advoware 6: Neuerung und Verbesserungen im Überblick (Teil 2)

advoware 6: Neuerung und Verbesserungen im Überblick (Teil 2)

Vor knapp einer Woche haben wir unsere advoware-6-Trilogie gestartet. Denn so ein maßgebliches Update wie die sechste Version der Kanzleianwendung aus dem Hause Advo-web ist mehr wert als nur ein kurzer Blogbeitrag. Daher folgt heute eine detailliertere Betrachtung der wesentlichen Neuerungen und Verbesserungen von advoware 6. Dazu gehören unter anderem neue Module wie das zum Geldwäschegesetz und dem Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht. Zudem gibt es neue und angepasste Schnittstellen, wozu die Anbindung an das EGVP/eBO und an das beBPO gehören.

GwG-Modul: Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten

Das GwG-Modul, das Anwaltskanzleien beim Aufspüren möglicher geldwäschebezogener Personen helfen soll, lässt sich per Mausklick aktivieren, und das für jedes einzelne Referat, das hierbei infrage kommt. Dann wird bei jeder Aktenanlage das GwG-Modul aktiv, sodass die erforderlichen Abfragen direkt aus advoware heraus geschehen können. Für Notariatsakten ist das GwG-Modul standardmäßig aktiviert, bei allen anderen Referaten geschieht das manuell.

Das GwG-Modul von advoware 6 lässt sich pro Referat und Mandat aktivieren

Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht

Was für das GwG gilt, findet in advoware 6 auf das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht ebenfalls Anwendung. Allerdings betrifft das hier nicht das Aufspüren von möglichen Straftaten, sondern das Regulieren von Vergütungsansprüchen im Falle von Inkassodienstleistungen. Das bezieht sich vor allem auf Kleinstforderungen in Höhe von bis zu 50 Euro. Auch hier erfolgt das Aktivieren des zugehörigen Moduls pro Referat. Damit können Kanzleimitarbeiter:innen festlegen, in welchem Umfang und welche Mandate überhaupt eine Inkassodienstleistung betreffen.

Das Modul zum Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht lässt sich in advoware 6 pro Referat und Mandat aktivieren

Neue und angepasste Schnittstellen zum EGVP/eBO, zum beBPo und zum beA

Der elektronische Rechtsverkehr soll weiter ausgebaut und verbessert werden. Daher wurden die bestehenden Systeme wie EGVP und das beBPO (besonderes elektronisches Behördenpostfach) um bestimmte Funktionen erweitert. Dazu gehört beispielsweise, dass das EGVP-Postfach für Bürger und Organisationen zum 1.11.2021 für alle verfügbar gemacht wurde. Damit soll der elektronische Datenaustausch zwischen Einzelpersonen und Gerichten beschleunigt und vereinfacht werden. Das und mehr ist ab sofort in advoware 6 vorgesehen. Das betrifft auch das beBPo, das nun direkt aus advoware heraus mithilfe einer neutralen X-Justiz-ID adressiert werden kann

Zudem wurde die beA-Schnittstelle in advoware 6 erweitert und angepasst. Das betrifft vor allem die XJustiz-Version 3.2.1, die am 31.10.2021 in Kraft getreten ist. Die hierfür notwendigen Anpassungen der beA-Schnittstelle in advoware haben unter anderem mit den Anforderungen an elektronische Dokumente zu tun. Hierbei achtet advoware 6 unter anderem auf die rechtskonforme Verwendung von Dateinamen. Dazu gehört die maximale Länge des Dateinamens, die Überprüfung aus unzulässige Zeichen im Namen und die Überprüfung der maximalen Dateigröße eines Anhangs von 60 Megabyte.

