Videopost: Das spricht für digitale Anwaltskanzleien

Videopost: Das spricht für digitale Anwaltskanzleien

Vor einer ganzen Weile schon durfte ich mit Rechtsanwalts und Notar Jochen Kopp eine Reihe von Videos aufzeichnen. Dabei ist unter anderem das folgende herausgekommen, in dem er über die Vorzüge digitaler Anwaltskanzleien spricht, welche Hürden dabei zu überwinden sind und wie eine Software wie advoware hilft, diesen Weg erfolgreich zu meisten.

Darin unterscheiden sich „traditionelle“ von digitalen Anwaltskanzleien

Traditionelle, also eher papierbezogene Anwaltskanzleien funktionieren laut Herrn Kopp genauso wie digitale. Allerdings erzeugen viele Abläufe bei den weniger digitalisierten Kanzleien einen höheren Arbeitsaufwand. Darüber hinaus stellen analoge Arbeitsschritte mehr Fehlerquellen dar, woraus ein erhöhter Kontrollaufwand resultiert. Für eine digitale Kanzlei sprechen außerdem geringere Personalkosten, da sich zahlreiche Arbeitsschritte halb- bis vollautomatisch erledigen lassen.

Klar, eine moderne IT-Infrastruktur kostet auch Geld, aber der gesamte Workflow reduziert den benötigten Zeitaufwand und eliminiert monotone Abläufe, was den Spaß an der Arbeit deutlich erhöht, so Jochen Kopp im Gespräch. Zudem verringern automatisierte Arbeitsabläufe, die Bestandteile von wiederkehrenden Workflows sind, die Fehleranfälligkeit von den üblichen manuellen Handgriffen, die im Arbeitsalltag üblich sind.

Umgekehrt kann sich die Arbeit mit Papierakten und anderen Dokumenten negativ auf die Arbeitsmoral auswirken. Vor allem dann, wenn die Kanzleiangestellten im Austausch mit Kolleg:innen anderer Kanzleien hören, wie einfach Arbeit sein kann. Daraus ergibt sich insgesamt ein nicht zu unterschätzender betriebswirtschaftlicher Aspekt, da nicht nur Zeit, sondern auch enorme Kosten gespart werden können. Daher stellt sich laut Herrn Kopp gar nicht mehr die Frage, ob man digital werden sollte, sondern höchstens wann.

Digitale Kanzleien bieten eine Reihe von Vorzügen

Der wesentliche Vorteil einer digitalen Kanzlei liegt laut Herrn Kopp eindeutig im schnellen und ortsungebundenen Zugriff auf benötigte Daten und Akten. Aber auch die umfassende Verknüpfung sämtlicher Peripheriegeräte mit der vorhandenen IT-Infrastruktur spricht für die digitale Herangehensweise. Damit lassen sich vorhandene Scanner, Drucker, Diktiergeräte und andere Komponenten deutlich sinnvoller und zielgerichteter nutzen. Damit gelingt beispielsweise das Diktieren und Transkribieren von umfangreichen Schriftsätzen schneller und komfortabler als mit eher analogen Gerätschaften.

Aber auch die Integration der vorhandenen Telefonanlage stellt laut Herrn Kopp einen wesentlichen Vorzug dar. Damit lassen sich zahlreiche Arbeitsschritte schneller ausführen als ohne die Kombination aus Telefonie und Anwaltssoftware. Das gilt auch für den digitalen Postein- und -ausgang, der bei digitalen Kanzleien auf einer zentralen Instanz wie einem E-Mail-Server stattfindet. Auch hiermit lässt sich die gesamte Mandantenkommunikation bequem steuern und erledigen.

Die digitale Kanzlei erfordert ein, zwei Voraussetzungen

Neben den erforderlichen elektronischen Geräten wie Server und Arbeitsplatzrechner steht und fällt das Konzept der digitalen Kanzlei mit der Überzeugungsarbeit, die am besten schon vor der Umstellung erfolgen sollte. Daher stellt das „Mitnehmen“ der involvierten Personen laut Herrn Kopp die größte Hürde dar, wenn es um die eigene digitale Transformation geht.

