
Online-Marketing für Anwälte – der richtige Marketingmix
Der dritte Teil unserer großen Online-Marketing-Serie (Teil 1, Teil 2) beschäftigt sich mit einer nicht ganz einfachen Frage: Wie sieht der richtige Marketingmix aus?
Nun, das lässt sich nicht mit ein, zwei Sätzen beantworten, da es stets um die eigenen Ziele geht, die man mit seinen Marketingaktivitäten verfolgt.
Daher haben wir ein paar praxisnahe Szenarien zusammengestellt, in denen Sie sich möglicherweise wiederfinden. Damit bekommen Sie schon einmal einen ersten Hinweis, welcher Mix für Sie der richtige sein könnte.
Grundvoraussetzung: eine funktionierende Webseite
Zunächst einmal gilt festzuhalten, dass eine funktionierende Webseite oder ein Blog das Zentrum Ihres Schaffens darstellt. Damit müssen Sie sich die Frage „Webseite/Blog ja oder nein?“ erst gar nicht stellen, denn ohne eine Internetpräsenz können Sie kein Online-Marketing betreiben. Hierbei geht es lediglich um den Detailgrad, mit dem Sie Ihre Kanzleiinformationen an die Öffentlichkeit herausgeben wollen.
Wenn Sie also Ihre Kanzlei möglichst umfassend darstellen wollen, darüber aber keine weiteren Informationen kundtun möchten, ist eine schlichte Webseite für Sie völlig ausreichend. Denken Sie dabei an die Vollständigkeit Ihrer Seite, also an Dinge wie die Schwerpunkte der Kanzlei, der Werdegang aller Kanzleipartner, mögliche Referenzen, etc. Und ganz wichtig: ein vollständiges Impressum, in dem alle relevanten Informationen zur Kanzlei stehen, sowie eine vollständige Datenschutzerklärung in Zeiten der DSGVO.
Die Königsdisziplin: der eigene Blog
Neben einer funktionierenden Webseite können Sie natürlich auch über einen Blog wie diesen hier nachdenken. Solch eine Internetplattform bietet Ihnen ganz andere Möglichkeiten als eine statische Internetseite, die einmal eingerichtet und dann selten aktualisiert wird. Das ist mit einem Blog anders: Hier können Sie permanent neue Inhalte erstellen, die Ihren Mandanten und Geschäftspartnern zeigen sollen, was Sie tun, wer Sie sind und mit welchen Themen Sie sich beschäftigen. „Reputation“ ist hier das Zauberwort, die Sie mithilfe regelmäßig erscheinender Beiträge verbessern und sichern wollen. Das erfordert zwar einen gewissen Aufwand, der sich aber mittel- bis langfristig lohnt. Auch hierbei können wir Sie unterstützen, wenn Sie das möchten.
Für die schnelle Mandantenkommunikation: Twitter und Facebook
Twitter und Facebook eignen sich immer dann, wenn Sie mit möglichst geringem Aufwand möglichst viele Mandanten erreichen wollen. Klar, im ersten Schritt müssen Sie die passenden Personen finden, die für Sie überhaupt infrage kommen, und das ist der zunächst schwierigste Part an dieser Art des Online-Marketing.
Wenn Ihnen das aber erst einmal gelungen ist, können Sie mit wenigen Worten über Ihre Themen berichten. Verweisen Sie auf aktuelle Gerichtsurteile und sagen Sie, was diese für Ihre Mandanten bedeuten. Oder geben Sie hin und wieder Tipps, wie man beispielsweise mit seinem Rechtsschutzversicherer kommuniziert oder was man im Falle einer Abmahnung tun sollte. Sie werden sehen: diese Art der Hilfestellung kommt gut an und sorgt dafür, dass man Ihnen Stück für Stück vertraut.
Informationen in bekanntem Gewand: der Newsletter
Der gute, alte Newsletter wird im allgemeinen Social-Media-Hype gerne vergessen. Diese Form der Kommunikation ist zwar ein wenig aufwendiger, allerdings kennen viele Menschen diese Art der Informationsbereitstellung. Das erleichtert den Zugang zu (potentiellen) Mandanten. Hier gibt es allerdings zwei Hürden: Sie benötigen einen möglichst großen Verteiler (sprich: viele Abonnenten) und ein vernünftiges Newsletter-System, das Ihnen das Erstellen Ihrer Nachrichten möglichst leicht macht. Wenn Sie beides gelöst haben, ist ein Newsletter eine sehr effiziente Methode, Mandanten und Interessenten zu erreichen.
Der Rechtsanwalt als Marke: Xing, LinkedIn und Co.
Zwar bietet die Webseite eine gute Möglichkeit, Ihre Fachbereiche und Ihre Kenntnisse darzustellen, aber ausführliche Informationen rund um Ihre Person sind auf speziellen Plattformen wie Xing und LinkedIn besser aufgehoben. Sobald Sie dort Ihr ganz persönliches Profil eingerichtet haben, können Sie sich daran machen, mit potenziellen Mandanten in Kontakt zu treten. Hierfür bieten sich zahlreiche Gruppenforen an, in denen zu bestimmten Themen diskutiert, geplaudert und empfohlen wird. Suchen Sie sich Ihre passenden Gruppen und werden Sie dort Mitglied. Dann können Sie auf diesem Weg Ihre Kompetenz und Ihr Wissen preisgeben.
Für kamera-affine Juristen: YouTube
Nicht jedermann hat Spaß am Schreiben, wie dies auf Blogs oder den sozialen Plattformen praktiziert wird. Warum versuchen Sie es dann nicht einmal mit einem kurzen Video, mit dem Sie sich an Ihre (potenziellen) Mandanten richten. Erzählen Sie von sich oder kommentieren Sie eine Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts oder machen Sie sich in Videoform Gedanken zur aktuellen Abmahnpraxis bestimmter Kanzleien (ohne dabei allerdings die Kanzlei zu nennen). Sie werden sehen: sobald Sie diese Videoclips via Facebook, Twitter oder Xing bekannt machen und regelmäßig neue Videos auf Youtube online stellen, werden Sie zahlreiche Fans finden, die diese Art der Kommunikation goutieren.
Referenz-Story: RA Christian Solmecke von der bekannten Anwaltskanzlei Wilde, Beuger, Solmecke macht es vor, wie man mithilfe von Youtube erfolgreich Mandanten gewinnen und an sich binden kann. Werfen Sie am besten Mal einen Blick auf seinen Youtube-Kanal. Es lohnt sich.