[Update 3.9.2018] Seit heute soll das besondere elektronische Anwaltspostfach endgültig nutzbar sein. In einem ersten Schritt sind alle rund 160.000 in Deutschland zugelassenen Anwältinnen und Anwälte vom heutigen Tage zu einer passiven Nutzung des beA verpflichtet. Was das bedeutet und mit welchen Maßnahmen wir Sie dabei unterstützen, erfahren Sie im zugehörigen Beitrag auf unserem Advoblog.beA-Logo
Wie die Bundesrechtsanwaltskammer per Pressemeldung brandaktuell verlauten lässt, haben sich die zuständigen Institutionen und Personen bei der Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) auf ein neues Startdatum geeignet.
Dieses ist terminiert auf den 29. September 2016 3.9.2018. Ab diesem Tag wird allen rund 165.000 zugelassenen Anwältinnen und Anwälten in Deutschlang der Zugriff auf das beA gewährt. Darüber hinaus werden laut Pressemeldung auch die etwa 300.000 Kanzleimitarbeiter und -mitarbeiterinnen Zugriff auf das digitale Postfach Zugriff gewährt bekommen.
Bis dahin ist noch ein ganze Menge zu tun. Dazu gehört vor allem die Beantragung der beA-Karte, die für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr zwingend erforderlich ist. Diese bekommt man direkt bei der BRAK.
Doch nicht nur die formalen Bedingungen sollte eine Kanzlei erfüllen, sondern auch den gesamten Workflow der Kanzlei sollte auf ihre digitale Tauglichkeit hin untersucht werden. Dazu gehört unter anderem der Einsatz einer passenden Kanzleisoftware, die das beA am besten direkt integriert.
Darüber hinaus sollte die gesamte technische Infrastruktur der Kanzlei auf einen reibungslosen Zugriff auf das beA abgestimmt sein. Auch hierbei können wir Ihnen helfen, indem wir mit Ihnen gemeinsam Ihre Hardware- und Software-Ausstattung auf ihre beA-Kompatibilität überprüfen.
Am besten vereinbaren Sie mit uns einen Termin, damit wir Sie beim Umstieg auf den digitalen Rechtsverkehr mithilfe des beA bestmöglich unterstützen können. Oder Sie laden sich zunächst einmal unseren beA-Ratgeber auf Ihren Rechner, um sie damit kundig zu machen in Sachen beA.