von Hülskötter | Feb 16, 2018 | Kanzleimarketing
Aufmerksamen Kunden und Besuchern unserer Webseite mag es schon aufgefallen sein: Die Internetseite von huelskoetter.info ziert ein neues Symbol, dass wie ein Vorhängeschloss aussieht und von jeder Webseite unserer Internetpräsenz erreichbar ist. Dahinter befindet sich ein abgeschlossener Bereich, der exklusiv unseren Kunden vorbehalten ist: das neue Kundencenter. Denn das was Telekom und Co. können, ist für die Firma Hülskötter ein leichtes Unterfangen.

Das neue Kundencenter beheimatet derzeit drei wichtige Bereiche: Die Speedlearning-Videos für den schnellen Einstieg in die Welt von advoware, eine Download-Sektion speziell für aktuelle Software-Updates und ein Bereich „Formulare“ – für Formulare.
Speedlearning: Wie ich hier schon berichtet habe, bieten wir mit den Speedlearning-Videoclips einen schnellen, unkomplizierten Einstieg in die advoware-Welt. Mit diesen sehr kurzen und schnell auf den Punkt kommenden Lernvideos können Sie zum Beispiel nachsehen, wie Sie den advoware E-Mail-Client einrichten, wie Sie Forderungskonten anlegen, wie Sie einen Mahnbescheid erstellen und ans EGVP übergeben und vieles mehr. Im zugehörigen Blogbeitrag werden die Speedlearning-Videos ausführlich erklärt.
Downloads: Innerhalb dieser Sektion finden Sie vor allem die aktuellen advoware-Downloads für Ihr eigenes Installationsvorhaben mit unserer Kanzleisoftware. Damit können Sie beispielsweise advoware ausgiebig testen und auf ihre Kanzleitauglichkeit überprüfen. Um dann mit uns einen schicken Lizenzvertrag abzuschließen.
Formulare: Dieser Bereich ist immer dann wichtig, wenn Sie beispielsweise einen neuen IT-Service wie Advozon Datensicherung oder Advozon Kanzlei-IT, das Rechenzentrum für Juristen, bei uns bestellen möchten. Noch nie war das Hinzu- oder Abbuchen einer Dienstleistung so schnell und einfach möglich wie mit unseren Onlineformularen.
Übrigens: Für das Login in das Kundencenter benötigen Sie lediglich die Kartennummer Ihrer Advozon Card. Sie finden diese nicht mehr? Dann schreiben Sie doch eine kurze E-Mail, und schon schicken wir Ihnen die Daten Ihrer persönlichen Advozon Card zu.

von Hülskötter | Mrz 15, 2013 | Interna, Software
Wussten Sie eigentlich schon, dass seit dem 1. März 2013 die Übergangsfrist für die neuen Formulare für die Zwangsvollstreckung abgelaufen ist? Das bedeutet, dass die alten ab sofort nicht mehr gelten und Sie die neuen verwenden müssen. Dies betrifft folgende Fälle:
- Antrag Erlass einer richterliche Durchsuchungsanordnung,
- Antrag auf Erlass eines Pfändungs- Überweisungsbeschlusses insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen
- Antrag auf Erlass eines Pfändungs-Überweisungsbeschlusses wegen Unterhaltsforderungen.
Nun ist es aber so, dass die Formulare erheblich länger geworden sind, da sie laut Gesetzgeber „eine Vielzahl von Fallgestaltungen“ berücksichtigen sollen, um damit die Antragsteller beim Ausfüllen der Formulare zu unterstützen. Außerdem sollen vor allem die Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ausreichend Platz bieten, um zusätzliche Anträge stellen oder dem Gericht zusätzliche Informationen zukommen lassen zu können.