Anpassung des beA-Moduls in advoware bzgl. elektronischer Anhänge
Anpassung des beA-Moduls in advoware bzgl. elektronischer Anhänge

Teil der advoware-6-Trilogie mit weiteren Details zu verbesserten Modulen und Funktionen

Im dritten und letzten Teil der advoware 6-Trilogie beschäftigen wir uns mit den neuen und verbesserten Funktionen des Gerichts- und Notariatsmoduls. Aber auch das überarbeitete Nachrichtensystem sowie das Thema „elektronische Rechnungen“ sind uns einen detaillierten Blick wert.

3. September 2018: beA und die passive Nutzungspflicht beginnt

3. September 2018: beA und die passive Nutzungspflicht beginnt

Lange schon wird über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) immer wieder berichtet – auch auf dem Advoblog seit Mitte 2015 in regelmäßigen Abständen. So sollte der Startschuss des beA am 1.1.2016 erfolgen, wurde dann auf den 29.9.2016 verschoben, und schließlich wurde am 27.6.2018 beschlossen, die passive Nutzungspflicht des elektronischen Postfachs für Anwältinnen und Anwälte am 3. September 2018 endgültig einzuführen.
Um dieser Pflicht nachgehen zu können, muss jeder in Deutschland zugelassene Anwalt folgende Dinge erledigen (falls das noch gar nicht oder erst in Teilen erfolgt ist):
1. Er oder sie muss eine oder mehrere beA-Karten bei der Bundesnotarkammer bestellen.
Hinweis: Bei möglichen Fragen zu den beA-Karten ist die BNotK die richtige Ansprechpartnerin. Erreichbar ist diese entweder per E-Mail (bea@bnotk.de) oder telefonisch (0800 355 01 00).
2. Es ist für die technische Grundausstattung zu sorgen. Dazu gehört neben dem passenden Rechner vor allem ein Chiplesegerät, ohne das die beA-Karte nicht genutzt werden kann. Auf dem Blog haben wir uns dazu auch schon weitreichende Gedanken gemacht.
3. Es ist eine Erstregistrierung erforderlich, mit dessen Hilfe dem beA-Konto des Anwalts oder der Anwältin eine gültige E-Mail-Adresse zugewiesen wird.
4. Die beA-Software ist auf einen Rechner zu laden und dort zu installieren. Diese ist unter anderem für das Ver- und Entschlüsseln der beA-Nachrichten zuständig. Die Software gibt es für die Betriebssysteme Windows, macOS und Linux.
Hinweis: Falls Probleme mit der beA-Software auftreten sollten, steht hierfür der Anwendersupport der zuständigen Firma ATOS zur Verfügung, den man entweder via E-Mail oder per Telefon von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr unter der Nummer 030 52 0009 444 erreicht.
Hinweis II: Da die BRAK-beA-Webseite aus technischen Gründen am 1. und 2. September abgeschaltet sein wird, empfehlen wir den Download und die Installation der Software noch in diesem Monat. Andernfalls kann die passive Nutzungspflicht ab dem 3. September nicht eingehalten werden.

advoware-Anwender werden rechtzeitig über das beA-Update informiert

Selbstverständlich hat das advoware-Entwicklerteam der Advo-web GmbH bereits die notwendige Schnittstelle in advoware integriert, sodass unsere Kunden die beA-Umgebung vollständig aus der Kanzleisoftware heraus nutzen können. Was ihnen natürlich nicht erspart bleibt sind die Schritte 1 bis 5, wie weiter oben beschrieben. Sobald das beA-advoware-Update zum Download bei der Advo-web bereit steht, werden wir unsere Kunden darüber per Newsletter informieren.

