Sämtliche Teile der Video-FAQ-Serie auf einen Blick

Mit dem achten und neunten Teil unserer großen DSGVO-FAQ-Videoreihe gehen wir den Fragen nach, ob jede Kanzlei einen Datenschutzbeauftragten braucht und welche Maßnahmen notwendig sind, wenn personenbezogene Daten in falsche Hände geraten.

„Benötigen wir unbedingt einen Datenschutzbeauftragten?“

Grundsätzlich gilt, dass Kanzleien und vergleichbare Firmen erst dann einen externen oder internen Datenschutzbeauftragten brauchen, wenn 10 oder mehr Personen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. Darüber hinaus muss unabhängig von der Größe der Firma ein DSB bestellt werden, wenn eine Datenschutz-Folgeabschätzung erforderlich ist oder wenn Daten geschäftsmäßig erhoben und verarbeitet werden. Das ist beispielsweise bei Marktforschungsunternehmen der Fall. Und Behörden müssen unter allen Umständen einen DSB ernennen. Aber: Ein Datenschutzexperte hilft Ihnen bei der fach- und sachgerechten Umsetzung der erforderlichen DSGVO-Maßnahmen.
Übrigens: Verantwortlich für die Einhaltung der DSGVO ist übrigens immer die Unternehmensleitung. Der DSB ist lediglich Berater und Unterstützer.

„Was sollten wir tun, wenn personenbezogene Daten in falsche Hände geraten?“

Hier gibt es zwei Vorgehensweisen: Sollten Ihre Kanzlei das datenschutzrechtliche Vergehen selber bemerken, haben sie genau 72 Stunden Zeit, um den Verstoß bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Diese nimmt dann Kontakt mit Ihnen auf und stimmt mit Ihnen die weitere Vorgehensweise ab. Hierfür sollten Sie unbedingt selber die richtigen Lösungen in petto haben.
Zweiter Fall: Falls eine betroffene Person bemerkt, dass ihre Daten z.B. nicht rechtmäßig gelöscht wurden, kann sie mit der Aufsichtsbehörde Kontakt aufnehmen, um diesen Verstoß zu melden. Auch in diesem Fall werden Sie Post oder einen Anruf von dem zuständigen Sachbearbeiter bekommen. Danach liegt es wieder bei Ihnen, zielführende Maßnahmen einzuleiten.

Hülskötter & Partner unterstützen Sie bei der Umsetzung der DSGVO

In diesem Kontext möchte ich Ihnen den Service eines Kooperationspartners von Hülskötter & Partner ans Herz legen. Damit werden Sie bei Ihrer ganz persönlichen Umsetzung der DSGVO bestmöglich unterstützt. Zu den Leistungen zählen unter anderem die Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten oder die gesamte Basisdokumentation für den Datenschutz zur individuellen Anpassung – und das für gerade mal 70 Euro (netto) monatlich. Vergleichbare Angebote für externe Datenschutzbeauftragte rufen schnell mal 150 Euro (netto) monatlich auf den Plan. Weitere Informationen zu dem Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite.

Bereiten Sie sich mit unserem Webinar auf die DSGVO richtig vor

Falls Sie noch mehr zur DSGVO wissen möchten, kann ich Ihnen unser DSGVO-Webinar im Rahmen der Kanzleiakademie-Flatrate guten Gewissens ans Herz legen, das wir für unsere Kunden konzipiert haben. Haben Sie keine noch keine Flatrate bieten wir Ihnen für dieses Webinar einmalig die Möglichkeit für 299,00 Euro (netto) pro Teilnehmer am Webinar teilzunehmen, auch wenn Sie keine Flatrate haben. Das Onlineseminar können Sie direkt über unsere Kanzleiakademie buchen. Bitte geben Sie bei der Buchung an, ob Sie bereits eine Flatrate haben oder nicht. Wir nehmen falls erforderlich dann nach der Buchung mit Ihnen Kontakt auf und schalten Sie dann für das Webinar frei.