[Update 3.9.2018] Seit heute soll das besondere elektronische Anwaltspostfach endgültig nutzbar sein. In einem ersten Schritt sind alle rund 160.000 in Deutschland zugelassenen Anwältinnen und Anwälte vom heutigen Tage zu einer passiven Nutzung des beA verpflichtet. Was das bedeutet und mit welchen Maßnahmen wir Sie dabei unterstützen, erfahren Sie im zugehörigen Beitrag auf unserem Advoblog. [Update 29.1.2018] Am vergangenen Freitag fand in Berlin auf Einladung der BRAK ein sogenanntes BeAthon statt, auf dem anwesende Anwender, Sicherheitsexperten und Entwickler über die Zukunft des beA diskutiert haben. Die verantwortliche Entwicklerfirma Atos sowie die ebenfalls involvierte Firma Governikus waren leider nicht anwesend.
Wichtigste Erkenntnis bei diesem Treffen: Sämtliche Anwaltskanzleien, die bereits das Client Security-Programm installiert haben, sollen dieses umgehend von ihren Rechner rückstandsfrei entfernen. Darüber hinaus liegt eine neue, offensichtlich verbesserte und von ihren Schwachstellen befreite Version der beA-Software vor. Die wesentliche Verbesserung besteht in einem individuellen, lokalen Zertifikat, was deutlich sicherer ist als die bisherige Variante wein soll. Wann das beA wieder online gehen kann, ist indes weiterhin unbekannt. [Update 23.1.2018] Am gestrigen Montag kamen im DAV-Haus zu Berlin zahlreiche Experten zum Thema beA zusammen. Mit dabei war unter anderem Markus Drenger vom CCC Darmstadt, der die Schwachstellen des beA kurz vor Weihnachten 2017 ausfindig gemacht hatte. Seine Einschätzung: das beA-System ist in seiner aktuellen Form vollkommen unsicher, sowohl seitens des Webservers als auch gegenüber Angriffen von außen. Zudem weist die Client Security erhebliche Mängel auf. So stelle die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eine „grundlegende Gefährdung“ für das gesamte System dar. Wer übrigens nicht im DAV-Haus auf der Veranstaltung anwesend war: die BRAK!
Die gesamte Veranstaltung steht als Video zur Verfügung. Bei Minute 25 beginnt die Diskussion.
[Update 10.1.2018] Es kommt offensichtlich Bewegung in Sachen beA! So haben sich die BRAK und sämtliche Vertreter der regionalen RAKn zusammengesetzt, um den Stand der Dinge ausführlich zu erörtern. Herausgekommen ist vor allem die Erkenntnis, dass das gesamte beA-System hinsichtlich seiner Sicherheit überprüft werden muss. Dies geschieht mithilfe eines externe Gutachters sowie eines vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) empfohlenen Experten. Erst wenn durch deren Analyse und Einschätzung klar wird, wie eine vollständige Sicherheit des beA-Systems garantiert werden kann, geht die Onlineplattform wieder online. [Update 8.1.2018]In einem Sondernewsletter stellt die BRAK den aktuellen Verlauf in Sachen beA nochmals ausführlich dar. Darin weist sie erneut darauf hin, dass die beA-Platform bis auf weiteres offline bleibt und damit die passive Nutzungspflicht außer Kraft gesetzt ist. Zudem entschuldigt sich die BRAK bei der deutschen Anwaltschaft für die Unannehmlichkeiten, die sich aus dem verzögerten Start des Elektronischen Rechtsverkehrs via beA ergeben. [/Update] In einer Presseerklärung teilt die BRAK mit, dass aufgrund einer massiven technischen Sicherheitslücke im beA-Software-Zertifikat das beA-System abgeschaltet bleibt. Weiter noch: Die BRAK empfiehlt sogar, das am 22. Dezember empfohlene Ersatzzertifikat wieder von sämtlichen Rechner zu entfernen, da sich ansonsten Unbefugte auf dem PC mithilfe geeigneter Hackermaßnahmen einschleusen können.
Hierfür kommt laut dem Technikportal heise.de eine sogenannte Man-in-the-Middle-Attacke infrage, die es ermöglicht, sämtlichen Datenverkehr der betroffenen Rechner mitzuschneiden und die Kanzlei entsprechend zu kompromittieren. Damit könnte ein Hacker beispielsweise einen Internetserver bereitstellen, der vorgaukelt, die beA-Plattform zu sein. Und welche Konsequenzen das für die betroffenen Kanzleien nach sich zögen, mag man sich gar nicht vorstellen.
