Häufige Fragen und Antworten: Lernen Sie alles über E-POST und Advoware

E-POST ist ab sofort in Advoware integriert
Die Digitalisierung von Anwaltskanzleien liegt uns besonders am Herzen. Denn mit jedem Arbeitsschritt, den Anwälte und Anwältinnen analog vollziehen, verpassen sie eine weitere Gelegenheit, die digitale Transformation ernsthaft umzusetzen und mitzugehen.
Daher haben wir uns mit der Deutschen Post zusammengeschlossen und bieten gemeinsam rund um den E-POST-Service bestimmte Dienstleistungen an. Eines davon ist eine zweiteilige FAQ-Liste, mit dessen Hilfe wir die häufigsten Fragen rund um den E-POST-Service aus Advoware-Anwendersicht beantworten wollen. Den zweiten Teil gibt es ebenfalls hier auf dem Blog, und das schon sehr bald.
Dass der E-POST-Service immer mehr Anwender überzeugt, hat die Veranstaltungsreihe gezeigt, die wir in diesem Sommer gemeinsam mit der Deutschen Post durchgeführt haben. Dort konnten wir zahlreiche Teilnehmer davon überzeugen, sich noch an Ort und Stelle für den E-POST-Dienst zu registrieren. Warum das eine gute Idee ist, konnte ich höchstpersönlich von Nicole Schimmelpfennig erfahren, mit der ich in München das verlinkte Videointerview geführt habe.
Gerne zeigen wir Ihnen auch in einem kurzen persönlichen Webinar, wie der E-POST-Service in Kombination mit Advoware funktioniert und welches Einsparpotenzial im E-POST-Dienst der Deutschen Post steckt. Zusätzlich haben wir für Sie ein Aktionspaket rund um die Advoware Module geschnürt, die Ihnen bei der Digitalisierung Ihrer Kanzlei helfen. Sparen Sie mit dem Aktionspaket bis zu 30 % auf die Lizenzpreise, Schulung und Servicearbeiten im Rahmen des Aktionspakets. Rufen Sie uns gerne unter 02573-9393-0 an oder buchen Sie Ihr persönliches Webinar direkt online.
So, und für alle E-POST-Interessierten, die sich noch nicht ganz sicher sind, wie sie diesen Service in Kombination mit Advoware nutzen sollen, folgen jetzt die ersten 10 Fragen und Antworten:
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Jetzt also doch: beA soll wie geplant am 29.9.2016 starten [UPD]

beA-Logo
Update 30.11.16: Die BRAK hat endgültig für sämtliche registrierten Anwälte und Anwältinnen das beA-System veröffentlicht. Alle wichtigen Infos hierzu finden Sie in unserem zugehörigen Blogbeitrag.
Update: Der AGH Berlin muss nach wie vor über zwei Anordnungen entscheiden, die zwei Rechtsanwälte aus Berlin und Köln im Juni 2016 erwirkt hatten. Beide Juristen wollen erreichen, dass ihre besonderen elektronischen Anwaltspostfächer nicht ohne ihre Zustimmung automatisch „eingeschaltet“ werden. Solange der AGH Berlin darüber nicht entschieden hat, wird die BRAK laut ihrem Präsident Ekkehart Schäfer das beA nicht freischalten.
Jetzt kommt es anscheinend doch „pünktlich“ zum 29. September 2016, nachdem sein Start Mitte Juni des Jahres auf unbestimmte Zeit verschoben wurde: das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).
Eine wichtige Voraussetzung hierfür soll der Bundesrat schaffen, der voraussichtlich am 23. September 2016 die „Verordnung über die Rechts­an­walts­ver­zeich­nisse und die beson­deren elektro­ni­schen Anwalts­post­fächer“ (RAVPV) verabschieden wird.
Diese RAVPV soll die offenen Fragen klären, die es rund um das beA gibt und mit deren Beantwortung die gesetzliche Grundlage schaffen, damit künftig Anwälte, Justizbehörden und sogar Mandanten auf elektronischem Weg Daten austauschen können. Damit dürfte dem Starttermin des beA zum 29. September 2016 nichts mehr im Wege stehen.
Erreicht wird der Beginn der digitalen Zeitrechnung in Sachen elektronischer Rechtsverkehr durch einen Kunstgriff: Anstatt eine verpflichtende Veranstaltung daraus zu machen, erlaubt die RAVPV zunächst eine freiwillige Nutzung des beA durch Anwälte und Behörden.
Damit für jedermann klar ist, ob ein Anwalt oder eine Behörde das beA auch tatsächlich nutzt, soll diese „digitale Bereitschaft“ auf bestimmten Wegen verpflichtend kommuniziert werden. Die Rede ist vom Briefkopf oder der Internetseite der Kanzlei, in denen eindeutig stehen wird, dass die Kanzlei resp. deren Anwälte beA verpflichtend einsetzen.
Diese freiwillige Erprobungsphase endet am 31.12.2017, denn mit dem 1. Januar 2018 soll das besondere elektronischen Anwaltspostfach für alle registrierten Anwälte und Anwältinnen verpflichtend sein.
Weitere ausführliche Informationen gibt es auf der Webseite des Anwaltsvereins.