Denn jahrelang erprobte Abläufe und Prozesse lassen sich ganz selten über Nacht umstellen. Aber der Aufwand lohnt sich, wie er sagt, denn schnell merken die Mitarbeitenden, wie viel mehr Spaß die digitale Kanzlei macht als die analoge. Was wesentlich zur Erfolgsstory des gesamten Teams beiträgt.

Das vollständige Interview mit RA und Notar Jochen Kopp

Darum ist es eine gute Idee, advoware-Onlinekurse zu besuchen (Teil 3)

Darum ist es eine gute Idee, advoware-Onlinekurse zu besuchen (Teil 3)

Mit dem heutigen dritten Teil der Kanzleiakademie-Trilogie schließen wir die Miniserie rund um unsere Onlineseminar-Inhalte ab. So handelt das erste Kapitel von den Basiskursen rund um die Kanzleiorganisation mit advoware. Der zweite Teil widmet sich den Vertiefungskursen, mit deren Hilfe unsere Kunden noch mehr aus advoware herausholen können.
Über der dritten Folge der Serie steht die Überschrift „Workflowkurs W1: Der digitale Postlauf in der Kanzlei“. Dort zeigt unsere Dozentin Aline Ferner, wie Anwaltskanzleien mithilfe von advoware noch digitaler werden können. Hierzu stellt sie die verschiedenen Kommunikationswege vor, die mit der Anwaltssoftware beschritten werden können. Und welche Prozesse dahinter stehen, verrät sie ebenfalls.
Workflowkurs W1: Posteingang und -ausgang im Detail
Der Workflowkurs W1 setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Der erste Abschnitt widmet sich dem Posteingang, zeigt also die verschiedenen Möglichkeiten der anwaltlichen Kommunikation auf. Ob das einfach nur E-Mails sind,  beA-Nachrichten über die zugehörige advoware-Schnittstelle oder die onlineAkte für die Mandantenkommunikation via Internet – für jede Kanzlei gibt es nicht nur diese eine Kommunikationsplattform. Genau das möchte  der Workshop zeigen.
Er zeigt aber auch, worin sich der analoge Posteingangsprozess von den digitalen Abläufen unterscheidet und wie Kanzleien vom Umstieg von „analog auf digital“ profitieren können. Zudem beleuchtet dieser Kurs, welche  Schritte hierfür notwendig sind.Dazu  gehört beispielsweise das besondere digitale Anwaltspostfach
Der digitale Postausgang ist vielschichtiger, als Sie vielleicht meinen
Was für den Posteingang gilt, trifft auf den Postausgang gleichermaßen zu. Damit beschäftigt sich der zweite Teil des Workflowkurses W1 genauso ausführlich wie der erste Teil mit dem Posteingang. Hier spricht Frau Ferner über den Weg zur digitalen Kanzlei als auch über deren Grundvoraussetzungen.
Dazu gehört auf jeden Fall ein digitaler Postausgang mit all seinen Facetten, die der Onlinekurs näher beleuchtet. Schwerpunkte sind hierbei das E-Mail-System von advoware sowie die Möglichkeiten der E-Post direkt aus advoware heraus. Zudem widmet sich der Kurs der onlineAkte mit ihren verschiedenen Optionen.
Am besten noch heute  den Workflowkurs W1 besuchen
Falls Sie es also ernst nehmen mit der Digitalisierung Ihrer Kanzlei, kommen Sie um den Workflowkurs W1 kaum herum. Das gilt übrigens auch für den Workflowkurs W2, der sich mit dem Thema Prozessautomatisierung beschäftigt. Aber das ist eine ganz andere Geschichte.
Die Hülskötter Kanzleiakademie per einfachem Mausklick besuchen und die gewünschten Kurse absolvieren.

