Wichtige Informationen rund um das beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach)

beA-LogoSeit dem 28. November 2016 ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) für alle zugelassenen Anwälte und Anwältinnen in Deutschland eingerichtet.
Damit beginnt hierzulande eine neue digitale Zeitrechnung, da künftig Dokumente zwischen Anwälten und Behörden auf dem elektronischen Weg ausgetauscht werden können.
Doch solch eine fundamentale Umstellung ruft zahlreiche Fragen auf, die sich Rechtsanwälte und Juristen zurecht stellen. Daher haben wir von der Firma Hülskötter die häufigsten Fragen in Form dieser FAQ-Liste zusammengetragen und beantwortet. Damit Sie genau wissen, was in Sachen beA auf Sie zukommt. Und falls Ihre Fragen damit nicht beantwortet werden können, dürfen Sie uns gerne anrufen. Wir helfen Ihnen, den Überblick im beA-Dickicht zu bewahren.

FAQ „besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)“

Wie funktioniert das beA eigentlich?
Wie komme ich an mein persönliche beA-Postfach?
Wie kann ich das beA zur Zeit nutzen?
Was kostet meine Kanzlei die Teilnahme am beA?
Welche Gerichte sind derzeit via beA erreichbar?
Bekomme ich für jeden Mitarbeiter ein eigenes beA?
Welche technischen Voraussetzungen muss ich für die Teilnahme am ERV via beA erfüllen?
Bin ich ab sofort zur Teilnahme am beA verpflichtet?
Wie sollte ich meine Teilnahme am ERV via beA kommunizieren?
Wie sicher ist der Datenaustausch via beA?
Was bringt mir der ERV via beA eigentlich?
Wie sieht der Zeitplan für den ERV via beA aus?
Worin unterscheiden sich die einzelnen beA-Karten?
Was ist der Unterschied zwischen der beA-Karte „Signatur“ und dem beA-Softwarezertifikat?
Kann ich die Kanzleisoftware Advoware bereits mit meinem beA nutzen?

Wie funktioniert das beA eigentlich?
Im Grunde funktioniert das beA wie ein herkömmliches E-Mail-Programm, mit dem Unterschied, dass dort nur Nachrichten mit Anwälten und Behörden ausgetauscht werden können, und das hochverschlüsselt und damit sehr sicher. Darüber hinaus bietet das beA zahlreiche Funktionen, die Programme wie Microsoft Outlook nicht bieten. Dazu gehört unter anderem ein Rechteverwaltungssystem, mit dessen Hilfe den Mitarbeitern der Kanzlei bestimmte Rechte eingeräumt werden können.
Das beA besteht aus einem Postein- und -ausgang, kann zahlreiche Ordner aufweisen und bietet ein virtuelles Kanzleipostfach, das sich für jeden einzelnen Mitarbeiter anpassen lässt. Damit bekommt jeder nur die Nachrichten angezeigt, die für ihn oder sie relevant sind.
Sehr komfortabel ist auch das automatisierte Mahnverfahren, das in das beA integriert ist. Damit wird das beA das EGVP ablösen, das bis dato diese Funktion übernommen hat. Das EGVP kann parallel zum beA bis zum 1.1.2018 genutzt werden, der Anwendersupport für den EGVP-Client endet allerdings zum 31.12.2016.
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Jetzt geht es los: das beA ist ab sofort nutzbar [Update]

[Update 3.9.2018] Seit heute soll das besondere elektronische Anwaltspostfach endgültig nutzbar sein. In einem ersten Schritt sind alle rund 160.000 in Deutschland zugelassenen Anwältinnen und Anwälte vom heutigen Tage zu einer passiven Nutzung des beA verpflichtet. Was das bedeutet und mit welchen Maßnahmen wir Sie dabei unterstützen, erfahren Sie im zugehörigen Beitrag auf unserem Advoblog.beA-Logo
Das digitale juristische Zeitalter hat begonnen.
Nachdem am vergangenen Freitag der Anwalts­ge­richtshof Berlin die einst­wei­ligen Anord­nungen gegen die BRAK aufge­hoben hat, steht heute ab sofort für jeden bereits angemeldeten Juristen die Webseite www.bea-brak.de zum sicheren Austausch digitaler Dokumente zur Verfügung.
Verpflichtend wird die Nutzung des beA zwar erst zum 1.1.2018 3.9.2018, trotzdem ist es eine gute Idee, sich schon heute mit dem Thema besonderes elektronisches Anwaltspostfach zu beschäftigen. Gerne helfen wir Ihnen dabei.

