung dieser Software-Aktualisierung besteht in der SEPA-Tauglichkeit unserer Kanzleianwendung. Damit sind Sie schon heute fit für die Umstellung auf die SEPA-Überweisungsverfahren, die ab dem 1. Februar 2014 verpflichtend angewendet werden müssen.
Neben dieser Anpassung hat advoware 3.31 aber noch mehr zu bieten. Diese Verbesserungen möchten wir Ihnen in diesem Blogbeitrag gerne näher bringen.
Verbesserungen bei RVG-Rechnungen
Hier gibt es folgende Anpassungen:
- Angefallene Gerichtskosten lassen sich wieder nach altem Recht berechnen und direkt über einen Mahnbescheid abrechnen.
- Termingebühren, die ohne Termin anfallen, können für Vorlagen ab sofort direkt voreingestellt werden.
- Anfallende Einigungsgebühren nach 1005 und 1006 können in advoware 3.31 automatisch in die RVG-Rechnung übernommen werden.
- Auslagen für Fotokopien und Fahrtkosten können mithilfe einer Auslagenpauschale per Mausklick der Rechnung zugewiesen werden.
Anpassungen bei GNotKG-Rechnungen
Bei Rechnungen gemäß des GNotKG ergeben sich folgenden Verbesserungen:
- Einzelne Beträge aus der Geschäftswertberechnung lassen sich per Kontextmenü in die Zwischenablage für weitere Zwecke oder direkt in Excel kopieren.
- Die Vollzugsgebühr kann mit advoware 3.31 zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden, was die Rechnungserstellung vereinfacht.
- Abweichende Geschäftswerte für Betreuungs-, XML-, Vollzugs- und Zusatzgebühren können ab sofort manuell eingetragen werden.
- Auslagen lassen sich entweder einzeln oder pauschal erfassen. Zudem lassen sich angefallene Reisekosten anteilsmäßig auf mehrere Rechnungen verteilen.
Weitere Verbesserungen: Advophone, Onlineakte und mehr
Darüber hinaus ergeben sich in advoware 3.31 weitere Anpassungen:
- Advophone (ehemals Advoware Telefonie): E-Mails können jetzt an den Aktensachbearbeiter direkt aus dem Telefoniefenster erstellt und versendet werden. Außerdem lassen sich neue Kontakte aus dem Telefoniefenster heraus der passenden Akte zugeordnet werden.
- advoware Onlineakte: Mitteilungen und Uploads durch Mandanten lassen sich jetzt per Grundeinstellungen ausschließen. Zudem können Mitarbeiter über ihren Zugang auf die Eingangspost zugreifen.
- Sonstige Erweiterungen: Die Interessenskollisionsprüfung für untergeordnete Beteiligungsarten (Versicherungen, etc.) lassen sich in advoware 3.31 per Grundeinstellung abschalten. Außerdem können Gegenstandswerte bei einer Ratenzahlungsvereinbarung im Advoware Inkasso-Modul automatisch richtig berechnet werden.
von Hülskötter | Jul 25, 2013 | Software

Advoware, die Kanzleisoftware
Endlich ist es soweit: das am 5. Juli verabschiedete 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wurde mit dem heutigen Datum (25.7.2013) von Bundespräsident Joachim Gauck unterzeichnet und tritt damit am 1. August 2013 in Kraft. Das bedeutet eine Rechtssicherheit hinsichtlich zahlreicher Gesetze, die damit reformiert und vereinfacht werden sollen.
Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz umfasst 590 Seiten, auf denen folgende Gesetze überarbeitet wurden:
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
- Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG)
- Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Darüber hinaus ersetzt der Gesetzentwurf die Kostenordnung (KostO) durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sowie die Justizverwaltungskostenordnung (JVKostO) durch das Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG). Zudem werden die Gebühren nach dem GKG, FamGKG, GvKostG und dem RVG erhöht. Damit will der Gesetzgeber vor allem dazu beitragen, das Kostenrecht zu vereinfachen und die Gerichte von einer immer komplexeren und aufwändigeren Kostenrechtssprechung entlasten.
Advoware berücksichtigt das neue GNotKG von Anfang an
Das Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz bedeutet für unsere Kunden, dass mit dem nächsten Advoware-Update (Versionsnummer 3.30) ein neues GNotKG-Modul bereit stehen wird. Dieses Modul ermöglicht die Kostenberechnung nach § 19 GNotKG inklusive Vergleichsberechnungen nach §§ 35, 94 GNotKG und verfügt über eine völlig neue ergonomische Auslagenerfassung.
Das Besondere an dem Update: mit Advoware 3.30 stehen Ihnen zahlreiche typische Standardvorgänge in unserer Kanzleisoftware automatisch zur Verfügung. Damit können Sie beispielsweise Kaufverträge, Grundschuldbestellungen, GmbH-Gründungen etc. als Musterrechnungen mit den anfallenden Gebührenpositionen sofort nutzen.
Weitere Highlights des Advoware-Updates 3.30
Neben der Integration des GNotKG-Moduls in Advoware hält das Update 3.30 weitere Besonderheiten und Verbesserungen bereit. Dazu gehören unter anderem:
- Umsetzung der Änderungen des Vergütungsverzeichnisses zum RVG (u.a. neue Gebührentabellen mit aktualisierten Gegenstandswertstufen)
- Anhebung des Höchstwerts für die Vertretung in Verfahren über den Antrag auf Abnahme der die Erteilung der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO auf 2.000 EUR
- Umsetzung der Änderungen des Gerichtskostengesetzes GKG (neue Gerichtskostentabelle, Erhöhung der Mindestgebühr für Gerichtskosten für das Verfahren über den Antrag auf Mahnbescheid auf 32 EUR, Erhöhung der Gerichtskosten beim Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf 20 EUR)
- neue Pfändungstabellen § 850c ZPO
Installieren Sie Advoware 3.30 noch vor dem 1. August!
Um den Übergang von der KostO auf das neue GNotKG so einfach wie möglich zu machen, können Sie das Advoware-Update 3.30 noch vor dem 1. August auf Ihrem Server installieren. Die Advoweb GmbH wird die überarbeitete Version von Advoware im Lauf des Wochenendes 27./28.Juli rechtzeitig zum Download anbieten.
TIPP: Wenn Sie sicherstellen wollen, dass die Aktualisierung von Advoware problemlos verläuft, sollten Sie erst am Montag oder Dienstag das Update einspielen. Gehen Sie hierzu wie folgt vor:
1. Laden Sie das Adoware-Update 3.30 von der Advoweb-Downloadseite am besten direkt auf Ihren Server (also dort, wo Advoware installiert ist).
2. Führen Sie aus Advoware heraus eine Datensicherung aller Daten durch.
3. Schließen Sie alle Programme, also auch Advoware, Word, Excel, etc. und starten Sie das Update, indem Sie auf dem Server innerhalb des Windows Explorers per Doppelklick auf die EXE-Datei das Update initiieren.
4. Sobald das Update erfolgreich eingespielt wurde, können Sie Advoware wieder starten. Hierbei wird automatisch die Datenbank aktualisiert.
Sollte es während des Updates zu Unregelmäßigkeiten kommen, rufen Sie uns am besten sofort an. Denn Sie wissen ja: Ihre Zufriedenheit ist unser Antrieb!
Falls Sie noch mehr wissen wollen zum neuen GNotGK-Modul in Advoware, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme per E-Mail.