von Hülskötter | Nov 6, 2013 | Software
Erst gestern haben wir darüber berichtet, dass für alle Kunden das advoware-Update 3.31 zum Download bereit steht. Die wesentliche Neuerung dieser Software-Aktualisierung besteht in der SEPA-Tauglichkeit unserer Kanzleianwendung. Damit sind Sie schon heute fit für die Umstellung auf die SEPA-Überweisungsverfahren, die ab dem 1. Februar 2014 verpflichtend angewendet werden müssen.
Neben dieser Anpassung hat advoware 3.31 aber noch mehr zu bieten. Diese Verbesserungen möchten wir Ihnen in diesem Blogbeitrag gerne näher bringen.
Verbesserungen bei RVG-Rechnungen
Hier gibt es folgende Anpassungen:
- Angefallene Gerichtskosten lassen sich wieder nach altem Recht berechnen und direkt über einen Mahnbescheid abrechnen.
- Termingebühren, die ohne Termin anfallen, können für Vorlagen ab sofort direkt voreingestellt werden.
- Anfallende Einigungsgebühren nach 1005 und 1006 können in advoware 3.31 automatisch in die RVG-Rechnung übernommen werden.
- Auslagen für Fotokopien und Fahrtkosten können mithilfe einer Auslagenpauschale per Mausklick der Rechnung zugewiesen werden.
Anpassungen bei GNotKG-Rechnungen
Bei Rechnungen gemäß des GNotKG ergeben sich folgenden Verbesserungen:
- Einzelne Beträge aus der Geschäftswertberechnung lassen sich per Kontextmenü in die Zwischenablage für weitere Zwecke oder direkt in Excel kopieren.
- Die Vollzugsgebühr kann mit advoware 3.31 zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden, was die Rechnungserstellung vereinfacht.
- Abweichende Geschäftswerte für Betreuungs-, XML-, Vollzugs- und Zusatzgebühren können ab sofort manuell eingetragen werden.
- Auslagen lassen sich entweder einzeln oder pauschal erfassen. Zudem lassen sich angefallene Reisekosten anteilsmäßig auf mehrere Rechnungen verteilen.
Weitere Verbesserungen: Advophone, Onlineakte und mehr
Darüber hinaus ergeben sich in advoware 3.31 weitere Anpassungen:
- Advophone (ehemals Advoware Telefonie): E-Mails können jetzt an den Aktensachbearbeiter direkt aus dem Telefoniefenster erstellt und versendet werden. Außerdem lassen sich neue Kontakte aus dem Telefoniefenster heraus der passenden Akte zugeordnet werden.
- advoware Onlineakte: Mitteilungen und Uploads durch Mandanten lassen sich jetzt per Grundeinstellungen ausschließen. Zudem können Mitarbeiter über ihren Zugang auf die Eingangspost zugreifen.
- Sonstige Erweiterungen: Die Interessenskollisionsprüfung für untergeordnete Beteiligungsarten (Versicherungen, etc.) lassen sich in advoware 3.31 per Grundeinstellung abschalten. Außerdem können Gegenstandswerte bei einer Ratenzahlungsvereinbarung im Advoware Inkasso-Modul automatisch richtig berechnet werden.
von Hülskötter | Nov 5, 2013 | Software

Advoware, die Kanzleisoftware
Über die Umstellung auf das Zahlungsverfahren SEPA haben wir hier ja schon ausführlich berichtet.
Dank des aktuellen advoware-Updates mit der Versionsnummer 3.31 kommen unsere Kunden bereits heute in den Genuss einer geräuschlosen Anpassung sämtlicher Daten, die für das SEPA-Überweisungsverfahren erforderlich sind.
Das betrifft vor allem Kontonummern und Bankleitzahlen, die im Zuge der SEPA-Umstellung in IBAN- und BIC-Nummern umgewandelt werden.
Doch das advoware-Update hat noch mehr zu bieten. So haben die Software-Entwickler der Advo-web GmbH in Sachen RVG- und GNotKG-Rechnungen Verbesserungen vorgenommen, das Programmmodul Advophone (ehemals Advoware Telefonie) überarbeitet und an der Advoware Onlineakte leichte Korrekturen vorgenommen. Zudem wurde die Kollisionsprüfung, das Inkasso-Modul und das Zeithonorar verbessert.
Die SEPA-Umstellung geschieht mit Advoware vollautomatisch
Die verpflichtende Umstellung auf SEPA erfolgt zwar erst am 1. Februar 2014, allerdings wollen wir unsere Kunden nicht mehr so lange warten lassen. Daher können sie mithilfe des advoware-Updates 3.31 sämtliche Daten in ein SEPA-taugliches Format umwandeln. Dabei werden die bisherigen Bankleitzahlen und Kontonummern sämtlicher Mandanten (und die eigenen Daten) vollautomatisch in die zugehörigen IBAN- und BIC-Nummern umgewandelt, die ab dem 1. Februar 2014 für SEPA-Überweisungen erforderlich sind.
Bei Einzugsermächtigungen verhält es sich ein wenig anders: Hierfür benötigt man ein Mandat, dass aus einer Gläubiger-ID und einer Mandatsreferenznummer besteht. Beides versendet man an seinen Mandanten, dabei ist vor allem das Datum wichtig, das zwischen dem 9. Juli 2012 und fünf Tage vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug liegen muss.
Das müssen Sie bei advoware in Sachen SEPA beachten
Sobald Sie das advoware-Update 3.31 eingespielt haben, sind Sie sofort „SEPA ready“. Das heißt also, dass Advoware vollautomatisch sämtliche Bankleitzahlen und Kontonummern, die für die Banküberweisungen erforderlich sind, in SEPA-taugliche IBAN- und BIC-Nummern umwandelt. Anschließend stehen alle Daten einträchtig nebeneinander zur Verfügung, sodass Sie bis zum 31.1.2014 mit BLZ und Kontonummer arbeiten können und ab 1.2.214 mit IBAN und BIC.
So geben Sie die Daten in advoware richtig ein
Außerdem werden sämtliche Überweisungen, die Sie vor dem advoware-Update durchgeführt haben, ebenso automatisch um IBAN und BIC ergänzt, sodass alle Daten auf einem einheitlichen Stand sind. Zudem steht es Ihnen frei, ob Sie aus dem Kontextmenü die Überweisungen im aktuellen DTAUS-Format oder im künftigen SEPA-Format auf einem Datenträger speichern wollen. Dasselbe gilt auch für den Druck der Überweisungen. Zudem können Sie nach dem Update bei der Eingabe neuer Überweisungsdaten wählen, ob Sie lieber die IBAN oder die Kombination aus Kontonummer oder Bankleitzahl eingeben. Die restlichen Daten werden automatisch daraus erstellt.
Die von advoware konvertierten Daten sind zuverlässig
Zwar kann bei der Umwandlung von Kontonummern und Bankleitzahlen in die zugehörige IBAN das ein oder andere schief laufen, da vor allem Kontonummern leider nicht einheitlich formatiert sind. Da die Advo-web aber die professionelle Software Kontopruef zur Konvertierung der Bankdaten einsetzt, können Sie davon ausgehen, dass nach der Umwandlung sämtlicher Daten die IBAN-Nummern richtig sind und die SEPA-Überweisungen ab dem 1. Februar 2014 ordnungsgemäß ausgeführt werden.