Die Voraussetzungen sind für die Teilnahme am beA erforderlich

Für die Teilnahme am beA ist zunächst eine Signaturkarte erforderlich, die Sie bei der Bundesnotarkammer auf der Webseite bea.bnotk.de anfordern können. Hierfür benötigen Sie Ihre SAFE-ID, die Sie bei Ihrer Rechtsanwaltskammer erfragen können, falls Ihnen diese nicht bekannt ist. Auf dieser beA-Karte sind Ihre persönlichen Daten vermerkt. Sie dient zur Erstanmeldung und kann auch für die tägliche Anmeldung im laufenden Kanzleialltag genutzt werden. Bei der Bundesnotarkammer können Sie auch das Kartenlesegerät sowie weitere Karten bestellen, falls erforderlich.
Sobald Sie die beA-Karte und das Lesegerät erhalten haben, gehen Sie auf die Webseite www.bea-brak.de und laden zunächst eine Sicherheitssoftware auf Ihren Rechner. Diese ist für die Betriebssysteme Windows, macOS und Linux erhältlich. Die Download-Links befinden sich ganz am Ende der Webseite. Die Software ist für das Ver- und Entschlüsseln als auch das Signieren Ihrer digitalen Nachrichten zuständig.
Nach der Installation melden Sie sich mithilfe Ihrer Zugangsdaten und Ihrer beA-Karte samt PIN auf der beA-Seite an Dort können Sie Ihr persönliches Postfach einrichten und Ihre Mail-Adresse hinterlegen. Auf diesem Weg versenden und empfangen Sie künftig Ihre elektronische Post via beA.

Die rechtlichen Konsequenzen der beA-Teilnahme

Zwar müssen Anwälte und Anwältinnen erst ab dem 1.1.2018 3.9.2018 verpflichtend das beA nutzen, wer damit freiwillig vor diesem Stichtag beginnt, muss die Posteingänge via beA gegen sich gelten lassen. Um kund zu tun, dass Sie künftig mithilfe des beA kommunizieren werden, stehen Ihnen diverse Kanäle zur Verfügung. Das kann Ihre Kanzlei-Webseite sein oder der Briefkopf Ihrer Kanzlei oder Ihre Profilseite innerhalb der Anwaltsauskunft.

Wann ist die Kanzleisoftware Advoware bereit für beA?

Der Startschuss für das beA bedeutet natürlich auch für unsere Kunden eine neue Zeitrechnung, und wir wollen Sie dabei bestmöglich unterstützen. Hierbei steht vor allem unsere Kanzleisoftware advoware im Vordergrund, die so schnell wie möglich beA-tauglich sein wird. Sobald die Advo-web das hierfür notwendige Update bereitstellt, informieren wir Sie selbstverständlich sofort darüber.
 

BRAK verschiebt beA-Starttermin erneut – auf unbestimmte Zeit

beA-Logo[Update 3.9.2018] Seit heute soll das besondere elektronische Anwaltspostfach endgültig nutzbar sein. In einem ersten Schritt sind alle rund 160.000 in Deutschland zugelassenen Anwältinnen und Anwälte vom heutigen Tage zu einer passiven Nutzung des beA verpflichtet. Was das bedeutet und mit welchen Maßnahmen wir Sie dabei unterstützen, erfahren Sie im zugehörigen Beitrag auf unserem Advoblog.

Ein Blick auf Legal Tribune Online offenbart, was schon seit längerem kolportiert wird: Der Starttermin des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) wurde erneut verschoben, und wie beim letzten Mal ist der Ausgang ungewiss.

Allerdings, und darauf weist die BRAK ausdrücklich hin, können die für das beA erforderlichen Zugangsvoraussetzungen wie die Smartcard weiterhin bestellt werden, die trotz des erneuten Aufschubs produziert und ausgeliefert werden sollen. Damit zeigt die Kammer ganz klar, dass sie an den beA-Plänen festhält.

Eilverfahren am AGH verhindern den erneuten Starttermin des beA

Waren es bei der ersten Terminverschiebung noch technische Schwierigkeiten, die den beA-Start um ein Dreiviertel Jahr verzögert haben, sind es dieses Mal diverse Eilverfahren vor dem Anwaltsgerichtshof (AGH), vor den mehrere Rechtsanwälte gezogen sind, um gegen ihre Teilname am Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) mittels beA zu klagen.