Daher sollten Anwaltskanzleien mithilfe dieses Links unbedingt überprüfen, ob sie das unsichere Zertifikat bereits installiert haben – und gegebenenfalls wieder de-installieren. Dies geschieht mithilfe der Systemsteuerung von Windows, genauer gesagt über die Internetoptionen, und dort über den Reiter „Inhalt“, in dem sich die Schaltfläche „Zertifikate“ befindet. Darüber lässt sich das beA-Zertifikat wieder entfernen.
Wir halten Sie in Sachen beA weiterhin auf dem Laufenden.
Die Firma Hülskötter geht wieder einmal auf Reisen. Genauer gesagt werden wir an zwei Tagen im Kap Europa, dem Kongresshaus der Messe Frankfurt, vertreten sein.
Dort findet nämlich am 23. und 24. Oktober die internationale Veranstaltung namens „Legal Revolution“ statt. Auf diesem Branchentreffen sind laut Veranstalter zahlreiche Kanzleien sämtlicher Größen vertreten, darunter die Hälfte der Top 50-Kanzleien in Europa. Außerdem werden dort Vertreter vieler kleiner, mittelgroßer und großer Rechtsabteilungen von STOXX Europe 600-Unternehmen anzutreffen sein. Klar, dass die Firma Hülskötter dort nicht fehlen darf.
Die Legal Evolution besteht aus zwei Teilen, einem Kongress– und einem Expo-Teil. Auf ersterem werden zahlreiche Vorträge zu hören und sehen sein, der Expo-Bereich wiederum ist den zahlreichen Ausstellern vorbehalten, die dort ihre Lösungen und Produkte rund um den Anwaltsmarkt präsentieren. Die gute Nachricht: Wir werden in beiden Bereichen eine ganze Menge zu erzählen haben.
Hülskötter-Vortrag: Mit Kanzleimarketing mehr erreichen
So wird unsere Marketingchefin Jennifer Hülskötter einen Vortrag mit dem Titel „Zeit für neue Generationen“ halten, der die Tagline „Digitalisierung und Marketing als eine entscheidende Komponente einer modernen Rechtsanwaltskanzlei“ trägt. Darin wird sie kurz beleuchten, was Marketing im Sinne von Kanzleimarketing genau bedeutet, welche Veränderungen im Rechtsdienstleistungsmarkt dafür sorgen werden, dass Marketing künftig unerlässlich ist und welche Marketing-Optionen (insbesondere im Bereich Legal Tech) zur Verfügung stehen. Freuen Sie sich auf die geballte Expertise von Jennifer Hülskötter. Videotipp: Für alle, die den Vortrag von Jennifer nicht besuchen können, folgt hier die gute Nachricht: Ich werde höchstpersönlich vor Ort sein und ihren Vortrag per Tweets dokumentieren. Zudem wird sie vor meiner Videokamera die wesentlichen Punkte ihrer Session kurz und prägnant zusammenfassen, was dann auf diesem Blog zu sehen sein wird.
Hülskötter mit eigenem Stand: advoware 5, Advozon 365+ und Rechenzentrum für Juristen
Neben diesem spannenden Vortrag werden wir auch innerhalb des großen Ausstellerbereichs in Form eines eigenen Stands anwesend und ansprechbar sein. Sie finden uns auf dem Stand-Nr. 08. Dort erhalten die Besucher der Legal Revolution weitreichende Informationen aus erster Hand zu Themen wie advoware 5 mit der neuen elektronischen Kommunikationszentrale inkl. beA-Schnittstelle, Advozon 365+ für die zeitgemäße Mandanten-Akquise und -Pflege, das Rechenzentrum für Juristen und Qualitätsmanagement für Juristen über das wir auch eine ganze Menge zu berichten haben.
Wenn das keine guten Gründe für den Besuch der Legal Revolution sind, dann wissen wir auch nicht, was sie sonst noch dort hin locken könnte. Außer vielleicht die 30 Vorträge und 50 Aussteller rund um die Themen Legal Tech. Darunter finden sich übrigens auch unser Kooperationspartner Verlag C.H. Beck (Stand-Nr. 26), Speech Processing Solutions GmbH (Philips Diktierlösungen) sowie Konica Minolta. Wir freuen uns darauf!
Sie als Kunde von Hülskötter & Partner haben sogar noch die Möglichkeit beim Eintritt für die Legal Revolution 30 % zu sparen. Den Rabattcode finden Sie in unserem Newsletter zur Legal Revolution den Sie heute bekommen haben sollten.