Die Video-Kanzlei: Vorzüge, Voraussetzungen, erste Schritte 

Die digitale Kanzlei. Damit beschäftigen wir uns schon seit rund 30 Jahren. Zugegeben, am Gründungstag von Hülskötter & Partner war noch vieles analog (vor allem in Kanzleien), doch heute sehen wir immer mehr Anwälte und Jurist*innen, die vermehrt digital arbeiten wollen. Hier gehört – auch und wegen der Corona-Pandemie – das Betreuen von Mandanten per Videochat genauso dazu wie das Kommunizieren per Online-Akte, das digitale Erfassen des gesamten Postein- und ausgangs und vieles mehr. 

Videogespräche – die neue Art der Mandantenbetreuung 

Schon vor Corona stellte für den ein oder anderen Mandanten das Aufsuchen eines Anwalts eine echte Hürde dar. Was ihn/sie entweder davon abhielt, mit dem Anwalt/der Anwältin seiner Wahl überhaupt in Kontakt zu treten oder sich während des Mandats regelmäßig auszutauschen. Schließlich sitzt die Kanzlei nicht immer direkt „ums Eck“, und Zeit ist ebenfalls nicht unbegrenzt vorhanden. Wie einfach scheint da die Anbahnung eines neuen Mandats oder die Betreuung desselben auf dem digitalen Weg? 
Mit der advoware onlineAkte bieten wir schon eine ganze Weile eine Kommunikationsplattform, auf der sich Anwalt und Mandant digital austauschen können. Darüber werden Dokumente, Daten und andere Mandatsinformationen bereitgestellt, und das rechts- und abhörsicher. 

Videobesprechungen direkt aus advoware heraus 

Doch damit nicht genug: Mit dem Anwaltsprogramm advoware geben wir unseren Kunden eine Software an die Hand, mit der sich sämtliche juristischen Belange innerhalb einer Kanzlei abbilden lassen. Ob das die digitale Akte ist oder die Finanzbuchhaltung oder der gesamte Postein- und ausgang – das alles und vieles mehr unterstützt advoware mit seinen zahlreichen Funktionen. 
Diese Vielfalt wird nun um eine neue hilfreiche Funktion erweitert, und das im Sinne einer videounterstützten Mandantengenerierung und -pflege. Die Rede ist von der Integration des Microsoft-Programms Teams, das sich in diesen Zeiten zu einer der meist genutzten Anwendungen entwickelt. Denn mit Microsoft Teams können sich Anwalt und Mandant über das Internet der Mausklick verbinden und dabei eine Videounterhaltung mit dem Mandanten durchführen oder Bildschirminhalte teilen. So lassen sich Verträge und Schriftstücke gemeinsam teilen, als ob der Mandant neben dem Anwalt säße.
Aber auch die Videokonferenzfunktion stehen den Kanzleimitarbeitern oder den Anwälten der Kanzlei zur Verfügung. Darüber hinaus lassen sich aber auch Dokumente gemeinsam bearbeiten und Aufgaben sowie Prioritäten festlegen und bearbeiten, die nichts mit Mandanten, sondern mit der unternehmerischen Entwicklung der Kanzlei und gar nichts mit der Kanzleisoftware zu tun haben. All dies ermöglicht Microsoft Teams, was sowohl die Betreuung der Mandanten als auch die interne Zusammenarbeit verbessern kann. 
Und was bedeutet das für advoware-Anwender? Nun, das ist das Besondere daran. Denn der verantwortlichen Software-Schmiede Advo-web ist es in relativ kurzer Zeit gelungen, Microsoft Teams so tief in advoware zu integrieren, dass ein Video-basiertes Gespräch als sogenanntes Sofortmeeting direkt aus dem Aktenvorblatt über die Beteiligte gestartet werden kann. Zudem lassen sich Videotermine direkt aus dem Terminkalender, aus dem Telefoniefenster und der Akte heraus starten. In allen Fällen wird eine E-Mail an den ausgewählten Kontakt generiert, die eine Einladung zum Videocall darstellt. 
Microsoft Teams-Besprechungen lassen sich direkt aus advoware heraus planen
 Hinweis: Soll eine Teams-Verbindung mit dem Mandanten aus advoware heraus aufgebaut werden, ist ein Kanzlei-gebundenes Microsoft-Konto erforderlich, mit dem man sich bei Teams einmalig anmeldet. 

