Online-Marketing für Anwälte – der richtige Marketingmix

Online-Marketing für Anwälte – der richtige Marketingmix

Auf den richtigen Online-Marketingmix kommt es auch bei Anwälten anDer dritte Teil unserer großen Online-Marketing-Serie (Teil 1, Teil 2) beschäftigt sich mit einer nicht ganz einfachen Frage: Wie sieht der richtige Marketingmix aus?
Nun, das lässt sich nicht mit ein, zwei Sätzen beantworten, da es stets um die eigenen Ziele geht, die man mit seinen Marketingaktivitäten verfolgt.
Daher haben wir ein paar praxisnahe Szenarien zusammengestellt, in denen Sie sich möglicherweise wiederfinden. Damit bekommen Sie schon einmal einen ersten Hinweis, welcher Mix für Sie der richtige sein könnte.

Grundvoraussetzung: eine funktionierende Webseite

Zunächst einmal gilt festzuhalten, dass eine funktionierende Webseite oder ein Blog das Zentrum Ihres Schaffens darstellt. Damit müssen Sie sich die Frage „Webseite/Blog ja oder nein?“ erst gar nicht stellen, denn ohne eine Internetpräsenz können Sie kein Online-Marketing betreiben. Hierbei geht es lediglich um den Detailgrad, mit dem Sie Ihre Kanzleiinformationen an die Öffentlichkeit herausgeben wollen.
Wenn Sie also Ihre Kanzlei möglichst umfassend darstellen wollen, darüber aber keine weiteren Informationen kundtun möchten, ist eine schlichte Webseite für Sie völlig ausreichend. Denken Sie dabei an die Vollständigkeit Ihrer Seite, also an Dinge wie die Schwerpunkte der Kanzlei, der Werdegang aller Kanzleipartner, mögliche Referenzen, etc. Und ganz wichtig: ein vollständiges Impressum, in dem alle relevanten Informationen zur Kanzlei stehen, sowie eine vollständige Datenschutzerklärung in Zeiten der DSGVO.

Die Königsdisziplin: der eigene Blog

Neben einer funktionierenden Webseite können Sie natürlich auch über einen Blog wie diesen hier nachdenken. Solch eine Internetplattform bietet Ihnen ganz andere Möglichkeiten als eine statische Internetseite, die einmal eingerichtet und dann selten aktualisiert wird. Das ist mit einem Blog anders: Hier können Sie permanent neue Inhalte erstellen, die Ihren Mandanten und Geschäftspartnern zeigen sollen, was Sie tun, wer Sie sind und mit welchen Themen Sie sich beschäftigen. „Reputation“ ist hier das Zauberwort, die Sie mithilfe regelmäßig erscheinender Beiträge verbessern und sichern wollen. Das erfordert zwar einen gewissen Aufwand, der sich aber mittel- bis langfristig lohnt. Auch hierbei können wir Sie unterstützen, wenn Sie das möchten.

Für die schnelle Mandantenkommunikation: Twitter und Facebook

Twitter und Facebook eignen sich immer dann, wenn Sie mit möglichst geringem Aufwand möglichst viele Mandanten erreichen wollen. Klar, im ersten Schritt müssen Sie die passenden Personen finden, die für Sie überhaupt infrage kommen, und das ist der zunächst schwierigste Part an dieser Art des Online-Marketing.
Wenn Ihnen das aber erst einmal gelungen ist, können Sie mit wenigen Worten über Ihre Themen berichten. Verweisen Sie auf aktuelle Gerichtsurteile und sagen Sie, was diese für Ihre Mandanten bedeuten. Oder geben Sie hin und wieder Tipps, wie man beispielsweise mit seinem Rechtsschutzversicherer kommuniziert oder was man im Falle einer Abmahnung tun sollte. Sie werden sehen: diese Art der Hilfestellung kommt gut an und sorgt dafür, dass man Ihnen Stück für Stück vertraut.

Informationen in bekanntem Gewand: der Newsletter

Der gute, alte Newsletter wird im allgemeinen Social-Media-Hype gerne vergessen. Diese Form der Kommunikation ist zwar ein wenig aufwendiger, allerdings kennen viele Menschen diese Art der Informationsbereitstellung. Das erleichtert den Zugang zu (potentiellen) Mandanten. Hier gibt es allerdings zwei Hürden: Sie benötigen einen möglichst großen Verteiler (sprich: viele Abonnenten) und ein vernünftiges Newsletter-System, das Ihnen das Erstellen Ihrer Nachrichten möglichst leicht macht. Wenn Sie beides gelöst haben, ist ein Newsletter eine sehr effiziente Methode, Mandanten und Interessenten zu erreichen.