Diese ausführlichen Formulare sind allerdings nicht allen Fällen sinnvoll, sodass die Advoweb beschlossen hat, die neuen Formulare in Advoware so zu gestalten, dass Sie diese Ihren ganz besonderen Erfordernissen anpassen können. Das bedeutet, dass Sie mit dem geplanten Advoware-Update die Formulare mithilfe interaktiver Steuerelemente so voreinstellen können, damit Ihre ganz speziellen Anforderungen bestmöglich berücksichtig werden. Das erleichtert und beschleunigt das Ausfüllen der neuen Formulare ganz erheblich.
Das zugehörige Advoware-Update erfolgt im Laufe der nächsten Woche, sodass Sie dann die neuen Formulare für die Zwangsvollstreckung optimal nutzen können. Wir geben Ihnen hier auf diesem Blog sofort Bescheid, sobald Sie die neue Advoware-Version installieren können.
Übrigens: die neuen Formulare stehen schon seit Advoware 3.22 in ihrer überarbeiteten Form bereit, allerdings werden sie mit dem kommenden Update nochmals angepasst, sprich vereinfacht. Damit Sie es noch komfortabler haben. Denn das ist es, was uns jeden Tag aufs Neue antreibt: zufriedene Kunden.
von Hülskötter | Dez 12, 2012 | Service, Software
Möglicherweise wissen Sie es bereits: Am 1. Januar 2013 tritt das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft. Das bedeutet für Sie als Anwalt, sich auf neue Formulare einzustellen, die Sie dann zwingend verwenden müssen, wenn es um die (erneute) Abnahme der Vermögensauskunft geht.
Dabei werden Sie von Advoware bestmöglich unterstützt, indem mit dem Update 3.22 die veralteten Formulare entfernt und die neuen automatisch zur Verfügung gestellt werden. Dieses Advoware-Update steht in den nächsten Tagen bei der Advoweb zum Download bereit.
Doch wie sieht das in Advoware genau aus? Nun, an folgenden Stellen wird die Version 3.22 neue oder angepasste Menüpunkte bieten:
Unter „Inkasso“ | „ZV-Maßnahmen“ gibt es einen neuen Unterpunkt, der sich „Vermögensauskünfte“ nennt, der drei neue Maßnahmen bietet: „Vermögensauskunft“, „Vermögensauskunft nach Sachpfändungsversuch“. Diese Einträge sind allerdings erst zum 1.1.2013 sichtbar.
Darüber hinaus bietet Advoware zum Anpassen der Formulare eine entsprechende Funktion. Diese rufen Sie wie folgt auf:
Innerhalb der Grundeinstellungen der Aktenverwaltung öffnen Sie den Menüpunkt „Inkasso“ | „Vermögensauskünfte“ und klicken mit der rechten Maustaste auf diesen Unterpunkt. Wählen Sie aus dem Kontextmenü den Punkt „Word-Dokument öffnen“ und passen das zugehörige Formular Ihren Bedürfnissen an. Auf diesem Weg können Sie auch neue Anträge hinzufügen.
Ende der Übergangsfrist der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV)
Zum 1.3.2013 endet die Übergangsfrist der ZVFV. Auch damit werden neue Formulare notwendig, die wir in Advoware ebenfalls mit dem Update 3.22 zur Verfügung stellen. Gehen Sie hierzu innerhalb der Aktenverwaltung in folgendes Untermenü:
„Inkasso“ | „ZV-Maßnahmen“ | „PfÜb-Aufträge“.
Dort stehen bis zum 1. März 2013 die alten und neuen Fassungen der notwendigen Formulare parallel zur Verfügung.
Und da das ganze Thema doch sehr komplex ist, haben es die Verantwortlichen der Advoweb GmbH in einem PDF-Dokument zusammengefasst, das Sie ganz einfach von deren Webseite herunterladen können.
Dort finden Sie zudem weitere Infos zum Smartphonekalender-Update, ein Hinweis auf den Advoware-Jahreswechsel und warum noch nicht alle Kunden Advoware 3.2 auf CD erhalten haben. Viel Spaß beim Schmökern!