Update II (07.09.2017): Die hohe Nachfrage nach unseren Webinaren hat uns überwältigt und wir freuen uns über das rege Interesse an advoware 5. Gerne bieten wir deswegen unseren Kunden und Interessenten einen dritten Webinartermin an. Bitte melden Sie sich hier an.
Vielleicht haben Sie es schon gehört oder gelesen: advoware 5 wurde als sogenannter Release Candidate bei ausgewählten Anwaltskanzleien installiert, auf dass sie die neueste Version unserer Kanzleisoftware ausführlich testen und einsetzen im juristischen Alltag.
Die bisherigen Rückmeldungen stimmen uns sehr zuversichtlich, dass unsere Kunden mit advoware 5 das perfekte Werkzeug an die Hand bekommen, um die Herausforderungen einer digitalen Anwaltsbranche bestens meistern zu können.
Die neue „Kommunikationszentrale“ von advoware 5 vereint beA, E-POST & Co.
Damit die digitale Kommunikation zwischen der Anwaltskanzlei einerseits und Behörden, Berufskollegen sowie Mandanten andererseits optimal funktioniert, hat die Advo-web der nächsten Version von advoware eine neue Kommunikationszentrale spendiert. Damit behalten unsere Kunden den schriftlichen Austausch via beA, E-POST und Co. umfassend im Blick, ohne zwischen verschiedenen Mail-Programmen hin- und herwechseln zu müssen.
Denn neben der Integration einer beA- und E-POST-Schnittstelle wird advoware 5 auch einen eigenen E-Mail-Client aufweisen, der den gesamten Mailverkehr der Kanzlei steuert und mit advoware auf unterschiedlichen Ebenen vereint. So „landen“ eingehende E-Mails automatisch in der zugehörigen Alte, und die Verknüpfung sämtlicher Nachrichten mit der Aktengeschichte erfolgt ebenso automatisiert. Das spart viel Zeit und schafft neue Freiräume für eine noch bessere Betreuung der Mandanten.
Kommen Sie nach Nordwalde oder besuchen Sie unser Online-Seminar
Wir wären nicht die Firma Hülskötter, wenn wir unsere Kunden, aber auch interessierte Anwälte und Anwältinnen, nicht höchstpersönlich mit den wesentlichen Neuheiten von advoware 5 in Sachen Elektronischer Rechtsverkehr vertraut machen würden. Daher möchten wir Sie auf drei verschiedenen Wegen dazu einladen, als eine der ersten Anwender die Verbesserungen und neuen Funktionen von advoware 5 kennenzulernen. Live-Event in Nordwalde: Sie kommen am 13. September 2017 von 15 bis 17 Uhr in unsere Musterkanzlei nach Nordwalde, um sich mit eigenen Augen und Ohren von advoware 5 und seiner Kommunikationszentrale selbst zu überzeugen. Das Ganze kostet Sie keinen Cent, und für Ihr leibliches Wohl sorgen wir ebenfalls. Darüber hinaus können Sie mit dem anwesenden Team direkt Ihre Fragen und Anregungen besprechen. Zur Veranstaltung können Sie sich über unser Online-Buchungstool anmelden. Dieses erreichen Sie über die blaue Schaltfläche am linken Rand Ihres Monitorbildes. Geben Sie zunächst die Anzahl der teilnehmenden Personen an. Wählen Sie dann unter „Leistung wählen“, „Veranstaltungen“ die Infoveranstaltung „Die digitale Kanzlei“. Ihre Anmeldung schließen Sie mit Angabe der Kanzleidaten ab. Kostenfreies Live-Webinar: Falls Sie die weite Reise nach Nordwalde scheuen oder am 13.9. keine Zeit haben, dürfen Sie gerne an unserem exklusiven Live-Webinar teilnehmen, das ebenfalls kostenfrei ist und am 14. September 2017 von 14 bis 15 Uhr stattfindet. Auch während dieser 60 Minuten haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Fragen mithilfe der Chat-Funktion zu stellen. Melden Sie sich direkt für das Webinar per Mausklick an Persönliches Beratungsgespräch:Es kommen beide Optionen für Sie nicht infrage, da Sie lieber eine ganz persönliche Onlineberatung in Anspruch nehmen wollen? In diesem Fall sind wir ausschließlich für Sie da. Sie bestimmen die Länge und den Interaktionsgrad, wie Sie das gerne möchten. Nehmen Sie hierzu bitte über das Online-Buchungstool mit uns Kontakt auf, das Sie über die blaue Schaltfläche erreichen, die sich am linken Rand Ihres Monitorbildes befindet.