Unsere Webinare helfen rund um das Thema beA

Darüber hinaus werden wir zeitnah zum 3. September passende Webinare anbieten. Diese werden alle Infos rund um das beA umfassen, aber auch von den prozessualen und materiellen Bestimmungen des elektronischen Rechtsverkehrs wird die Rede sein.
Der erste Schulungstermin ist der 12.09.2018, wobei wir am Vormittag den ersten Teil unseres beA-Webinars für Juristen anbieten, nachmittags sind dann die wichtigsten Infos für die Kanzleimitarbeiter an der Reihe. Die zweite Webinarrunde findet dann am 17.09.2018 statt, wieder zweigeteilt, Vormittags Teil 2 für Juristen und Nachmittags erneut eine Schulung rund um das Thema beA für Mitarbeiter. Weitere Schulungstermine werden wir sukzessive über die Hülskötter Kanzleiakademie veröffentlichen, deren Seminare direkt dort buchbar sind.
Hinweis: Da es sich bei den beA-Webinaren um speziell für diesen Anwendungsfall aufwendig konzipierte Onlineseminare handelt, können wir sie leider nicht im Rahmen unserer Flatrate anbieten. Pro Webinar werden daher 299 Euro (netto) für Juristen und 149 Euro (netto) für Mitarbeiter fällig, die allerdings sehr gut angelegt sind. Mehr Infos dazu gibt es auf unserer Webseite.

Unsere Rechenzentrumskunden haben es noch leichter

Für die Kunden unseres Rechenzentrums für Juristen folgt an dieser Stelle die gute beA-Nachricht: Für sie werden wir die beA Client Security-Software pünktlich zum 3. September installieren, sodass Sie ab dem dritten September aus dem Rechenzentrum heraus auf das Onlineportal von beA zugreifen und Nachrichten empfangen bzw. versenden können.  Zeitnah nachdem das Update für advoware dann erscheint, installieren wir Ihnen ebenfalls das neue advoware Update im Rechenzentrum. Sobald dies terminiert ist, werden wir Sie selbstverständlich wieder per E-Mail-Newsletter informieren.

Wichtige Informationen rund um das beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach)

beA-LogoSeit dem 28. November 2016 ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) für alle zugelassenen Anwälte und Anwältinnen in Deutschland eingerichtet.
Damit beginnt hierzulande eine neue digitale Zeitrechnung, da künftig Dokumente zwischen Anwälten und Behörden auf dem elektronischen Weg ausgetauscht werden können.
Doch solch eine fundamentale Umstellung ruft zahlreiche Fragen auf, die sich Rechtsanwälte und Juristen zurecht stellen. Daher haben wir von der Firma Hülskötter die häufigsten Fragen in Form dieser FAQ-Liste zusammengetragen und beantwortet. Damit Sie genau wissen, was in Sachen beA auf Sie zukommt. Und falls Ihre Fragen damit nicht beantwortet werden können, dürfen Sie uns gerne anrufen. Wir helfen Ihnen, den Überblick im beA-Dickicht zu bewahren.

FAQ „besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)“

Wie funktioniert das beA eigentlich?
Wie komme ich an mein persönliche beA-Postfach?
Wie kann ich das beA zur Zeit nutzen?
Was kostet meine Kanzlei die Teilnahme am beA?
Welche Gerichte sind derzeit via beA erreichbar?
Bekomme ich für jeden Mitarbeiter ein eigenes beA?
Welche technischen Voraussetzungen muss ich für die Teilnahme am ERV via beA erfüllen?
Bin ich ab sofort zur Teilnahme am beA verpflichtet?
Wie sollte ich meine Teilnahme am ERV via beA kommunizieren?
Wie sicher ist der Datenaustausch via beA?
Was bringt mir der ERV via beA eigentlich?
Wie sieht der Zeitplan für den ERV via beA aus?
Worin unterscheiden sich die einzelnen beA-Karten?
Was ist der Unterschied zwischen der beA-Karte „Signatur“ und dem beA-Softwarezertifikat?
Kann ich die Kanzleisoftware Advoware bereits mit meinem beA nutzen?