 Erforderliche Systemvoraussetzungen bei Kanzleien und Mandanten 

Neben der advoware-Version mit Teams-Unterstützung sind weitere Voraussetzungen in der Kanzlei und auf den betreffenden Kanzlei-Rechnern erforderlich. Dazu gehört zum einen die passende Webcam, die bereits in vielen Notebooks verbaut ist. Allerdings lässt deren Bildqualität oft zu wünschen übrig, was auch für die Tonqualität des eingebauten Mikrofons der tragbaren Rechner gilt. 
Daher empfehlen wir den Kauf einer externen PC-Kamera, die bereits für unter 100 Euro zu haben ist. Eine gute Wahl ist beispielsweise die Logitech C920 HD Pro, die für ein gutes Bild und einen vernünftigen Ton sorgt. Darüber hinaus spielt auch die Internetanbindung der Kanzlei eine Rolle, da vor allem die Videoanbindung eine akzeptable Bandbreite erfordert. 

Webcam Logitech C920 Pro Webcam Logitech C920 Pro auf Tischstativ

 
 Ebenfalls erforderlich ist eine lizensierte Teams-Version. Die kostenfreie Version von Microsoft Teams funktioniert nicht, aber zum Beispiel das Internet-basierte Office-Paket Microsoft 365, das bis vor kurzem noch den Namen Office 365 trug. Für den Einsatz von Teams sind die Pakete Microsoft 365 Business Basic (früher Office 365 Business Essentials) und Microsoft 365 Business Standard (früher Office 365 Business Premium) ausreichend. Sollte diese Voraussetzung nicht erfüllt sein, blendet advoware folgenden Hinweis ein: 

„Lizenzfehler! Sie benötigen ein Microsoft Office-Paket mit Microsoft Teams, mit dem sich Besprechungen planen lassen.“ 

Auf Mandantenseite ist für die Teilnahme lediglich ein Browser notwendig, hier werden momentan Google Chrome und Microsoft Edge unterstützt. Videogespräche können aber auch über das Smartphone gestartet werden. Vorteil: Die meisten Smartphones bieten sowohl eine Selfie-Kamera als auch ein eingebautes Mikrofon und Lautsprecher, sodass alle wichtigen Komponenten für das Videogespräch vorhanden sind. Alternativ kann das Gespräch vom Mandanten natürlich auch über eine installierte Microsoft Teams-Anwendung (Windows, iMac, iOS oder Android) gestartet werden. In diesem Fall ist ein kostenloses Microsoft-Konto erforderlich. 
Anmeldefenster Microsoft Teams
Tipp: Lassen Sie sich bitte von einem kompetenten Systemadministrator beraten, welche Microsoft 365-Version für Sie die richtige ist. 

Wichtige Informationen rund um das beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach)

beA-LogoSeit dem 28. November 2016 ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) für alle zugelassenen Anwälte und Anwältinnen in Deutschland eingerichtet.
Damit beginnt hierzulande eine neue digitale Zeitrechnung, da künftig Dokumente zwischen Anwälten und Behörden auf dem elektronischen Weg ausgetauscht werden können.
Doch solch eine fundamentale Umstellung ruft zahlreiche Fragen auf, die sich Rechtsanwälte und Juristen zurecht stellen. Daher haben wir von der Firma Hülskötter die häufigsten Fragen in Form dieser FAQ-Liste zusammengetragen und beantwortet. Damit Sie genau wissen, was in Sachen beA auf Sie zukommt. Und falls Ihre Fragen damit nicht beantwortet werden können, dürfen Sie uns gerne anrufen. Wir helfen Ihnen, den Überblick im beA-Dickicht zu bewahren.