Hauptkritikpunkt hierbei ist, dass Anwälte und Anwältinnen nicht dazu gezwungen werden können, über das beA empfangsbereit zu sein, da das aus ihrer Sicht nicht abzuschätzende Konsequenzen mit sich bringen kann – und zwar aus finanzieller und Haftungssicht.

Da der AGH den Klagen statt gegeben hat und die BRAK bei Zuwiderhandlung mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro belegt werden kann, hat die Anwaltskammer von der Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zum 29. September 2016 erst einmal Abstand genommen. Denn aus der Sicht der BRAK ist das individuelle Abschalten einzelner digitaler Postfächer derzeit technisch nicht vorgesehen und auch nicht möglich. Daher lassen sich einzelne Anwälte nicht von der Verpflichtung befreien, das beA zu nutzen.

beA, quo vadis?

Wann also und ob überhaupt das beA in seiner geplanten Form kommen wird, steht derzeit mehr denn je in den Sternen. Vielleicht werden angesichts der neuen Sachlage alternative Lösungen diskutiert, wie der E-POST-Service der Deutschen Post. Wir halten Sie auf jeden Fall auf dem Laufenden…

Das beA kommt endgültig, und zwar am 29. September 2016 [Update]

[Update 3.9.2018] Seit heute soll das besondere elektronische Anwaltspostfach endgültig nutzbar sein. In einem ersten Schritt sind alle rund 160.000 in Deutschland zugelassenen Anwältinnen und Anwälte vom heutigen Tage zu einer passiven Nutzung des beA verpflichtet. Was das bedeutet und mit welchen Maßnahmen wir Sie dabei unterstützen, erfahren Sie im zugehörigen Beitrag auf unserem Advoblog.beA-Logo
Wie die Bundesrechtsanwaltskammer per Pressemeldung brandaktuell verlauten lässt, haben sich die zuständigen Institutionen und Personen bei der Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) auf ein neues Startdatum geeignet.
Dieses ist terminiert auf den 29. September 2016 3.9.2018. Ab diesem Tag wird allen rund 165.000 zugelassenen Anwältinnen und Anwälten in Deutschlang der Zugriff auf das beA gewährt. Darüber hinaus werden laut Pressemeldung auch die etwa 300.000 Kanzleimitarbeiter und -mitarbeiterinnen Zugriff auf das digitale Postfach Zugriff gewährt bekommen.
Bis dahin ist noch ein ganze Menge zu tun. Dazu gehört vor allem die Beantragung der beA-Karte, die für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr zwingend erforderlich ist. Diese bekommt man direkt bei der BRAK.
Doch nicht nur die formalen Bedingungen sollte eine Kanzlei erfüllen, sondern auch den gesamten Workflow der Kanzlei sollte auf ihre digitale Tauglichkeit hin untersucht werden. Dazu gehört unter anderem der Einsatz einer passenden Kanzleisoftware, die das beA am besten direkt integriert.
Darüber hinaus sollte die gesamte technische Infrastruktur der Kanzlei auf einen reibungslosen Zugriff auf das beA abgestimmt sein. Auch hierbei können wir Ihnen helfen, indem wir mit Ihnen gemeinsam Ihre Hardware- und Software-Ausstattung auf ihre beA-Kompatibilität überprüfen.
Am besten vereinbaren Sie mit uns einen Termin, damit wir Sie beim Umstieg auf den digitalen Rechtsverkehr mithilfe des beA bestmöglich unterstützen können. Oder Sie laden sich zunächst einmal unseren beA-Ratgeber auf Ihren Rechner, um sie damit kundig zu machen in Sachen beA.

Lernen Sie die Zukunft der Anwaltsbranche kennen! Am 24. Februar 2016 bei Hülskötter & Partner

Die Digitalisierung der Anwaltskanzleien schreitet unaufhaltsam voran, und wer sich daran nicht beteiligt, verweigert sich der Zukunft!

