Diese technischen Voraussetzungen sind für das beA erforderlich [UPD]

 

beA-Logo

[Update 3.9.2018] Seit heute soll das besondere elektronische Anwaltspostfach endgültig nutzbar sein. In einem ersten Schritt sind alle rund 160.000 in Deutschland zugelassenen Anwältinnen und Anwälte vom heutigen Tage zu einer passiven Nutzung des beA verpflichtet. Was das bedeutet und mit welchen Maßnahmen wir Sie dabei unterstützen, erfahren Sie im zugehörigen Beitrag auf unserem Advoblog.

Update II: Mittlerweile steht der neue Termin für die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) fest, nämlich der 29.9.2016!

 

Update I: Die BRAK hat die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs bis auf weiteres verschoben. Im zugehörigen Beitrag erfahren Sie, was das für Sie bedeutet.

 

Seit geraumer Zeit versendet die Bundesnotarkammer im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) die ersten beA-Einladungen, und das in Form von personalisierten Schreiben.

 

Diese enthalten neben Erklärungen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach auch eine individuelle Auftragsnummer, die für das Bestellen der persönlichen beA-Karte und weiteren Komponenten erforderlich ist. Diese Schreiben sollen laut BRAK und BNotK bereits unterwegs bzw. zugestellt worden sein.

 

Sobald Sie dieses Schreiben samt Auftragsnummer erhalten haben, können Sie auf der hierfür eingerichteten Seite der BNotK die für die Teilname am Elektronischen Rechtsverkehr via beA erforderlichen Zutaten bestellen. Dazu gehören folgende Komponenten:

 

be-Karte BasisbeA-Karte Basis: Mit dieser Karte registrieren Sie sich einmalig für die Teilnahme am ERV via beA und melden sich dann am beA an.

 

Damit können Sie allerdings nur Nachrichten empfangen, nicht aber versenden. Hierfür ist die beA-Karte Signatur erforderlich. Die Basis-Karte lässt sich zu einem späteren Zeitpunkt problemlos in eine beA-Karte Signatur ohne Kartentausch umwandeln.

 

Kosten für die beA-Karte Basis: 29,90 Euro zzgl. USt. (inkl. Versand und Verpackung)

 

beA-Karte SignaturbeA-Karte Signatur: Diese Karte funktioniert wie die beA-Karte Basis, mit dem wesentlichen Unterschied, dass sich damit ab dem 1.1.2016 qualifizierte elektronische Signaturen erstellen lassen.

 

Damit kann man signierte Schriftsätze versenden, was ab dem 1.1.2018 auch ohne Signatur erfolgen soll. Darüber hinaus lassen sich mit dieser Karte Steuererklärungen via ELSTER bei den Finanzbehörden einreichen.

 

Kosten für die beA-Karte Signatur: 49,90 Euro zzgl. USt. (inkl. Versand und Verpackung)

 

beA-MitarbeiterkartebeA-Mitarbeiterkarte: Diese Karte richtet sich an Anwaltskanzleien mit einem oder mehreren Mitarbeitern. Damit können sich diese am beA anmelden, Nachrichten lesen und vom Rechtsanwalt signierte oder nicht der Schriftform unterliegenden Nachrichten versenden.

 

Will man als Anwalt seinen Mitarbeitern erlauben, weiteren Anwendern Zugriff auf das beA einzuräumen, funktioniert das ebenfalls mithilfe dieser Karte.

 

Kosten für die beA-Mitarbeiterkarte: 12,90 Euro zzgl. USt. (inkl. Versand und Verpackung)

 

beA-SoftwarezertifikatbeA-Softwarezertifikat: Dieses Stück Software wird meist auf einem USB-Stick oder direkt auf einem Rechner installiert. Es kommt immer dann zum Einsatz, wenn der Anwalt beispielsweise unterwegs auf seinem Notebook beA-Nachrichten abrufen will.

 

Das Zertifikat kann auch von Mitarbeitern dazu verwendet werden, Nachrichten im beA-Postfach des Anwalts zu lesen und vom Rechtsanwalt qualifiziert signierte oder nicht der Schriftform unterliegende Nachrichten zu versenden.

 

Kosten für das beA-Softwarezertifikat: 4,90 Euro pro Jahr zzgl. USt. (inkl. Versand und Verpackung)

 

Reiner SCT cyberjack secoderChipkartenleser: Für die Anmeldung am beA und die Erstellung von Zertifikaten ist ein Kartenlesegerät erforderlich, mit dem sich die Karte einlesen und PINs eingeben lassen.

 

Hierfür stehen auf der BNotK-Seite zwei Modelle der Firma Reiner SCT zur Bestellung bereit: cyberjack RFID komfort für 129,90 Euro netto und cyberjack secoder für 59,90 Euro netto.

 

Für die Teilnahme am ERV via beA ist der cyberjack secoder völlig ausreichend, falls man weitere Funktionen wie das elektronische Nutzen des neuen Personalausweises oder das Erstellen von eTANs für Online-Banking möchte, ist der cyberjack RFID komfort die bessere Wahl.

 

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