Das erwartet Sie in Nordwalde, im Webinar oder während der Onlineberatung
Doch was erwartet Sie während der drei möglichen Angebote? Nun, wir planen folgende Themenschwerpunkte, die je nach Veranstaltungstyp unterschiedlich detailliert ausfallen: Die elektronische Kommunikationszentrale in advoware
Die beA-Integration in advoware: Versand/Empfang von Nachrichten sowie deren Integration in die Aktengeschichte
Der advoware-eigene E-Mail-Client: Integration von E-Mails in der jeweiligen Akte; Automatisierung der OP-Verwaltung
Die E-Post-Schnittstelle: Einsparpotentiale; Integration in die digitale Akte
Das zeitgemäße Servicekonzept von Hülskötter: Kostenansatz; technische Unterstützung der Kunden; Speed Learning
Wir glauben, da ist für jeden unserer Kunden das richtige Angebot dabei. Schließlich möchten wir erreichen, dass unsere Kunden sagen können: „Ja, die Firma Hülskötter hilft uns, mit der Digitalisierung unserer Branche Schritt zu halten und diese bestmöglich in unserer Kanzlei umzusetzen!“.
Update: Die BRAK hat in ihrem Newsletter vom 13.07.2017 mitgeteilt, dass die Herstellerschnittstelle freigegeben ist. Für die volle Funktionsfähigkeit der beA-Schnittstelle benötigen die Software-Hersteller allerdings noch ein Herstellerzertifikat. Daher wartet die Advo-web GmbH – wie alle anderen Hersteller auch – noch auf die Zustellung dieses Zertifikat seitens der BRAK. Sobald wir mehr dazu wissen, erfahren Sie es hier auf diesem Blog.
Letze Woche fand in den Geschäftsräumen der Hülskötter GmbH eine Veranstaltung rund um die Themen beA und beck-online statt, die beide auf großes Interesse gestoßen sind. So durften wir rund 50 Kunden und Interessenten begrüßen – gerechnet hatten wir mit etwa 20. Das Alleine zeigt die Bedeutung von beA, aber auch die Kooperation mit dem Verlag C.H. Beck war für zahlreiche Teilnehmer ein guter Grund, ins westfälische Nordwalde zu reisen.
Gezeigt wurden: Die Integration der beA-Schnittstelle und die Nutzung von beck-online aus advoware
Die gute Nachricht gleich vorweg: Die BRAK hat Ende letzter Woche die beA-Schnittstelle freigegeben, sodass die Advo-web GmbH mit dem nächsten Update ihrer Kanzleisoftware die Integration der beA-Umgebung allen Kunden zur Verfügung stellen kann. Wann das genau der Fall sein wird, können wir leider noch nicht sagen, allerdings befinden sich derzeit ausgewählte Kanzleien in der Testphase mit advoware 5. Daher ist davon auszugehen, dass die nächste advoware-Version nicht mehr allzu lange auf sich warten lässt.
Als ebenfalls sehr positiv bewerten wir die Tatsache, dass die beA-Umgebung mithilfe von advoware via Terminalserver genutzt werden kann, wie das beispielsweise in größeren Kanzleien der Fall ist, die aus einem Rechenzentrum heraus mit unserer Kanzleisoftware arbeiten. Damit steht von jedem Ort der Welt aus und mit jedem unterstützten Endgerät der internetbasierte Zugriff auf das eigene beA-Postfach via Terminalserver-Anwendung bereit.
Die wichtigsten beA-advoware-Funktionen auf einen Blick
Mit advoware 5 erfolgt also die beA-Integration in unsere Kanzleisoftware. Das geht mit zahlreichen nützlichen Funktionen einher:
beA-Nachrichten lasen sich direkt der passenden Akte zuordnen. Das bedeutet konkret, dass advoware-Anwender aus der beA-Nachricht heraus Termine, Fristen, Aufgaben und Wiedervorlagen erstellen und anlegen können.
Darüber hinaus lassen sich beA-Nachrichten innerhalb der Aktengeschichte speichern. Das betrifft sowohl die Nachrichten selbst als auch die Anhänge von beA-Nachrichten.
