Sämtliche Teile der Video-FAQ-Serie auf einen Blick
- EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 1
- EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 2
- EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 3
- EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 4
- EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 5
- EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 6
- EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 7
- EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 8 und Teil 9
- EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 10
Mit dem siebten Teil unserer großen DSGVO-FAQ-Videoreihe gehen wir der Frage nach, was eigentlich personenbezogene Daten sind und ob es möglicherweise Unterschiede bei der Bewertung dieser Daten gibt. Gleich mal vorab: Ja, diese Unterschiede gibt es.
Zu den personenbezogenen Daten gehören gemäß Artikel 4 der DSGVO neben den persönlichen Daten wie Name und Anschrift auch die Finanzdaten, also die Bankverbindung und Gehaltsabrechnung, biometrische Daten (Fingerabdruck, DNA-Probe), das Foto einer Person, seine Gesundheitsdaten und sogar die IP-Adresse eines Anwenders, wenn damit seine Identität eindeutig erfassbar ist. Oder anders gesagt: Immer, wenn ein Name neben einer dieser Daten auftaucht, handelt es sich um personenbezogene Daten.
Des Weiteren gibt es besonders sensible personenbezogene Daten wie die sexuelle Orientierung, politische Gesinnung, Bankdaten und Gesundheitsdaten, die einem besonderen Schutz unterstehen, so wie sich dies aus Artikel 9 DSGVO ergibt.
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