Worauf Sie beim Einsatz des TÜV-Zertifikats zu Werbezwecken achten müssen
Da wir bereits von dem ein oder anderen Kunden auf ein Urteil des Landberichts Essen angesprochen wurden, möchten wir Sie an dieser Stelle auf eine wichtige Sache hinweisen: setzen Sie Ihr TÜV-Zertifikat in Sachen Marketing und Werbung ordnungsgemäß ein!
Zum besseren Verständnis: das LG Essen hat Anfang 2012 entschieden, dass ein Prüfsiegel des TÜV oder der DEKRA nicht zu jedem Zweck eingesetzt werden darf. Im konkreten Fall wurde mit einem DEKRA-Siegel sowohl auf dem Briefpapier als auch auf den Kanzleischildern mit den Worten „Wir sind zertifiziert“ geworben.
Das LG Essen stellte dazu fest, dass diese Aussage zu weit geht und potenziellen Mandanten der Eindruck vermittelt werden könnte, die gesamte Anwaltskanzlei seit gemäß DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert. Dem ist allerdings nicht so, da lediglich die Kanzleiorganisation bestimmten Qualitätsstandards unterliegt, nicht aber die Dienstleistungen der Anwaltskanzlei selbst.
Update 25.7.2018: Mittlerweile weist die ISO-Norm 9001 den Zusatz „2015“ auf. Worin sich beide Fassungen unterscheiden, erfahren Sie im zugehörigen Blogbeitrag.
Diese Richtlinien liegen der Matrixzertifizierung seitens des TÜV Hessen gemäß EN ISO 9001:2008 selbstverständlich ebenfalls zugrunde, weshalb wir Ihnen die wichtigsten Grundsätze nochmals näher bringen möchten. Falls Sie also mit dem TÜV-Siegel Werbung und Marketing betreiben wollen, sind folgende Dinge zu beachten:
- Der Inhaber des Zertifikats ist für die zulässige und ordnungsgemäße Verwendung des TÜV-Warenzeichens verantwortlich. Darüber hinaus dürfen Sie das QM-Zertifikat und das zugehörige Siegel nicht weitergeben und übertragen.
- Das TÜV-Siegel darf nur im Zusammenhang mit dem zertifizierten Produkt, also der Kanzleiorganisation verwendet werden. Alles andere kann als irreführend und damit als unzulässig erachtet werden.
- Die Rechtsberatung selbst ist nicht Gegenstand der Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001:2008.
- Sobald Sie die Zertifizierung nicht mehr besitzen, dürfen Sie das DIN EN ISO 9001:2008-Zertifikat nicht mehr einsetzen, was allerdings selbstverständlich ist.
Falls Sie dazu weitere Fragen haben sollten, dürfen Sie uns gerne anrufen (025 73 / 93 93-0) oder uns eine E-Mail schreiben.