Wie funktioniert das beA eigentlich?
Im Grunde funktioniert das beA wie ein herkömmliches E-Mail-Programm, mit dem Unterschied, dass dort nur Nachrichten mit Anwälten und Behörden ausgetauscht werden können, und das hochverschlüsselt und damit sehr sicher. Darüber hinaus bietet das beA zahlreiche Funktionen, die Programme wie Microsoft Outlook nicht bieten. Dazu gehört unter anderem ein Rechteverwaltungssystem, mit dessen Hilfe den Mitarbeitern der Kanzlei bestimmte Rechte eingeräumt werden können.
Das beA besteht aus einem Postein- und -ausgang, kann zahlreiche Ordner aufweisen und bietet ein virtuelles Kanzleipostfach, das sich für jeden einzelnen Mitarbeiter anpassen lässt. Damit bekommt jeder nur die Nachrichten angezeigt, die für ihn oder sie relevant sind.
Sehr komfortabel ist auch das automatisierte Mahnverfahren, das in das beA integriert ist. Damit wird das beA das EGVP ablösen, das bis dato diese Funktion übernommen hat. Das EGVP kann parallel zum beA bis zum 1.1.2018 genutzt werden, der Anwendersupport für den EGVP-Client endet allerdings zum 31.12.2016.
(mehr …)

Jetzt geht es los: das beA ist ab sofort nutzbar [Update]

[Update 3.9.2018] Seit heute soll das besondere elektronische Anwaltspostfach endgültig nutzbar sein. In einem ersten Schritt sind alle rund 160.000 in Deutschland zugelassenen Anwältinnen und Anwälte vom heutigen Tage zu einer passiven Nutzung des beA verpflichtet. Was das bedeutet und mit welchen Maßnahmen wir Sie dabei unterstützen, erfahren Sie im zugehörigen Beitrag auf unserem Advoblog.beA-Logo
Das digitale juristische Zeitalter hat begonnen.
Nachdem am vergangenen Freitag der Anwalts­ge­richtshof Berlin die einst­wei­ligen Anord­nungen gegen die BRAK aufge­hoben hat, steht heute ab sofort für jeden bereits angemeldeten Juristen die Webseite www.bea-brak.de zum sicheren Austausch digitaler Dokumente zur Verfügung.
Verpflichtend wird die Nutzung des beA zwar erst zum 1.1.2018 3.9.2018, trotzdem ist es eine gute Idee, sich schon heute mit dem Thema besonderes elektronisches Anwaltspostfach zu beschäftigen. Gerne helfen wir Ihnen dabei.

Die Voraussetzungen sind für die Teilnahme am beA erforderlich

Für die Teilnahme am beA ist zunächst eine Signaturkarte erforderlich, die Sie bei der Bundesnotarkammer auf der Webseite bea.bnotk.de anfordern können. Hierfür benötigen Sie Ihre SAFE-ID, die Sie bei Ihrer Rechtsanwaltskammer erfragen können, falls Ihnen diese nicht bekannt ist. Auf dieser beA-Karte sind Ihre persönlichen Daten vermerkt. Sie dient zur Erstanmeldung und kann auch für die tägliche Anmeldung im laufenden Kanzleialltag genutzt werden. Bei der Bundesnotarkammer können Sie auch das Kartenlesegerät sowie weitere Karten bestellen, falls erforderlich.
Sobald Sie die beA-Karte und das Lesegerät erhalten haben, gehen Sie auf die Webseite www.bea-brak.de und laden zunächst eine Sicherheitssoftware auf Ihren Rechner. Diese ist für die Betriebssysteme Windows, macOS und Linux erhältlich. Die Download-Links befinden sich ganz am Ende der Webseite. Die Software ist für das Ver- und Entschlüsseln als auch das Signieren Ihrer digitalen Nachrichten zuständig.
Nach der Installation melden Sie sich mithilfe Ihrer Zugangsdaten und Ihrer beA-Karte samt PIN auf der beA-Seite an Dort können Sie Ihr persönliches Postfach einrichten und Ihre Mail-Adresse hinterlegen. Auf diesem Weg versenden und empfangen Sie künftig Ihre elektronische Post via beA.

