Videokurs: Darum ist richtiger Datenschutz für Anwaltskanzleien so wichtig

Videokurs: Darum ist richtiger Datenschutz für Anwaltskanzleien so wichtig

Im Februar dieses Jahres haben wir gemeinsam mit Rechtsanwältin Sabine Schenk einen Videokurs veröffentlicht. Darin spielen die zwei folgenden Fragen eine wesentliche Rolle:

  1. Warum ist der Datenschutz für Anwaltskanzleien so wichtig?
  2. Wie lässt sich der erforderliche Datenschutz mithilfe von advoware bestmöglich erreichen?

Um Ihnen dieses wichtige Thema ein gutes Stück näher zu bringen, möchten wir Ihnen den kompletten Onlinekurs zu einem Spezialpreis anbieten. Für gerade einmal 35 Euro netto dürfen Sie eintauchen in die Welt des Datenschutzes und wie sich Frau Schenk diesem Thema widmet.

Eignen Sie sich mit ihrer Hilfe nützliches Grundlagenwissen an, aber auch Spezialwissen rund um die Themen Datensicherheit, Datenschutzverletzungen und mehr. Obendrein werden in diesem Kurs die Regeln der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) besprochen – und wie sich Kanzleien und deren Mitarbeitende vor Verstößen schützen können. 

Sie sehen also: Die 35 Euro stellen ein gutes Investment in den Datenschutz und die Datensicherheit Ihrer Kanzlei und Ihren Klient:innen dar.

Videokurs „Datenschutz für Kanzleien“ einzeln oder per Flatrate buchen

Dieser Videokurs ist in der Hülskötter Kanzleiakademie verfügbar, und das entweder als einmaliger Kauf zu einem Fixpreis von 35 Euro netto, oder im Rahmen der Flatrate, die das gesamte Videoangebot der Kanzleiakademie umfasst. Falls Sie sich nach dem Buchen des kostenpflichtigen Online-Videoseminars für unser monatlich verfügbares Angebot entscheiden, verrechnen wir den Videokurs „Datenschutz für Kanzleien“ zu 100 Prozent. Hinweis: Es werden bis zu 3 Kurse angerechnet.

Alle weiteren Infos zur Hülskötter Kanzleiakademie, zur Flatrate und zum Datenschutz-Videokurs erhalten Sie auf der zugehörigen Webseite.

Darum ist Datenschutz für Anwaltskanzleien wichtig

Darum ist Datenschutz für Anwaltskanzleien wichtig

Das Thema Datenschutz und Cybersicherheit findet auf unserem Blog schon seit vielen Jahren statt. Daher haben wir Frau Rechtsanwältin Sabine Schenk mit der Erstellung eines eLearnings beauftragt. Basierend auf ihrem reichhaltigen Wissen werden wir gemeinsam einen Videokurs anbieten, der sich genau damit befasst: Mit Datenschutz für Anwaltskanzleien.

eMitarbeiterschulung.de nennt sich die Webseite von Rechtsanwältin Sabine Schenk, auf der sie ihr umfassendes Know-how zu den Themen IT-Sicherheit und Datenschutz mit Mitarbeitern von Unternehmen teilt. Da uns diese Themen ebenso wichtig sind, werden wir gemeinsam in der Kanzleiakademie einen Videokurs anbieten, der jederzeit und rund um die Uhr abrufbar ist. Damit können interessierte Anwender:innen ihren ganz eigenen Termin bestimmen, an dem sie den Worten von RA Schenk lauschen möchten. Und für alle, die unsere Kanzleiakademie-Flatrate gebucht haben, ist dieser Wissenskurs kostenfrei abrufbar.

Diese Inhalte stehen auf der Agenda

Doch was erwartet die zahlende Kundschaft der Kanzleiakademie in diesem neuen Videokurs? Nun, die Spannbreite reicht vom einfachen Grundlagenwissen bis hin zum Spezialwissen rund um die Themen Datensicherheit, Datenschutzverletzungen und mehr. Aber auch die Regeln der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden in diesem Kurs ausführlich besprochen – und wie sich Kanzleien und deren Mitarbeitende vor Verstößen schützen können. Nämlich mithilfe des richtigen Wissen.

