Kennen Sie dieses schlichte Bild, das am rechten Bildrand prangt? Nun, es handelt sich dabei um ein Siegel des TÜV Hessen, das darüber Auskunft gibt, dass ein Unternehmen erfolgreich gemäß DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert wurde.
Update 24.7.2018: Mittlerweile weist die ISO-Norm 9001 den Zusatz „2015“ auf. Worin sich beide Fassungen unterscheiden, erfahren Sie im zugehörigen Blogbeitrag.
Soll heißen: eine Anwaltskanzlei wird genau so geführt, wie es die DIN-Norm im Detail vorsieht. Was das im einzelnen heißt, darüber habe ich ja bereits ausführlich berichtet.
Was aber bedeutet dieses TÜV-Zertifikat für die Kanzlei, die es erhalten hat? Nun, hier lassen sich zahlreiche Aspekte aufführen:
- Positives Signal an die bestehende Mandantschaft: „Sehen Sie her, ich nehme das Thema Qualitätsmanagement sehr ernst, denn Ihre Belange liegen mir am Herzen!“. Das schafft weiteres Vertrauen und stärkt die Verbindung Kanzlei-Mandant.
- Positives Signal an potentielle Mandanten: „Ich kann Ihnen versichern, dass Sie bei mir in guten Händen sind! Denn jedes neue Mandat wird bei uns mit derselben Sorgfalt behandelt wie bereits bestehende, und mit Ihren Daten und Ihrem Fall gehen wir äußerst sorgsam um.“ Folge: Potenzielle Mandanten vertrauen einer zertifizierten Kanzlei ehr als einer nicht-zertifizierten.
- Positives Signal an die Mitarbeiter: „Wir nehmen die Mitarbeiterschulung sehr ernst, denn nur ausgebildete Angestellte sind motivierte Angestellte!“. Zur Erklärung: die DIN-Norm 9001:2008 sieht eine regelmäßige Schulung aller Mitarbeiter verpflichtend vor.
- Positives Signal an Versicherungsgesellschaften, die verstärkt Mandate nur noch an zertifizierte Kanzleien vergeben, zum Schutz der eigenen Kundschaft. Ganz nach dem Motto: „Ihre Versicherungskunden sind gut bei uns aufgehoben!“.
Falls Sie also denken, dass Ihnen und Ihrer Webseite dieses TÜV-Siegel auch gut zu Gesicht stehen würde, sollten Sie am besten heute noch mit uns Kontakt aufnehmen (entweder telefonisch unter 02573-93 930 oder einfach per E-Mail).