BRAK-Präsident: "Dem beA können und werden sich Anwälte nicht verweigern!" [UPD]

beA-Logo[Update 3.9.2018] Seit heute soll das besondere elektronische Anwaltspostfach endgültig nutzbar sein. In einem ersten Schritt sind alle rund 160.000 in Deutschland zugelassenen Anwältinnen und Anwälte vom heutigen Tage zu einer passiven Nutzung des beA verpflichtet. Was das bedeutet und mit welchen Maßnahmen wir Sie dabei unterstützen, erfahren Sie im zugehörigen Beitrag auf unserem Advoblog.
Update: Mittlerweile steht der neue Termin für die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) fest, nämlich der 29.9.2016!
Auf dem Blog der ABC AnwaltsBeratung Cosack habe ich ein sehr interessantes Interview gefunden, das die Betreiberin der Seite, Ilona Cosack, mit dem Präsidenten der BRAK, RA Ekkehart Schäfer, zum Thema besonderes elektronisches Anwaltspostfach geführt hat.
Tenor des Gesprächs: Das beA kommt früher oder später, und am besten sollten sich Anwälte und Juristen damit so früh wie möglich auseinander setzen.

„Sich dem beA verweigern hieße, sich der Zukunft verweigern“

Auf die etwas provokante Frage, was denn gegen eine mögliche Verweigerungshaltung seitens der deutschen Anwaltschaft zum Thema beA zu tun sei, hat der Präsident der BRAK eine klare Antwort parat. Zum einen sieht er einer möglichen konträren Haltung gelassen entgegen, schließlich basiert das Ganze auf einer gesetzlichen Grundlage. Und zum anderen, und das ist der viel wesentlichere Aspekt, kann es nicht vernünftig sein, sich dem Projekt beA zu verweigern, da man sich in diesem Fall einer künftigen Entwicklung gegenüber verschließt.

„Einfache Bedienung und Sicherheit stehen ganz oben auf der beA-Agenda“

Aber auch das Thema einfache Bedienung und Sicherheit des beA spricht Ilona Cosack in ihrem Gespräch mit Schäfer an, ob sich denn beides realisiere ließen. Auch an diesem Punkt ist die Aussage des Präsidenten der BRAK ganz eindeutig: Gerade die Verschiebung des Starttermins des beA belege, dass der BRAK die Sicherheit und auch die einfache Bedienung sehr am Herzen liegt und man sich aus diesem Grund für einen verspäteten Zeitpunkt der beA-Einführung entschieden hat.

„Machen Sie sich schon heute für das beA fit“

Richtig interessant wird es auch gegen Ende des Interviews. Da will Frau Cosack nochmal genau wissen, was Anwälte und Juristen bis zum Start des beA tun sollten. Hier rät Ekkehart Schäfer weitest gehend genau zu den Maßnahmen, die wir unseren Kunden in Sachen Digitale Kanzlei empfehlen: die technische Ausstattung sollte zum beA passen, damit in Zukunft die notwendigen digitalen Workflows problemlos möglich sind. Darüber hinaus sollte man sich als Kanzlei-Inhaber schon heute um die erforderliche Rechtevergabe kümmern. Damit alle Beteiligten im Rahmen des Elektronischen Rechtsverkehrs genau das tun dürfen und können, was für ein funktionierendes beA nötig ist.
Das komplette Interview mit Ekkehart Schäfer finden Sie auf dem Blog von Ilona Cosack. Weitere Informationen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach gibt es hier auf dem Advoblog.