Der Rechtsanwalt als Marke: Xing, LinkedIn und Co.

Zwar bietet die Webseite eine gute Möglichkeit, Ihre Fachbereiche und Ihre Kenntnisse darzustellen, aber ausführliche Informationen rund um Ihre Person sind auf speziellen Plattformen wie Xing und LinkedIn besser aufgehoben. Sobald Sie dort Ihr ganz persönliches Profil eingerichtet haben, können Sie sich daran machen, mit potenziellen Mandanten in Kontakt zu treten. Hierfür bieten sich zahlreiche Gruppenforen an, in denen zu bestimmten Themen diskutiert, geplaudert und empfohlen wird. Suchen Sie sich Ihre passenden Gruppen und werden Sie dort Mitglied. Dann können Sie auf diesem Weg Ihre Kompetenz und Ihr Wissen preisgeben.

Für kamera-affine Juristen: YouTube

Nicht jedermann hat Spaß am Schreiben, wie dies auf Blogs oder den sozialen Plattformen praktiziert wird. Warum versuchen Sie es dann nicht einmal mit einem kurzen Video, mit dem Sie sich an Ihre (potenziellen) Mandanten richten. Erzählen Sie von sich  oder kommentieren Sie eine Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts oder machen Sie sich in Videoform Gedanken zur aktuellen Abmahnpraxis bestimmter Kanzleien (ohne dabei allerdings die Kanzlei zu nennen). Sie werden sehen: sobald Sie diese Videoclips via Facebook, Twitter oder Xing bekannt machen und regelmäßig neue Videos auf Youtube online stellen, werden Sie zahlreiche Fans finden, die diese Art der Kommunikation goutieren.
Referenz-Story: RA Christian Solmecke von der bekannten Anwaltskanzlei Wilde, Beuger, Solmecke macht es vor, wie man mithilfe von Youtube erfolgreich Mandanten gewinnen und an sich binden kann. Werfen Sie am besten Mal einen Blick auf seinen Youtube-Kanal. Es lohnt sich.

Online-Marketing für Anwälte – Facebook, Xing & Co. sinnvoll einsetzen

Letzten Mittwoch haben wir auf dem Advoblog eine Serie gestartet, die unter dem Titel „Online-Marketing für Anwälte“ läuft. Im ersten Teil haben Sie gelernt, dass Mundpropaganda alleine bei der Mandantenakquise nicht mehr ausreicht, und dass es bestimmte Regeln gibt, die Sie beim Einsatz von Marketingmaßnahmen beachten sollten.
Im heutigen zweiten Teil beschäftige ich mich mit der Frage, wie die vorhandenen Online-Plattformen und -Netzwerke zusammenspielen und welche Kombinationen für Anwälte und Juristen sinnvoll erscheinen. Für ein erstes, besseres Verständnis soll folgende Grafik dienen:

So funktioniert das Zusammenspiel der wichtigsten Online-Plattformen

So funktioniert das Zusammenspiel der wichtigsten Online-Plattformen


Wie Sie sehen, stellt die Internetpräsenz in Form einer Webseite oder eines Blogs stets den Mittelpunkt der Marketing-Aktivitäten dar. Damit sinnvoll verknüpft, ergänzen die sozialen Netzwerke wie Facebook, Xing & Co. die Inhalte Ihrer Kanzlei auf geeignete Art und Weise.

Stellen Sie sich selbst und Ihre Kanzlei auf Xing oder LinkedIn dar

So empfiehlt sich beispielsweise die Teilnahme auf dem Business-Netzwerk Xing. Dort sollten Sie Ihr Profil so anlegen, dass es Ihre eigenen Schwerpunkte, aber auch die Ihrer Kanzlei bestmöglich widerspiegelt. Denken Sie stets daran, dass Sie auf diesem Weg die Kanzlei nach außen vertreten. Damit stehen Sie unter Beobachtung und jeder Ihrer digitalen Schritte wird verfolgt. Machen Sie sich das zunutze, indem Sie hilfreiche Webseiten empfehlen oder sich in einer der zahlreichen Xing-Gruppen an Diskussionen beteiligen. Das macht Sie bekannter und verhilft Ihnen zu einer guten Reputation.
Update 25.7.2018: Neben Xing erlangt auch das Business-Netzwerk LinkedIn eine zunehmende Bedeutung. Daher ist es auf jeden Fall eine Überlegung wert, seine Social-Media-Strategie auch daran auszurichten. 
Facebook und Youtube sind Multiplikatoren
Das Gleiche gilt auch für Dienste wie Facebook oder Youtube. Auf Ihrer eigenen Facebook-Seite können Sie sich mit Mandanten schnell und unkompliziert über bestimmte Themen austauschen, falls diese interessant genug erscheinen. Und auf Youtube stellen Sie Ihre eigenen Videos online, in denen Sie beispielsweise das aktuelle juristische Geschehen in Videoform kommentieren. Das ist zwar relativ aufwendig, aber Kollegen wie Rechtsanwalt Solmecke von Wilde, Beuger, Solmecke zeigen, dass man auf diesem Weg an neue Mandanten herankommt.
Mit aktuellen Inhalten neue Mandanten akquirieren
All diese Aktivitäten auf den sozialen Netzwerken werden übrigens aus Ihren ganz speziellen Inhalten gespeist. Daher ist es wichtig, dass Sie auf Ihrer Webseite oder Ihrem Blog regelmäßig neue Inhalte zur Verfügung stellen. Das schafft Vertrauen und zeigt Ihren (potenziellen) Mandanten: ja, das ist der Anwalt meines Vertrauens.

