Videoblog: "advoware mobile ist nur der Anfang eines hybriden advoware-Modells"

Videoblog: "advoware mobile ist nur der Anfang eines hybriden advoware-Modells"

Update Juli 2019: Eine Selbstbewertung unter Berücksichtigung der DIN EN ISO 9004 bieten wir über die advozon kanzleikonzept nicht mehr an.
Was hat Hülskötter & Partner auf der AdvoTec 2019 gezeigt? Was davon interessierte die Besucher am meisten? Und wie hat die Generalversammlung der APRAXA das komplett überarbeitete Zertifizierungskonzept der Advozon Kanzlei Konzept aufgenommen? Das wollte ich von Jennifer Hülskötter wissen.

Hülskötter-Highlights auf der AdvoTec 2019: „advoware mobile“ & „advoware in der Cloud“

Zu den wesentlichen Highlights am Hülskötter-Stand während der AdvoTec 2019 in Leipzig zählte zweifellos die iOS-App advoware mobile, die ab sofort im Apple-Store zum Download bereit steht. Eine Android-Version ist zudem schon in Vorbereitung. Damit haben Anwälte und Juristen ihre Akten stets dabei, ohne jedes Mal das unhandliche Notebook mitnehmen zu müssen. Dazu gehört auch die Option, Akten offline verfügbar zu machen, falls bei Gericht oder dem Mandanten die Internetverbindung nicht ausreicht bzw. nutzbar ist.
Daneben zählte auch „advoware in der Cloud“ zu den häufig nachgefragten IT-Services von Hülskötter & Partner. Dahinter verbirgt sich eine Rechenzentrumslösung, die ein komplett virtualisierte Kanzlei bereitstellt. Damit ist der eigene Kanzleiarbeitsplatz mobil bei Gericht oder anderswo und stationär in der Kanzlei immer verfügbar. Einzige Voraussetzung hierfür: Eine funktionierende Internetleitung und ein geeignetes Endgerät wie Laptop oder PC.

Interview: „Der Umzug ins Rechenzentrum war eine sehr gute Idee!“

Nativ, webbasiert oder mobil – die Entwicklung schreitet voran

Vielen Anwendern reicht die stationäre Anwendung schon lange nicht mehr. Das lässt sich sehr gut am riesigen Markt für mobile Apps und Webanwendungen ablesen. Darauf hat jetzt die Advo-web (die „Macherin“ von advoware) reagiert und in einem ersten Schritt die bereits erwähnte iOS-App entwickelt. In einem nächsten Schritt wird eine Webanwendung hinzukommen, mit der sich advoware im Internetbrowser nutzen lässt.
Da es sich laut Jennifer Hülskötter um eine hybride Weiterentwicklung von advoware handelt, kommen alle Anwendertypen in den Genuss ihrer gewünschten Ausprägung der Kanzleisoftware, also entweder nativ auf dem Computer oder mobil auf dem Smartphone bzw. Tablet oder als Webapp im Internetbrowser. Alle Daten befinden sich immer in der gleichen Datenbank und stehen synchron zur Verfügung. Damit ermöglich advoware seinen Anwendern einen fließenden Übergang von der alten in die neue Welt.
Hierfür wird sich advoware in den nächsten Jahren fortlaufend weiterentwickeln. Es werden also Stück für Stück die vorhandenen und neue Module und Funktionen in die Onlinewelt übertragen. Als eine der nächsten Webanwendungen wird dann wohl die Zeiterfassung via Internet erreichbar sein. Hülskötter wird die Fortentwicklung in die Onlinewelt nahezu bundesweit in den advoware Musterkanzleien fortwährend vorstellen, immer in Verbindung mit einem Hands-On-Workshop. In diesen Workshops vermitteln wir, wie Sie relevante Arbeitsprozessen aus der Kanzlei digital  und mit advoware Umsetzen. Die Einladungen dazu erfolgen separat per Kundennewsletter oder Einladungskarte.

Auf der APRAXA Generalversammlung wurde die „neue“ Matrixzertifizierung einstimmig angenommen

Schon seit Monaten gab es diverse Ankündigungen und Andeutungen seitens der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle), die Matrixzertifizierung gemäß der ISO-Norm 9001 als nicht mehr zulässig zu deklarieren (was sie mittlerweile auch öffentlich gemacht hat).
Da wir unseren QM-Kunden eine rechtssichere Zusage geben wollen, dass die QM-Zertifizierung der Advozon Kanzlei Konzept (AKK) zulässig im Sinne der DakkS ist, haben wir in wochen- und monatelanger Arbeit gemeinsam mit der AKK das vorhandene Matrixmodell angepasst und weiterentwickelt. Herausgekommen ist eine Matrixzertifizierung, die zwar immer noch auf der ISO-Norm 9001 beruht, darüber hinaus aber die deutlich strengeren Regeln der ISO-Norm 9004 berücksichtigt.
https://advoblog.huelskoetter.info/iso-9001-vs-iso-9004-warum-die-neue-matrixzertifizierung-besser-ist-als-die-alte
Daher ist es umso wichtiger und sehr erfreulich, dass die Generalversammlung des Anwaltsnetzwerks APRAXA unser neues, angepasstes Modell der QM-Zertifizierung im Matrixverbund vollständig anerkannt hat. Das bedeutet zum einen für zertifizierte Anwälte eine rechtssichere Fortführung ihrer Zertifizierung. Und zum anderen, dass wir gemeinsam mit unserem QM-Partner, der AKK, die Vorbereitung zur Matrixzertifizierung durch den TÜV weiterhin durchführen dürfen.

Das vollständige Interview mit Jennifer Hülskötter