Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) hat erst kürzlich die Alarmglocken läuten lassen. Hintergrund: Laut BvD sind etwa 50 Prozent aller Datenschutzbeauftragten nicht ausreichend qualifiziert. Damit sind sie laut Marco Biewald den Anforderungen nicht gewachsen, die für das Umsetzen der internen Sicherheitsstandards notwendig sind.
Das klingt äußerst beunruhigend, schließlich sollte man gerade als Anwalt stets darauf bedacht sein, die eigenen Daten und die seiner Mandanten mit der größtmöglichen Sorgfalt zu behandeln.
Genau aus diesem Grund beschäftigt Hülskötter & Partner einen Externen Datenschutzbeauftragten, der ein ausgewiesener Fachmann ist. Von dem wollten wir es genauer wissen, warum es so wichtig ist, bei der Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten auf höchste Standards zu setzen und diese möglichst auf einem kontinuierlich hohen Niveau zu halten.
Herr Tenti, Marco Biewald, Sprecher des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten (BvD), hat sich anlässlich des 25-jährigen Bestehens des BvD kritisch zum aktuellen Ausbildungsstand vieler Datenschutzbeauftragten in Deutschland geäußert. Was sagen Sie dazu?
Das kann ich mir sehr gut vorstellen, da Datenschutz nach wie vor in zahlreichen Unternehmen sehr stiefmütterlich behandelt wird, was in vielen Fällen mit der oft kostspieligen Ausbildung zu tun hat. Daher bevorzugen viele Firmen eher eine 24-Stunden-Schulung, anstatt auf eine fundierte Ausbildung zu setzen, was dem Thema sehr viel angemessener wäre. Denn zu einem gut ausgebildeten Datenschutzbeauftragten gehört sowohl ein technisches als auch juristisches Fachwissen, das sich nicht über Nacht aneignen lässt.
Wodurch zeichnet sich eine fundierte Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten aus?
Wichtig ist vor allem, das die geeigneten Kandidaten ein solides Grundwissen vorweisen können, und das vor allem in technischer Hinsicht. Wir können immer wieder feststellen, dass es deutlich einfacher ist, einen IT-Fachmann mit dem notwendigen juristischen Grundwissen zu versorgen als umgekehrt. Denn wichtig ist vor allem ein sehr profundes Know-how zu technischen und organisatorischen Belangen, die sich ein Datenschutzbeauftragter aneignen muss. Dabei sollte man sich stets vor Augen führen, dass Ausbildungsangebote zum Datenschutzbeauftragten mit einer Laufzeit unter einer Woche nicht seriös sind.
Derzeit fordert das Gesetz von Datenschutzbeauftragten lediglich, dass sie fachkundig und zuverlässig sind. Reicht das aus oder fordern Sie auch wie Herr Biewald eine verpflichtende Zulassung?
Aus berufsethischen Gründen muss ich Herrn Biewald zustimmen, allerdings wider besseres Wissen. Denn in der Praxis würde solch eine Verpflichtung die Messelatte gerade für mittelständische Unternehmen sehr hoch legen, da sich diese wie bereits erwähnt oft vor den Kosten scheuen, die mit einem internen oder externen Datenschutzbeauftragten einher gehen. Zudem müsste erst einmal genau definiert werden, wie so eine verpflichtende Zulassung aussehen und wie diese umgesetzt werden soll. Allerdings darf man dabei nicht vergessen, dass dem Thema Datenschutz eine immer größere Bedeutung beigemessen wird.
Was sollte ein gut ausgebildeter Datenschutzbeauftragter alles leisten können?
Ein guter Datenschutzbeauftragter ist in der Lage, ein vollständiges Verfahrensverzeichnis anzulegen, eine Liste aller personenbezogenen Prozesse anzufertigen, die existierende Organisation vor Ort zu prüfen und daraus Verbesserungsvorschläge abzuleiten. Sie können davon ausgehen, dass ein Datenschutzbeauftragter seinen Aufgaben nicht ernsthaft nachkommt, wenn er keine fundierten Vorschläge zur Verbesserung der IT-Organisation macht oder machen kann. Dazu gehören beispielsweise komplexe Kennwörter sowie der regelmäßige Wechsel derselben, die ordnungsgemäße Entsorgung digitaler Daten und vieles mehr.
Update 25.7.2018: Mittlerweile ist die europäische DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) in Kraft getreten. Damit gewinnt das Thema Datenschutz eine zusätzliche Bedeutung. Hierzu haben wir eine 10-teilige Videoserie mit den wichtigsten Fragen und Antworten rund um die DSGVO produziert. Und das passende Interview mit unserem Datenschutzbeauftragten finden Sie ebenfalls auf dem Advoblog.