In der DSGVO steht, dass der Datenschutzbeauftragte dafür Sorge zu tragen hat, dass Mitarbeiter geschult werden. Es ist also sehr hilfreich, wenn das im Videokurs erworbene Know-how per Nachweis überprüfbar ist. Und klar, das Sensibilisieren für diese immanent wichtigen Themenfelder ist für jede Anwaltskanzlei wichtig.

Von Juristen gewählt, vom FOCUS empfohlen: Die Anwaltskanzlei Schenk versteht ihr Datenschutz-Handwerk

Die Beauftragung der Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist natürlich kein Zufall. So sind wir auf Frau Schenk und ihr Team aufgrund einer Auszeichnung von „FOCUS Spezial“ aufmerksam geworden. Dort wurde der Anwaltskanzlei der Titel „Empfehlenswert“ in Sachen Datenschutzrecht verliehen. Basierend übrigens auf einer Umfrage unter Kolleg:innen und Unternehmensjurist:innen. Wenn das mal keine Auszeichnung der besonderen Art ist. 

Darüberhinaus ist RA Schenk auch geprüfte IT-Sicherheitsbeauftragte und Gutachterin für Datenschutz- und sicherheit. Grund genug also, uns auf die Zusammenarbeit mit Frau Schenk guten Gewissens einzulassen. Eine qualifizierte Expertise an fachlichem und praxiserprobtem Know-how rund um Datenschutz und IT-Sicherheit.

Buchen Sie noch heute den Kurs „K6: Datenschutz & IT-Sicherheit“

Sie sehen also: Der Besuch unseres neuen Videokurses scheint eine gute Idee zu sein. Melden Sie sich am besten noch heute für den Kooperationskurs K6 an. Wir freuen uns auf Sie!

EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 10

EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 10

Mit dem zehnten und letzten Teil unserer großen DSGVO-FAQ-Videoserie gehen wir der Fragen nach, inwieweit Kanzleien die Datenschutzgrundverordnung ganz alleine umsetzen können.
Jetzt ist er also da, der 25. Mai 2018. Der Tag, vor dem seit Monaten alle warnen. Und doch, wie aktuelle Umfragen zeigen, sind immer noch nicht bei weitem alle Unternehmen (und Kanzleien) darauf vorbereitet. Und das hat wohl unter anderem auch mit der heutigen Frage zu tun:

„Können wir die DSGVO-relevanten Aufgaben alleine erledigen?“

Die schlichte Antwort dazu lautet: Alleine werden Sie es wohl nicht mehr schaffen, vor allem nicht an einem einzigen Tag, da der Stichtag 25. Main 2018 ja heute gekommen ist. Jedoch – oder gerade deshalb – sollten Sie trotzdem Ihre Kanzlei unbedingt DSGVO-tauglich machen. Der hierfür zugrunde liegende Aufwand hängt stark von der Größe Ihrer Kanzlei ab. So braucht beispielsweise eine Anwaltskanzlei mit 15 Mitarbeitern und einem Standort etwa 20 Tage, bis sämtliche DSGVO-relevanten Arbeiten erledigt sind.
Mithilfe eines professionellen Datenschutzexperten reduziert sich dieser zeitliche Aufwand auf etwa 5 Tage. Immer vorausgesetzt, Sie waren datenschutztechnisch bis dato noch nicht aktiv. Reden Sie mit uns, wir haben hierfür eine erprobte Lösung in petto.

Hülskötter & Partner unterstützen Sie bei der Umsetzung der DSGVO

In diesem Kontext möchte ich Ihnen den Service eines Kooperationspartners von Hülskötter & Partner ans Herz legen. Damit werden Sie bei Ihrer ganz persönlichen Umsetzung der DSGVO bestmöglich unterstützt. Zu den Leistungen zählen unter anderem die Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten oder die gesamte Basisdokumentation für den Datenschutz zur individuellen Anpassung – und das für gerade mal 70 Euro (netto) monatlich. Vergleichbare Angebote für externe Datenschutzbeauftragte rufen schnell mal 150 Euro (netto) monatlich auf den Plan. Weitere Informationen zu dem Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite.

