Online- und Sozia-Media-Marketing für AnwälteHeute fangen wir mit einer ganz besonderen Serie an, die es in dieser Form auf dem Advoblog noch nicht gab. Es geht nämlich ausnahmsweise nicht um die Kanzleisoftware Advoware oder die QM-Zertifizierung oder ähnliche Dinge, sondern ab heute lernen Sie in mehreren Teilen, worauf es beim Online- und Social-Media-Marketing für Anwälte und Anwaltskanzleien ankommt.
Sie lernen also ganz viel über den Sinn und Zweck von Facebook, Xing, LinkedIn & Co, erfahren, worauf Sie dabei achten müssen und werden anhand geeigneter Beispiele sehen, wie Sie erfolgreiches Online-/Social-Media-Marketing betreiben können. Und was Sie davon haben.
Los geht es mit den wichtigsten Parametern, warum Sie Online-/Social-Media-Marketing betreiben sollten und welche Grenzen Sie dabei beachten müssen. Zunächst einmal gilt festzuhalten, dass (a) Mundpropaganda zur Mandantenakquise alleine nicht mehr ausreicht und dass (b) Anwälte und Juristen bei den geeigneten Marketingmaßnahmen ein, zwei Regeln beachten sollten.

Mundpropaganda alleine reicht nicht mehr

Klar, die Empfehlung von zufriedenen Mandanten hilft immer noch bei der Vermittlung neuer Klienten, aber wenn Sie überlegen, wie eingeschränkt dieser Kreis ist, werden Sie schnell verstehen: das reicht nicht mehr aus. Daher sollten Sie sich eine angemessene Marketingstrategie zurecht legen, wie Sie mithilfe des Internets an neue, lukrative Mandanten herankommen. Hierfür ist zuvorderst eine eigene Internetpräsenz erforderlich, möglicherweise sogar mit einem Blog, auf dem Sie regelmäßig über Ihren juristischen Alltag berichten, bestimmte Urteile kommentieren, etc. Kurz: dort präsentieren Sie sich und Ihre Fertig- und Fähigkeiten, was potenziellen Mandanten dabei hilft, Sie besser kennenzulernen.
Darüber hinaus ist der Einsatz von Social-Media-Diensten eine sinnvolle Ergänzung. Denn mit Services wie Xing, Facebook, Twitter, Youtube und Co. erreichen Sie innerhalb weniger Wochen neue Mandanten, und das meist ohne größere finanzielle Aufwendungen. Dafür tun müssen Sie allerdings schon etwas.

Marketingregeln beachten

Anwälte und Juristen haben bei Werbung und Marketing bestimmte Regeln zu beachtenEs gab ja für Anwälte und Juristen lange keine Möglichkeiten, Werbung in eigener Sache zu machen. Das hat sich in den letzten Jahren zum Glück geändert, und zahlreiche Beispiele zeigen, dass man mit etwas Hartnäckigkeit und Kreativität via Internet und Webmarketing neue Mandanten finden und akquirieren kann.
Jedoch sollte man bestimmte Regeln einhalten, die speziell im §43b der BRAO und im §6 der BORA festgelegt sind. Dort ist vor allem die sachliche Darstellung der Informationen geregelt, die man  als Anwalt ins Web stellt. Aber auch §203 StGB sollten Sie in diesem Zusammenhang kennen, der sich mit dem Geheimnisverrat beschäftigt. Soll heißen: Mandantendaten sind tabu, wenn es um die öffentliche Darstellung Ihrer beruflichen Aktivitäten geht. Aber das versteht sich fast von selbst…