Die rechtlichen Konsequenzen der beA-Teilnahme

Zwar müssen Anwälte und Anwältinnen erst ab dem 1.1.2018 3.9.2018 verpflichtend das beA nutzen, wer damit freiwillig vor diesem Stichtag beginnt, muss die Posteingänge via beA gegen sich gelten lassen. Um kund zu tun, dass Sie künftig mithilfe des beA kommunizieren werden, stehen Ihnen diverse Kanäle zur Verfügung. Das kann Ihre Kanzlei-Webseite sein oder der Briefkopf Ihrer Kanzlei oder Ihre Profilseite innerhalb der Anwaltsauskunft.

Wann ist die Kanzleisoftware Advoware bereit für beA?

Der Startschuss für das beA bedeutet natürlich auch für unsere Kunden eine neue Zeitrechnung, und wir wollen Sie dabei bestmöglich unterstützen. Hierbei steht vor allem unsere Kanzleisoftware advoware im Vordergrund, die so schnell wie möglich beA-tauglich sein wird. Sobald die Advo-web das hierfür notwendige Update bereitstellt, informieren wir Sie selbstverständlich sofort darüber.
 

Advoware-Update 4.1 steht zum Download bereit

Advoware, die KanzleisoftwareDie Advoweb GmbH, der „Kopf“ hinter unserer Kanzleisoftware Advoware, hat das Update 4.1 für den sofortigen Download freigegeben.
Das bedeutet für Sie: Neue und verbesserte Funktionen sowie eine an Office 2010 angepasste Bedieneroberfläche, mit der sich Advoware noch komfortabler nutzen lässt als bisher. Zu den Highlights von Advoware 4.1 zählen folgende Verbesserungen bzw. Neuheiten:
Verbessert: Frisches Design der Bedieneroberfläche und einheitliche Schaltflächen. Unter dem Namen „Metro“ steht innerhalb von Advoware 4.1 eine neue Benutzeroberfläche zur Verfügung, die von der Anmutung her an die aktuellen Versionen von Microsoft Office erinnert. Damit soll erreicht werden, dass Anwender beim Programmwechsel von Advoware zu Word oder Outlook dasselbe „Look & Feel“ vorfinden und damit „unterbrechungsfreier“ arbeiten können.
Mit dem neuen "Metro"-Design lässt sich Advoware noch komfortabler bedienen
Mit dieser Anpassung gehen auch die neuen Schaltflächen einher, denen ein frisches und einheitliches Design verpasst wurde. So wird ab sofort die Funktion „Neu“ mit einem grünen Kreuz belegt, „Löschen“ mit einem roten „X“, und so fort. Aber auch die aufgeräumte Programmstartleiste mit ihren erweiterten Filterfunktionen trägt zu einem verbesserten Bedienkomfort von Advoware bei.
Neu: der Abfragemanager für eigene Filterabfragen der Datenbank. Unter „Aktenverwaltung – Abfrage“ finden Sie in Advoware 4.1 den neuen Abfragemanager, der es mit wenigen Mausklicks erlaubt, eigene filterbezogene Suchfunktionen zu erstellen, die einem oder mehreren Kriterien folgen. Damit können Sie selbst die Advoware-Datenbank anhand beliebiger Suchkriterien automatisiert durchforsten, ohne jedes Mal unsere Supportabteilung in Anspruch nehmen zu müssen. Mehr Infos dazu finden Sie im zugehörigen Blogbeitrag des Advoblogs.
Erweitert: Termine, Wiedervorlagen und Aufgaben. Termine und Aufgaben lassen sich nach dem Update noch exakter einstellen, zudem kann eine Vorbereitungszeit eingeplant werden. Darüber hinaus werden diese Zeiten automatisch mit der Onlineakte und dem Smartphonekalender synchronisiert, sofern diese Zusatzmodule installiert sind. Außerdem lässt sich für Wiedervorlagen und Aufgaben eine Wiederholungsautomatik nutzen, wie man sie beispielsweise in Outlook kennt. Das ist sehr praktisch für das regelmäßige Überprüfen bestimmter Aufgaben.