Serie: Online-Marketing für Anwälte – ein erster Überblick

Online- und Sozia-Media-Marketing für AnwälteHeute fangen wir mit einer ganz besonderen Serie an, die es in dieser Form auf dem Advoblog noch nicht gab. Es geht nämlich ausnahmsweise nicht um die Kanzleisoftware Advoware oder die QM-Zertifizierung oder ähnliche Dinge, sondern ab heute lernen Sie in mehreren Teilen, worauf es beim Online- und Social-Media-Marketing für Anwälte und Anwaltskanzleien ankommt.
Sie lernen also ganz viel über den Sinn und Zweck von Facebook, Xing, LinkedIn & Co, erfahren, worauf Sie dabei achten müssen und werden anhand geeigneter Beispiele sehen, wie Sie erfolgreiches Online-/Social-Media-Marketing betreiben können. Und was Sie davon haben.
Los geht es mit den wichtigsten Parametern, warum Sie Online-/Social-Media-Marketing betreiben sollten und welche Grenzen Sie dabei beachten müssen. Zunächst einmal gilt festzuhalten, dass (a) Mundpropaganda zur Mandantenakquise alleine nicht mehr ausreicht und dass (b) Anwälte und Juristen bei den geeigneten Marketingmaßnahmen ein, zwei Regeln beachten sollten.

Mundpropaganda alleine reicht nicht mehr

Klar, die Empfehlung von zufriedenen Mandanten hilft immer noch bei der Vermittlung neuer Klienten, aber wenn Sie überlegen, wie eingeschränkt dieser Kreis ist, werden Sie schnell verstehen: das reicht nicht mehr aus. Daher sollten Sie sich eine angemessene Marketingstrategie zurecht legen, wie Sie mithilfe des Internets an neue, lukrative Mandanten herankommen. Hierfür ist zuvorderst eine eigene Internetpräsenz erforderlich, möglicherweise sogar mit einem Blog, auf dem Sie regelmäßig über Ihren juristischen Alltag berichten, bestimmte Urteile kommentieren, etc. Kurz: dort präsentieren Sie sich und Ihre Fertig- und Fähigkeiten, was potenziellen Mandanten dabei hilft, Sie besser kennenzulernen.
Darüber hinaus ist der Einsatz von Social-Media-Diensten eine sinnvolle Ergänzung. Denn mit Services wie Xing, Facebook, Twitter, Youtube und Co. erreichen Sie innerhalb weniger Wochen neue Mandanten, und das meist ohne größere finanzielle Aufwendungen. Dafür tun müssen Sie allerdings schon etwas.

Marketingregeln beachten

Anwälte und Juristen haben bei Werbung und Marketing bestimmte Regeln zu beachtenEs gab ja für Anwälte und Juristen lange keine Möglichkeiten, Werbung in eigener Sache zu machen. Das hat sich in den letzten Jahren zum Glück geändert, und zahlreiche Beispiele zeigen, dass man mit etwas Hartnäckigkeit und Kreativität via Internet und Webmarketing neue Mandanten finden und akquirieren kann.
Jedoch sollte man bestimmte Regeln einhalten, die speziell im §43b der BRAO und im §6 der BORA festgelegt sind. Dort ist vor allem die sachliche Darstellung der Informationen geregelt, die man  als Anwalt ins Web stellt. Aber auch §203 StGB sollten Sie in diesem Zusammenhang kennen, der sich mit dem Geheimnisverrat beschäftigt. Soll heißen: Mandantendaten sind tabu, wenn es um die öffentliche Darstellung Ihrer beruflichen Aktivitäten geht. Aber das versteht sich fast von selbst…