FAQ „besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)“

Wie funktioniert das beA eigentlich?
Wie komme ich an mein persönliche beA-Postfach?
Wie kann ich das beA zur Zeit nutzen?
Was kostet meine Kanzlei die Teilnahme am beA?
Welche Gerichte sind derzeit via beA erreichbar?
Bekomme ich für jeden Mitarbeiter ein eigenes beA?
Welche technischen Voraussetzungen muss ich für die Teilnahme am ERV via beA erfüllen?
Bin ich ab sofort zur Teilnahme am beA verpflichtet?
Wie sollte ich meine Teilnahme am ERV via beA kommunizieren?
Wie sicher ist der Datenaustausch via beA?
Was bringt mir der ERV via beA eigentlich?
Wie sieht der Zeitplan für den ERV via beA aus?
Worin unterscheiden sich die einzelnen beA-Karten?
Was ist der Unterschied zwischen der beA-Karte „Signatur“ und dem beA-Softwarezertifikat?
Kann ich die Kanzleisoftware Advoware bereits mit meinem beA nutzen?

Wie funktioniert das beA eigentlich?
Im Grunde funktioniert das beA wie ein herkömmliches E-Mail-Programm, mit dem Unterschied, dass dort nur Nachrichten mit Anwälten und Behörden ausgetauscht werden können, und das hochverschlüsselt und damit sehr sicher. Darüber hinaus bietet das beA zahlreiche Funktionen, die Programme wie Microsoft Outlook nicht bieten. Dazu gehört unter anderem ein Rechteverwaltungssystem, mit dessen Hilfe den Mitarbeitern der Kanzlei bestimmte Rechte eingeräumt werden können.
Das beA besteht aus einem Postein- und -ausgang, kann zahlreiche Ordner aufweisen und bietet ein virtuelles Kanzleipostfach, das sich für jeden einzelnen Mitarbeiter anpassen lässt. Damit bekommt jeder nur die Nachrichten angezeigt, die für ihn oder sie relevant sind.
Sehr komfortabel ist auch das automatisierte Mahnverfahren, das in das beA integriert ist. Damit wird das beA das EGVP ablösen, das bis dato diese Funktion übernommen hat. Das EGVP kann parallel zum beA bis zum 1.1.2018 genutzt werden, der Anwendersupport für den EGVP-Client endet allerdings zum 31.12.2016.
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Lernen Sie alles über E-POST und Advoware (FAQ, Teil 2)

E-POST ist ab sofort in Advoware integriert
Unsere Exklusivpartnerschaft mit der Deutschen Post zum Thema E-POST-Service wurde bereits von zahlreichen Kunden äußerst positiv aufgenommen. Das belegen vor allem die zahlreichen Anmeldungen für die 20-minütige, kostenlose Telefonberatung und die damit verbundenen Registrierungen zum E-POST-Dienst.
Das hat zum einen mit dem gestiegenen Sicherheitsbedürfnis vieler Anwälte zu tun, ist zum anderen aber auch dem Umstand geschuldet, dass sich die gesamte Korrespondenz via E-POST direkt aus Advoware heraus erledigen lässt. Damit tauchen aber auch zwangsläufig Fragen unserer Kunden auf, die mehr wissen möchten zum E-POST-Service  und wie sich dieser mit Advoware am besten nutzen lässt.
Daher haben wir einen Frage- und Antwortkatalog zusammengestellt, mit dessen Hilfe wir Ihnen die wichtigsten Fragen auch noch einmal zum Nachlesen geben möchten. Die ersten zehn Fragen haben wir Ihnen bereits in unserem ersten Teil der Serie beantwortet.. Im vorliegenden Blogbeitrag sind die Fragen 11 bis 20 an der Reihe. Für einen schnellen Zugriff auf Ihr ganz persönliches Anliegen klicken Sie bitte auf den jeweiligen Eintrag.
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