Mit dem zehnten und letzten Teil unserer großen DSGVO-FAQ-Videoserie gehen wir der Fragen nach, inwieweit Kanzleien die Datenschutzgrundverordnung ganz alleine umsetzen können.
Jetzt ist er also da, der 25. Mai 2018. Der Tag, vor dem seit Monaten alle warnen. Und doch, wie aktuelle Umfragen zeigen, sind immer noch nicht bei weitem alle Unternehmen (und Kanzleien) darauf vorbereitet. Und das hat wohl unter anderem auch mit der heutigen Frage zu tun:
„Können wir die DSGVO-relevanten Aufgaben alleine erledigen?“
Die schlichte Antwort dazu lautet: Alleine werden Sie es wohl nicht mehr schaffen, vor allem nicht an einem einzigen Tag, da der Stichtag 25. Main 2018 ja heute gekommen ist. Jedoch – oder gerade deshalb – sollten Sie trotzdem Ihre Kanzlei unbedingt DSGVO-tauglich machen. Der hierfür zugrunde liegende Aufwand hängt stark von der Größe Ihrer Kanzlei ab. So braucht beispielsweise eine Anwaltskanzlei mit 15 Mitarbeitern und einem Standort etwa 20 Tage, bis sämtliche DSGVO-relevanten Arbeiten erledigt sind.
Mithilfe eines professionellen Datenschutzexperten reduziert sich dieser zeitliche Aufwand auf etwa 5 Tage. Immer vorausgesetzt, Sie waren datenschutztechnisch bis dato noch nicht aktiv. Reden Sie mit uns, wir haben hierfür eine erprobte Lösung in petto.
Hülskötter & Partner unterstützen Sie bei der Umsetzung der DSGVO
In diesem Kontext möchte ich Ihnen den Service eines Kooperationspartners von Hülskötter & Partner ans Herz legen. Damit werden Sie bei Ihrer ganz persönlichen Umsetzung der DSGVO bestmöglich unterstützt. Zu den Leistungen zählen unter anderem die Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten oder die gesamte Basisdokumentation für den Datenschutz zur individuellen Anpassung – und das für gerade mal 70 Euro (netto) monatlich. Vergleichbare Angebote für externe Datenschutzbeauftragte rufen schnell mal 150 Euro (netto) monatlich auf den Plan. Weitere Informationen zu dem Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite.
Bereiten Sie sich mit unserem Webinar auf die DSGVO richtig vor
Falls Sie noch mehr zur DSGVO wissen möchten, kann ich Ihnen unser DSGVO-Webinar im Rahmen der Kanzleiakademie-Flatrate guten Gewissens ans Herz legen, das wir für unsere Kunden konzipiert haben. Haben Sie keine noch keine Flatrate bieten wir Ihnen für dieses Webinar einmalig die Möglichkeit für 299,00 Euro (netto) pro Teilnehmer am Webinar teilzunehmen, auch wenn Sie keine Flatrate haben. Das Onlineseminar können Sie direkt über unsere Kanzleiakademie buchen. Bitte geben Sie bei der Buchung an, ob Sie bereits eine Flatrate haben oder nicht. Wir nehmen falls erforderlich dann nach der Buchung mit Ihnen Kontakt auf und schalten Sie dann für das Webinar frei.
Sämtliche Teile der Video-FAQ-Serie auf einen Blick
EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 1
EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 2
EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 3
EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 4
EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 5
EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 6
EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 7
EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 8 und Teil 9
EU-DSGVO: Zehnteilige Video-FAQ-Reihe, Teil 10