beA-News: Anwälte müssen technische Voraussetzungen selber schaffen [Update]
[Update 3.9.2018] Seit heute soll das besondere elektronische Anwaltspostfach endgültig nutzbar sein. In einem ersten Schritt sind alle rund 160.000 in Deutschland zugelassenen Anwältinnen und Anwälte vom heutigen Tage zu einer passiven Nutzung des beA verpflichtet. Was das bedeutet und mit welchen Maßnahmen wir Sie dabei unterstützen, erfahren Sie im zugehörigen Beitrag auf unserem Advoblog.
Gestern hat die BRAK einen aktuellen Newsletter zum Thema beA verschickt, und daraus ergeben sich interessante Neuigkeiten, die wir unseren Kunden nicht vorenthalten wollen. So wurde eine „kleine BRAO-Reform“ verabschiedet, aus der sich zwei wesentliche Sachverhalte ableiten lassen:
1. Inhaber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) sind ab dem 1.Januar 2018 seit dem 3. September 2018 dazu verpflichtet, sich um die erforderlichen technischen Voraussetzungen und Werkzeuge selbst zu kümmern, die für den zuverlässigen und rechtmäßigen Erhalt und Versand von beA-Nachrichten erforderlich sind.
2. Neben Kanzleien und Zweigstellen lassen sich künftig auch beA-Konten für weitere Kanzleien einrichten. Das bedeutet, dass für einen Anwalt oder eine Anwältin mehr als ein beA-Postfach zugewiesen und eingerichtet werden kann.
Neben diesen sehr wichtigen Anpassungen der BRAO geht der Newsletter auf das Einrichten von Software-Zertifikaten innerhalb der beA Security Client-Software ein und zeigt die richtige Vorgehensweise Schritt für Schritt. Darüber hinaus werden alle derzeit beA-kompatiblen Webbrowswer aufgelistet. Und wer sich an einer Umfrage zum Thema „beA-Anforderungen von Terminal-Servern“ beteiligen möchte, wird in diesem BRAK-Newsletter ebenfalls fündig.
Der Newsletter steht auf der BRAK-Seite zur Ansicht bereit.