Wenn etwas 15 Jahre alt ist und immer noch Bestand hat, kann es ja so schlecht nicht sein. Das trifft zumindest auf ein Kompendium zu, das mir zur Verfügung gestellt wurde und das den schlichten Titel „Qualitätsmanagement und Zertifizierung“ trägt. Und eben genau diesen Leitfaden möchte ich Ihnen in Form eines Mehrteilers etwas näher bringen. Damit Sie noch besser als bisher den Sinn und Zweck der QM-Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001:2008 begreifen können.
Update 24.7.2018: Mittlerweile weist die ISO-Norm 9001 den Zusatz „2015“ auf. Worin sich beide Fassungen unterscheiden, erfahren Sie im zugehörigen Blogbeitrag.
Im ersten Teil werde ich mir zunächst ein paar einführende Gedanken zum Thema Qualitätsmangement machen und damit die Grundlage für die weiteren Teile dieser Serie schaffen. Anschließend geht es direkt in medias res, sprich in das Kapitel „Anforderungen für die Zertifizierung von Anwaltskanzleien gemäß DIN EN ISO 9001:2008“. Wenn Sie dann eine Menge erfahren haben über die Verantwortung der Kanzleileitung, über die Vertragsprüfung, über die Beschaffung und andere Dinge, betrachten wir etwas genauer, warum unser QM-Handbuch so aussieht, wie es aussieht.
Abschließende Gedanken zum Thema Zertifizierung wie der Frage, wie sinnvoll das alles überhaupt ist und mögliche Auswahlkriterien der passenden Zertifizierungsstelle runden den Mehrteiler zum Thema QM-Zertifizierung ab. Ich freue mich schon darauf, viele nützliche und erhellende Informationen mit Ihnen im Advoblog während der nächsten Tage zu teilen.
Hier geht es zum zweiten Teil unserer QM-Serie.