AdvoAssist-Studie zum Stand der Digitalisierung innerhalb der AnwaltsbrancheDas Online-Netzwerk AdvoAssist, das sich auf das Vermitteln von rechtsanwaltlichen Dienstleistungen wie Terminsvertretung, Schreibservice, etc. spezialisiert, hat erneut eine großangelegte Studie unter 600 Anwälten aus dem gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Ziel dabei war es, den Digitalisierungsgrad der Anwaltsbranche näher zu beleuchten. Herausgekommen sind interessante Ergebnisse, die eine Menge darüber aussagen, was innerhalb von Anwaltskanzleien bereits funktioniert – und was noch verbessert werden könnte.
Die gute Nachricht aus Sicht von Hülskötter & Partner ist zweifellos mit Seite 28 verknüpft, die sich mit dem Thema Kanzleisoftware beschäftigt. In diesem Zusammenhang wurden die Teilnehmer der Studie gefragt, wie zufrieden sie mit den am Markt verfügbaren Kanzleisoftwarepaketen sind. Herausgekommen ist, dass advoware unter allen befragten Anwälten das höchste Ansehen genießt. So wiesen die Juristen der Kanzleisoftware der Advo-web GmbH einen Zufriedenheitskoeffizient von 2,0 zu, was der Schulnote 2 entspricht.

Digitale Techniken sind innerhalb der Anwaltsbranche auf dem Vormarsch

Eine weitere gute Nachricht ergibt sich aus der Seite 8 der Studie. Aus ihr geht hervor, dass die Mehrheit der befragten Kanzleien den Einsatz digitaler Techniken an die erste Stelle ihrer Prioritätenliste stellen. Damit geht auch Trend Nummer drei einher, den viele Anwälte für sich entdeckt haben: Das mobile Arbeiten, was sich kaum von der Digitalisierung der Anwaltsbranche trennen lässt.
In diesem Zusammenhang sei übrigens erwähnt, dass sich die Anwaltsbranche derzeit in der dritten Phase der Digitalisierung befindet. Nachdem seit Anfang dieses Jahrtausends die Digitalisierung der Datenverarbeitung und des Datenaustauschs Einzug gehalten haben in vielen Kanzleien, begann ca. 2010 die Digitalisierung der (Zusammen-)Arbeit. Dazu gehört die zunehmende Verbreitung von mobilen Geräten genauso wie der Einsatz von Cloud-Lösungen und den sozialen Netzwerken.

Anwälte sind „nur“ 2 Stunden pro Tag im Internet

Seite 12 der Studie fördert etwas sehr Interessantes zu Tage: Dort kann man nachlesen, dass die Verweildauer deutscher Anwälte innerhalb der letzten 12 Monate um 15 Prozent gestiegen ist. Großartig, möchte man meinen. Doch die absolute Zahl dahinter spricht eine andere Sprache: So bewegen sich Rechtsanwälte in diesem Land pro Tag gerade einmal 127 Minuten im Internet, was gut zwei Stunden entspricht. Daran kann man schön erkennen, dass die Internetnutzung innerhalb der Anwaltsbranche immer noch in den Kinderschuhen steckt.
Doch was machen Anwälte während dieser zwei Stunden im Web? Nun, da tauchen drei wesentliche Bereiche auf: Die Mehrheit recherchiert nach fachlichen Inhalten, zudem werden Dienstleistungen gebucht und Kanzleibedarf eingekauft auf diesem Weg. Erst an Nummer 4 wird der Bereich „professionelle Netzwerke“ genannt, und das mit gerade mal 8 Prozent. Soll heißen: Anwälte tauschen sich mit Mandanten, Behörden und Kollegen kaum oder gar nicht über das Internet aus. Was doch einigermaßen verwunderlich ist.

Austausch wichtiger Daten erfolgt vermehrt via E-Mail – aber auch sicher?

Was die Studie auch zeigt: Die Teilnehmer haben erkannt, dass die digitale Ansprache und Betreuung ihrer Mandanten immer mehr an Bedeutung zunimmt. So sagen 74 Prozent aller Befragten, dass der Austausch wichtiger Dokumente via E-Mail ein zentrales Mandantenbedürfnis sei. Daher ist es umso erstaunlicher, dass diesem Wunsch zwar nachgegangen wird, allerdings immer noch auf Basis eines äußerst unsicheren Mediums, eben der E-Mail. Diese wird nämlich nach wie vor zum größten Teil unverschlüsselt genutzt, was rein rechtlich immer fragwürdiger wird. Dass es auch anders gehen kann, zeigen wir gerade in Kooperation mit der Deutschen Post.

Die Akquise neuer Mandate ist immer noch in „analoger Hand“

Geradezu widersprüchlich aus unserer Sicht ist das Ergebnis auf Seite 22/23. Dort wurden die Teilnehmer der Studie gefragt, was die wichtigsten Kanäle für die Akquise neuer Mandate ist. Kaum überraschend: 98 Prozent aller Befragten gaben an, dass die Weiterempfehlung durch zufriedene Mandanten ein äußerst wichtiges Tool ist. Erst an Nummer 2 dieser Rangliste steht mit 63 Prozent die eigene Webseite, und der eigene Blog findet sich gar nur auf dem letzten Platz wieder (11 Prozent).
Das bedeutet also nichts anderes, dass das Thema Digitalisierung eben noch nicht vollständig in den Köpfen vieler Anwaltskanzleien angekommen ist, wenn sie nicht einmal die rudimentärsten Dinge wie eine Webseite weiter oben einordnen als dies im Rahmen der Studie geschehen ist. Zumal die Aussage „die eigene Webseite ist ein wichtiges Akquisewerkzeug“ noch nicht viel über die Qualität der eigenen Internetpräsenz aussagt.