Dank der Integration von beA in advoware müssen Mahnbescheide nicht extern beantragt werden, sondern können direkt über das Inkassomodul von advoware erstellt und versandt werden.
beA-Schulungen stehen zeitgleich mit advoware 5 bereit
Wie bereits erwähnt, kommt advoware 5 inklusive der beA-Schnittstelle bei ausgewählten Pilotkanzleien kurzfristig in die sogenannte Release-Phase. Sobald diese erfolgreich abgeschlossen ist, wird die Advo-web das Update zu advoware 5 veröffentlichen, damit allen Kunden die beA-Integration zur Verfügung steht. Sobald das geschieht, werden wir damit beginnen, beA-spezifische Inhalte in Form von Seminaren anzubieten. Dies sieht wie folgt aus:
Einmal pro Monat werden beA-Schulungen bei uns in Nordwalde oder auf Wunsch in Ihrer Kanzlei stattfinden. Die Kosten hierfür betragen pro Teilnehmer 249 Euro netto. Dies stellt einen zeitlich limitierten Aktionspreis dar. Darin enthalten sind sämtliche Schulungsunterlagen, ein beA-advoware-Zertifikat und die Verpflegung, sofern die Schulung in unseren Räumen stattfindet.
Darüber hinaus werden wir auf Wochenbasis Onlineseminare (Webinare) anbieten. Diese Webinare finden live statt, es können also währenddessen Fragen zur advoware-beA-Integeration gestellt werden.
Inhalte der beA-Seminare/-Webinare
Für Ihre erste Einschätzung folgt an dieser Stelle eine grobe Aufzählung der Inhalte, die wir im Rahmen der beA-Schulungen vermitteln werden:
Die grundsätzliche Arbeitsweise mit der beA-advoware-Schittstelle
richtige Dateiformate sowie weitere technische Voraussetzungen
neue materiell-rechtliche Aspekte
prozessuale Fragen nach Einführung der beA-Nutzungspflicht
und vieles mehr.
Verlag C.H. Beck beteiligt sich als Mehrheitsgesellschafter an der Advo-web GmbH
Von großem Interesse war auch die exklusive Kooperation, die der Verlag C.H. Beck mit advoware eingegangen ist. Durch die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der ReNoWin Datentechnik GmbH, dem Mehrheitsgesellschafter der Advo-web GmbH hat man mit C.H.BECK einen starken Partner an der Seite und schlägt damit für die Software und deren Weiterentwicklung eine zukunftsweisende Richtung ein. Im Rahmen dieser Kooperation können wir unseren advoware-Kunden ein exklusiv zusammengestelltes Modul der führenden juristischen Fachdatenbank beck-online anbieten.
Das für unsere Kunden exklusiv verfügbare advoware BASISMODUL enthält neben den hochkarätigen Werken wie Saenger/Ullrich/Siebert, Zivilprozessordnung, Kommentierte Prozessformulare und Schulze/Grziwotz/Lauda, Bürgerliches Gesetzbuch – Kommentierte Vertrags- und Prozessformulare auch die darin zitierte Rechtsprechung und Normen. Das ganz auf die tägliche Anwaltspraxis ausgerichtete Modul kann 6-Monate kostenfrei genutzt werden (Einzelplatzlizenz). Danach beträgt der Monatspreis im 6-Monats-Abo für einen Nutzer 8 Euro (netto). Dieses Angebot gilt unabhängig von bereits bestehenden beck-online Abonnements.
Mit dem offiziellen Bereitstellen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) tritt seitens unserer Kunden vermehrt die Frage auf, wie es künftig um die Unterstützung des EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) durch Advoware bestellt ist.
Die gute Nachricht: Für unsere Advoware-Kunden ändert sich an den EGVP-Abläufen innerhalb und außerhalb von Advoware rein gar nichts!
Daran ändert auch nichts die Ankündigung, dass der Nutzersupport der EGVP-Software nur noch bis zum 31.12.2016 von der Firma Westernacher Solutions AG gewährleistet wird. Was das konkret im Falle einer technischen Störung am EGVP-Client bedeutet, werden wir in diesem Blogbeitrag sofort beantworten, sobald die Fa. Westernacher zu unserer schriftlichen Anfrage Stellung bezogen hat.
Es bleibt also festzuhalten, dass nach aktuellem Stand das EGVP und beA bis zum 31.12.2017 parallel und gleichberechtigt genutzt werden können, und EGVP unverändert direkt aus Advoware heraus. Darauf möchten wir an dieser Stelle mit allem Nachdruck hinweisen.