Erweitert: Fremdsprachenunterstützung im Modul „Zeithonorar“. Falls Kanzleien Mandanten im Ausland betreuen, können mit Advoware 4.1 ab sofort die Honorarabrechnungen mit Bezeichnungen in der jeweiligen Landessprache erstellt werden. Hierzu hat die Advoweb bereits die wichtigsten englischsprachigen Begriffe eingefügt, diese Liste lässt sich bei Bedarf beliebig erweitern. Aber auch andere Sprachen können damit eingepflegt werden.
Neue Funktion: E-POST-Briefe mit Anhang versenden. Eine neue, nützliche Funktion bietet Advoware 4.1 allen E-POST-Anwendern. So kann einer E-Mail, die via E-POST rechtssicher und digital versendet werden soll, ein Anhang beigefügt werden. Zwar ist diese Funktion derzeit auf einen Anhang pro Mail begrenzt, allerdings können über die Aktengeschichte mehrere markierte PDF-Dokumente als „zusammengefasste Dokumente“ ausgewählt und angehängt werden.
Mit Advoware 4.1 lassen sich Anhänge einer E-POST-konformen E-Mail befügen
Wichtiger Hinweis: Für das problemlose Versenden von PDFs via E-POST sollten Sie unbedingt darauf achten, die PDF-Dokumente im standardisierten PDF/A-Format zu speichern, wofür Microsoft Word 2010 oder neuer erforderlich ist!
Neue Terminkalenderfunktion: Mit „Auswärtstermine“ besser planen. Für die bessere Planbarkeit von Terminen bei Mandanten oder Gerichten sieht der Terminkalender von Advoware 4.1 eine neue Funktion namens „Auswärtstermine“ vor. Damit lassen sich auswärtige Termine in Kombination mit der zugehörigen Akte besser planen, indem die Anreisezeit zum bekannten Ziel in die Zeitplanung aufgenommen wird. Praktisch dabei ist auch die Möglichkeit, die zugrundeliegende Entfernung automatisch in die Auslagenerfassung zu übernehmen, was die Abrechnung erleichtert.
Mit Advoware 4.1 lassen sich auswärtige Termine noch besser planen
Neue Advoscan-Funktion: digitalisierte Dokumente per Volltextsuche nutzen. Die neue, separat installierbare Version von Advoscan (die Teil der Advoware Toolbox ist) erlaubt die Volltextsuche innerhalb von PDF-Dokumenten, die zuvor mithilfe der Advoscan-eigenen OCR-Software eingescannt wurden. Hierzu müssen auf der Serverseite in einer Datei namens „advoscan.ini“ möglicherweise bestimmte Parameter angepasst werden. Das gilt allerdings nur dann, wenn Sie nicht-deutschsprachige Dokumente erfassen und diese mit einer höheren Auflösung als 600 dpi scannen wollen.
Was noch fehlt: E-Mail-Client und beA-Anbindung. Der in Advoware integrierte E-Mail-Client muss noch ein wenig auf sich warten, da die Advoweb in Zusammenarbeit mit ihrer Community beschlossen hat, noch zwei funktionale Anpassungen vor der Bereitstellung der E-Mail-Software vorzunehmen. Das betrifft zum einen das Echtzeitverhalten von großen E-Mail-Konten und zum anderen das „Vorfiltern“ von Eingangspost innerhalb des standardmäßig genutzten E-Mail-Programms der Kanzlei (Microsoft Outlook, etc.), bevor diese im E-Mail-Client von Advoware „landet“.
Darüber hinaus hat die Advoweb bereits damit begonnen, die beA-konforme Schnittstelle zu evaluieren, die ihr seitens der BRAK Ende September zur Verfügung gestellt wurde. Eine Advoware-taugliche Anbindung an das beA-System wird daher erst in einer der nächsten Updates bereit stehen.
Für alle weiteren, sehr viel detaillierteren Infos zu Advoware 4.1 steht in der Download-Sektion auf advoware.de ein PDF-Dokument bereit, das Sie auf Ihren PC oder Ihr Tablet laden können.