[Update 3.9.2018] Seit heute soll das besondere elektronische Anwaltspostfach endgültig nutzbar sein. In einem ersten Schritt sind alle rund 160.000 in Deutschland zugelassenen Anwältinnen und Anwälte vom heutigen Tage zu einer passiven Nutzung des beA verpflichtet. Was das bedeutet und mit welchen Maßnahmen wir Sie dabei unterstützen, erfahren Sie im zugehörigen Beitrag auf unserem Advoblog.
Das digitale juristische Zeitalter hat begonnen.
Nachdem am vergangenen Freitag der Anwaltsgerichtshof Berlin die einstweiligen Anordnungen gegen die BRAK aufgehoben hat, steht heute ab sofort für jeden bereits angemeldeten Juristen die Webseite www.bea-brak.de zum sicheren Austausch digitaler Dokumente zur Verfügung.
Verpflichtend wird die Nutzung des beA zwar erst zum 1.1.2018 3.9.2018, trotzdem ist es eine gute Idee, sich schon heute mit dem Thema besonderes elektronisches Anwaltspostfach zu beschäftigen. Gerne helfen wir Ihnen dabei.
Die Voraussetzungen sind für die Teilnahme am beA erforderlich
Für die Teilnahme am beA ist zunächst eine Signaturkarte erforderlich, die Sie bei der Bundesnotarkammer auf der Webseite bea.bnotk.de anfordern können. Hierfür benötigen Sie Ihre SAFE-ID, die Sie bei Ihrer Rechtsanwaltskammer erfragen können, falls Ihnen diese nicht bekannt ist. Auf dieser beA-Karte sind Ihre persönlichen Daten vermerkt. Sie dient zur Erstanmeldung und kann auch für die tägliche Anmeldung im laufenden Kanzleialltag genutzt werden. Bei der Bundesnotarkammer können Sie auch das Kartenlesegerät sowie weitere Karten bestellen, falls erforderlich.
Sobald Sie die beA-Karte und das Lesegerät erhalten haben, gehen Sie auf die Webseite www.bea-brak.de und laden zunächst eine Sicherheitssoftware auf Ihren Rechner. Diese ist für die Betriebssysteme Windows, macOS und Linux erhältlich. Die Download-Links befinden sich ganz am Ende der Webseite. Die Software ist für das Ver- und Entschlüsseln als auch das Signieren Ihrer digitalen Nachrichten zuständig.
Nach der Installation melden Sie sich mithilfe Ihrer Zugangsdaten und Ihrer beA-Karte samt PIN auf der beA-Seite an Dort können Sie Ihr persönliches Postfach einrichten und Ihre Mail-Adresse hinterlegen. Auf diesem Weg versenden und empfangen Sie künftig Ihre elektronische Post via beA.
Die rechtlichen Konsequenzen der beA-Teilnahme
Zwar müssen Anwälte und Anwältinnen erst ab dem 1.1.2018 3.9.2018 verpflichtend das beA nutzen, wer damit freiwillig vor diesem Stichtag beginnt, muss die Posteingänge via beA gegen sich gelten lassen. Um kund zu tun, dass Sie künftig mithilfe des beA kommunizieren werden, stehen Ihnen diverse Kanäle zur Verfügung. Das kann Ihre Kanzlei-Webseite sein oder der Briefkopf Ihrer Kanzlei oder Ihre Profilseite innerhalb der Anwaltsauskunft.
Wann ist die Kanzleisoftware Advoware bereit für beA?
Der Startschuss für das beA bedeutet natürlich auch für unsere Kunden eine neue Zeitrechnung, und wir wollen Sie dabei bestmöglich unterstützen. Hierbei steht vor allem unsere Kanzleisoftware advoware im Vordergrund, die so schnell wie möglich beA-tauglich sein wird. Sobald die Advo-web das hierfür notwendige Update bereitstellt, informieren wir Sie selbstverständlich sofort darüber.