Bereiten Sie sich mit unserem Webinar auf die DSGVO richtig vor

Falls Sie noch mehr zur DSGVO wissen möchten, kann ich Ihnen unser DSGVO-Webinar im Rahmen der Kanzleiakademie-Flatrate guten Gewissens ans Herz legen, das wir für unsere Kunden konzipiert haben. Haben Sie keine noch keine Flatrate bieten wir Ihnen für dieses Webinar einmalig die Möglichkeit für 299,00 Euro (netto) pro Teilnehmer am Webinar teilzunehmen, auch wenn Sie keine Flatrate haben. Das Onlineseminar können Sie direkt über unsere Kanzleiakademie buchen. Bitte geben Sie bei der Buchung an, ob Sie bereits eine Flatrate haben oder nicht. Wir nehmen falls erforderlich dann nach der Buchung mit Ihnen Kontakt auf und schalten Sie dann für das Webinar frei.

Sämtliche Teile der Video-FAQ-Serie auf einen Blick

EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 1
EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 2
EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 3
EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 4
EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 5
EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 6
EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 7
EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 8 und Teil 9
EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 10

EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 8 und Teil 9

EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 8 und Teil 9

Sämtliche Teile der Video-FAQ-Serie auf einen Blick

Mit dem achten und neunten Teil unserer großen DSGVO-FAQ-Videoreihe gehen wir den Fragen nach, ob jede Kanzlei einen Datenschutzbeauftragten braucht und welche Maßnahmen notwendig sind, wenn personenbezogene Daten in falsche Hände geraten.

„Benötigen wir unbedingt einen Datenschutzbeauftragten?“

Grundsätzlich gilt, dass Kanzleien und vergleichbare Firmen erst dann einen externen oder internen Datenschutzbeauftragten brauchen, wenn 10 oder mehr Personen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. Darüber hinaus muss unabhängig von der Größe der Firma ein DSB bestellt werden, wenn eine Datenschutz-Folgeabschätzung erforderlich ist oder wenn Daten geschäftsmäßig erhoben und verarbeitet werden. Das ist beispielsweise bei Marktforschungsunternehmen der Fall. Und Behörden müssen unter allen Umständen einen DSB ernennen. Aber: Ein Datenschutzexperte hilft Ihnen bei der fach- und sachgerechten Umsetzung der erforderlichen DSGVO-Maßnahmen.
Übrigens: Verantwortlich für die Einhaltung der DSGVO ist übrigens immer die Unternehmensleitung. Der DSB ist lediglich Berater und Unterstützer.

„Was sollten wir tun, wenn personenbezogene Daten in falsche Hände geraten?“

Hier gibt es zwei Vorgehensweisen: Sollten Ihre Kanzlei das datenschutzrechtliche Vergehen selber bemerken, haben sie genau 72 Stunden Zeit, um den Verstoß bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Diese nimmt dann Kontakt mit Ihnen auf und stimmt mit Ihnen die weitere Vorgehensweise ab. Hierfür sollten Sie unbedingt selber die richtigen Lösungen in petto haben.
Zweiter Fall: Falls eine betroffene Person bemerkt, dass ihre Daten z.B. nicht rechtmäßig gelöscht wurden, kann sie mit der Aufsichtsbehörde Kontakt aufnehmen, um diesen Verstoß zu melden. Auch in diesem Fall werden Sie Post oder einen Anruf von dem zuständigen Sachbearbeiter bekommen. Danach liegt es wieder bei Ihnen, zielführende Maßnahmen einzuleiten.

Hülskötter & Partner unterstützen Sie bei der Umsetzung der DSGVO

In diesem Kontext möchte ich Ihnen den Service eines Kooperationspartners von Hülskötter & Partner ans Herz legen. Damit werden Sie bei Ihrer ganz persönlichen Umsetzung der DSGVO bestmöglich unterstützt. Zu den Leistungen zählen unter anderem die Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten oder die gesamte Basisdokumentation für den Datenschutz zur individuellen Anpassung – und das für gerade mal 70 Euro (netto) monatlich. Vergleichbare Angebote für externe Datenschutzbeauftragte rufen schnell mal 150 Euro (netto) monatlich auf den Plan. Weitere Informationen zu dem Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite.