Event am 26. Feburar 2016 bei Hülskötter & Partner in NordwaldeDieses (sinngemäße) Zitat stammt von Ekkehart Schäfer, seines Zeichens BRAK-Präsident, und wir von Hülskötter & Partner können Herrn Schäfer nur zustimmen. Denn nur wer die Zeichen der Zeit erkennt und seine Kanzlei fit macht für bevorstehende Aufgaben wie beA, ERV und Co. kann auf Dauer konkurrenzfähig bleiben.
Da wir Sie in diesem Bestreben so gut wie möglich unterstützen möchten, laden wir Sie am 24. Februar 2016 herzlich zu einer Informationsveranstaltung in unsere Musterkanzlei in Nordwalde bei Münster ein. Dort werden Sie von unseren neuen und bestehenden Kooperationspartnern hören, wie wir Ihnen bei der Digitalisierung Ihrer Kanzlei helfen können.
Deutsche Post, edicted und Co. – so sehen wir die Zukunft von Anwälten
Dazu gehören unter anderem die Deutschen Post AG, die edicted GmbH, die Advoliga GmbH, die Advozon Kanzlei Konzept, etc. Damit Sie sich besser vorstellen können, was am 24. Februar alles auf Sie zukommt, folgt hier ein kleiner Ausschnitt der Agenda, die Sie sich komplett per Mausklick ansehen können:
In Zusammenarbeit mit der Deutschen Post hat die Advoweb GmbH ihrer Kanzleisoftware Advoware eine Schnittstelle zum ePost-Service spendiert. Damit können Sie und Ihre Mitarbeiter künftig sehr komfortabel und rechtssicher Ihre gesamte Korrespondenz mithilfe der Deutschen Post versenden und empfangen – und das vollkommen digital.
In Verbindung mit Advoscan Plus, unserem Zusatzprogramm für Advoware für die digitale Erfassung der Eingangspost, wird daraus ein perfektes Gespann. Damit entlasten Sie nicht nur Ihr Sekretariat, sondern können noch ganz nebenbei Ihre Portokosten um bis zu 25 Prozent senken. Als besonderen Service registrieren Sie die anwesenden Kollegen der Deutschen Post für E-POST direkt auf unserer Veranstaltung. Das spart den Weg zum Postamt!
„Legal Outsourcing“ ist das Gebot der digitalen Stunde!
Toll ist aber auch, was die Kollegen von der edicted GmbH zeigen werden. Denn mithilfe ihrer Dienstleistungen können Anwälte bestimmte Arbeiten, die täglich auf die Kanzlei zukommen, ganz bequem delegieren. „Legal Outsourcing“ ist dabei das Zauberwort. Damit lassen sich Recherchearbeiten an edicted übertragen oder Sie lassen ein Gutachten extern schreiben und vieles mehr. Marco Klock von edicted steht Ihnen für die Beantwortung Ihrer Fragen kompetent zur Verfügung.
Die Advoliga bringt Mandanten und Anwälte zusammen – ganz exklusiv
Neben der Digitalisierung der Anwaltsbranche kommt auch das Thema Mandatsakquise nicht zu kurz. So werden wir ein gut gehütetes Geheimnis lüften und Ihnen die Advoliga präsentieren. Mit diesem Kanzleinetzwerk wollen wir Mandanten bei der Suche nach dem geeigneten Anwalt helfen, der wiederum ganz exklusiv in seinem Gerichtsbezirk Zugriff auf diese Mandanten erhält.
Und weil wir hohe Ansprüche an Rechtsanwälte haben, die Mitglied der Advoliga werden möchten, gehört zu den Zulassungsvoraussetzungen ein QM-Zertifikat, das die Kanzlei vorweisen muss. Daher haben wir die Advozon Kanzlei Konzept gleich mit eingeladen. Dann können Sie Ihre Fragen zu Matrix, Qualitätsmanagement und Co. auch an der richtigen Stelle los werden.
Ihre digitale Zukunft beginnt am 24. Februar bei Hülskötter & Partner
Sie sehen also, es gibt viele gute Gründe, den Weg nach Nordwalde bei Münster auf sich zu nehmen und dem Halbtages-Event von Hülskötter & Partner beizuwohnen. Halbtages-Event, werden Sie sich jetzt vielleicht fragen? Nun, da wir wissen, wie kostbar und knapp die Zeit vieler Anwälte bemessen ist, haben wir den Tag in zwei Hälften getrennt. Damit kommt die erste Gruppe von 10 bis 15 Uhr in den Genuss unserer Expertenrunde, die zweite Gruppe ist dann von 15 bis 18 Uhr an der Reihe. Das sind fünf Stunden, die Ihnen die Digitalisierung Ihrer Kanzlei wert sein sollten.
Am besten, Sie registrieren sich noch heute (auf „Jetzt anmelden“ klicken). Wir freuen uns auf Sie!