Update II: Mittlerweile steht der neue Termin für die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) fest, nämlich der 29.9.2016!
Update I: Die BRAK hat die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs bis auf weiteres verschoben. Im zugehörigen Beitrag erfahren Sie, was das für Sie bedeutet.beA-Logo
Wie bereits vor geraumer Zeit angekündigt, gibt es hier und heute weitere Informationen zum Thema advoware und beA, also das besondere elektronische Anwaltspostfach, über das wir schon das ein oder andere Mal berichtet haben.
Die BRAK hat mittlerweile allen Softwareherstellern, also auch der Advo-web GmbH, eine genaue Beschreibung zur Verfügung gestellt, wie sich das beA in die jeweilige Kanzleisoftware integrieren lässt. Zwar liegt noch keine vollständige und endgültige Fassung vor, allerdings stehen die Advoware-Entwickler in regelmäßigem Kontakt mit der BRAK und arbeiten mit Hochdruck an der beA-Schnittstelle.
Mithilfe eines geplanten Updates steht das beA allen advoware-Kunden zur Verfügung
Für die Anwaltschaft bedeutet die flächendeckende Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs vor allem die Abkehr von der papiergebundenen Arbeitsweise hin zur vollkommen digitalisierten Anwaltskanzlei. Und dabei möchten Hülskötter & Partner und die Advo-web so schnell und so mühelos wie möglich unterstützen.
Die gute Nachricht in diesem Zusammenhang ist der Umstand, dass advoware schon seit vielen Jahren vielfältige Möglichkeiten der Digitalisierung von Schriftsätzen und Dokumenten bietet (Advoscan, E-Mail, EGVP-Schnittstelle, PDF-Konverter, EDA-Mahnverfahren, digitale Diktate mit Advovoice, Spracherkennung, etc.). Daher müssen advoware-Kunde lediglich alle in Papierform eingehenden Dokumente einzuscannen und in der Aktengeschichte zu speichern.
Advoware bietet eine komfortable Nutzung des beA 
Für eine bestmögliche beA-Integration in advoware sind zusätzliche Funktionen für die Optimierung der digitalen Kommunikationsprozesse in Vorbereitung, die über die Möglichkeiten des internet-basierten beA-Portals hinausgehen:

  • Die individuellen Ordnerstrukturen des beA stehen innerhalb von Advoware 1:1  zur Verfügung.
  • Eingehende Dokumente werden vollständig und automatisiert in Advoware übertragen. Dazu gehört unter anderem das Speichern der digitalen Dokumente im Dateisystem, die Zuordnung von Dateien in die Aktengeschichte, etc.
  • Nachrichten können direkt aus der Aktengeschichte heraus versandt und dort auch empfangen werden.

Die beA-Integration in Advoware funktioniert hochverschlüsselt
Ein besonders sensibler Bereich im Rahmen des Elektronischen Rechtsverkehrs auf beA-Basis ist der Datenschutz, da Rechtsanwälte einer besonderen Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Zur Einhaltung der infrage kommenden Gesetze und Regeln verwendet das beA spezielle Verschlüsselungsverfahren, die für die abhörsichere Kommunikation zwischen Kanzlei und Justizbehörden zum Einsatz kommen.
Für die Kommunikation mit den Mandanten empfehlen wir die Advoware Onlineakte. Die Verschlüsselung erfolgt hierbei auf Basis von TLS 1.2 und PFS, was einen Zugriff auf Inhalte durch Dritte unmöglich macht. Mit der Advoware Onlineakte ist zudem sichergestellt, dass freigegebenen Informationen nicht auf externen Systemen Dritter (Rechenzentren, etc.) zwischengelagert werden müssen, damit die Mandantschaft auf diese Informationen zugreifen kann.
Hinweis: Die Advoware Onlineakte entspricht heute schon dem Standard nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BSIG und des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), den auch die gesamte Bürger-Behörden-Kommunikation und Behördenkommunikation insgesamt bis spätestens 01.07.2017 umgesetzt haben muss.
Falls Sie weitere Fragen zu beA und Advoware haben, dürfen Sie uns gerne unter der Telefonnummer 025 73-93 930 anrufen oder an team@huelskoetter.info eine E-Mail schreiben.