Bereiten Sie sich mit unserem Webinar auf die DSGVO richtig vor

Falls Sie noch mehr zur DSGVO wissen möchten, kann ich Ihnen unser DSGVO-Webinar im Rahmen der Kanzleiakademie-Flatrate guten Gewissens ans Herz legen, das wir für unsere Kunden konzipiert haben. Haben Sie keine noch keine Flatrate bieten wir Ihnen für dieses Webinar einmalig die Möglichkeit für 299,00 Euro (netto) pro Teilnehmer am Webinar teilzunehmen, auch wenn Sie keine Flatrate haben. Das Onlineseminar können Sie direkt über unsere Kanzleiakademie buchen. Bitte geben Sie bei der Buchung an, ob Sie bereits eine Flatrate haben oder nicht. Wir nehmen falls erforderlich dann nach der Buchung mit Ihnen Kontakt auf und schalten Sie dann für das Webinar frei.

EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 7

EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 7

Sämtliche Teile der Video-FAQ-Serie auf einen Blick

Mit dem siebten Teil unserer großen DSGVO-FAQ-Videoreihe gehen wir der Frage nach, was eigentlich personenbezogene Daten sind und ob es möglicherweise Unterschiede bei der Bewertung dieser Daten gibt. Gleich mal vorab: Ja, diese Unterschiede gibt es.
Zu den personenbezogenen Daten gehören gemäß Artikel 4 der DSGVO neben den persönlichen Daten wie Name und Anschrift auch die Finanzdaten, also die Bankverbindung und Gehaltsabrechnung, biometrische Daten (Fingerabdruck, DNA-Probe), das Foto einer Person, seine Gesundheitsdaten und sogar die IP-Adresse eines Anwenders, wenn damit seine Identität eindeutig erfassbar ist. Oder anders gesagt: Immer, wenn ein Name neben einer dieser Daten auftaucht, handelt es sich um personenbezogene Daten.
Des Weiteren gibt es besonders sensible personenbezogene Daten wie die sexuelle Orientierung, politische Gesinnung, Bankdaten und Gesundheitsdaten, die einem besonderen Schutz unterstehen, so wie sich dies aus Artikel 9 DSGVO ergibt.

Hülskötter & Partner unterstützen Sie bei der Umsetzung der DSGVO

In diesem Kontext möchte ich Ihnen den Service eines Kooperationspartners von Hülskötter & Partner ans Herz legen. Damit werden Sie bei Ihrer ganz persönlichen Umsetzung der DSGVO bestmöglich unterstützt. Zu den Leistungen zählen unter anderem die Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten oder die gesamte Basisdokumentation für den Datenschutz zur individuellen Anpassung – und das für gerade mal 70 Euro (netto) monatlich. Vergleichbare Angebote für externe Datenschutzbeauftragte rufen schnell mal 150 Euro (netto) monatlich auf den Plan. Weitere Informationen zu dem Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite.

Bereiten Sie sich mit unserem Webinar auf die DSGVO richtig vor

Falls Sie noch mehr zur DSGVO wissen möchten, kann ich Ihnen unser DSGVO-Webinar im Rahmen der Kanzleiakademie-Flatrate guten Gewissens ans Herz legen, das wir für unsere Kunden konzipiert haben. Haben Sie keine noch keine Flatrate bieten wir Ihnen für dieses Webinar einmalig die Möglichkeit für 299,00 Euro (netto) pro Teilnehmer am Webinar teilzunehmen, auch wenn Sie keine Flatrate haben. Das Onlineseminar können Sie direkt über unsere Kanzleiakademie buchen. Bitte geben Sie bei der Buchung an, ob Sie bereits eine Flatrate haben oder nicht. Wir nehmen falls erforderlich dann nach der Buchung mit Ihnen Kontakt auf und schalten Sie dann für das Webinar frei.