Bestimmt kennen Sie das BDSG? Also, das Bundesdatenschutzgesetz regelt unter anderem all die Dinge, die mit der professionellen Datenerfassung, -verarbeitung und -speicherung zu tun haben. Dabei steht vor allem der Schutz der Daten von Dritten im Vordergrund, die man bei der elektronischen Datenverarbeitung „anfasst“.
Update 25.7.2018: Mittlerweile ist die europäische DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) in Kraft getreten, und mit ihr das BDSG Neu, das künftig alle datenschutzrelevanten Fragen regelt und beantwortet. Hierzu haben wir eine 10-teilige Videoserie mit den wichtigsten Fragen und Antworten rund um die DSGVO produziert. Und das passende Interview mit unserem Datenschutzbeauftragten finden Sie ebenfalls auf dem Advoblog.

Wichtige Fragen, die im Zusammenhang mit dem Datenschutz stehen

Damit sensible Daten wie Mandantenakten oder einfach nur dessen Adresse absolut sicher sind, regelt das BDSG ganz genau, wie man damit umzugehen hat. So befindet der dritte Abschnitt (§§ 27 – 38a) darüber, wie die Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen aussieht. Darüber hinaus sagt §9 ergänzend, wie es sich mit dem Aufbewahren und Speichern von Mandantendaten verhält.
Dabei sollte man sich stets folgende Fragen stellen:

  • Können Unbefugte auf die Daten meiner Mandaten zugreifen?
  • Können Unbefugte die Daten meiner Mandanten während des Transports oder Speicherns lesen, verändern oder gar löschen?
  • Können die Daten meiner Mandanten nachträglich verändert oder gelöscht werden und lässt sich das mithilfe geeigneter Maßnahmen feststellen?
  • Sind die Daten meiner Mandanten gegen Verlust, Zerstörung, etc. gesichert?
  • Werden die Mandantendaten so aufbewahrt, dass sie je nach Erhebungsgrund verarbeitet werden können?

Nur wenn Sie all diese Fragen mit „Ja“ beantworten können, lässt sich davon ausgehen, dass Sie das Thema Datensicherung und -sicherheit ernst nehmen.

Unzulässiger Datenschutz, wie er leider immer noch vorkommt

Damit wird auch klar, dass bestimmte „Datensicherungsszenarien“ vollständig ausgeschlossen sind (wie man sie aber leider immer wieder beobachten kann):

  • Die Datensicherung auf einem USB-Stick, den die Sekretariatsangestellte aus Gründen der Sicherheit mit nach Hause nimmt.
  • Das Speichern von Daten auf einer Festplatte, die ohne jeden Kennwortschutz in der Schublade des Kanzleiinhabers aufbewahrt wird.
  • Die Datensicherung mithilfe einer Software, die den Bestimmungen des BDSG nicht entspricht. Dazu gehört beispielsweise, dass die gespeicherten Daten revisionssicher gespeichert werden und damit vor allem nachträglich nicht verändert werden können.

Advozon Datensicherung kümmert sich um Ihre Daten

Sie sehen also, bei der täglichen Datensicherung kann einiges schief laufen. Damit Ihnen das nicht passiert – und Sie möglicherweise mit dem Gesetz in Konflikt geraten – bietet Ihnen Advozon, die Komfortzone für Anwälte, eine Dienstleistung, die sich Advozon Datensicherung nennt. Damit fertigen Sie jeden Tag eine Sicherheitskopie Ihres gesamten Datenbestandes an, und zwar so, wie es das BDSG und andere Vorschriften vorsehen.
Das Beste daran: Sie bekommen von der Datenspeicherung gar nichts mit, denn diese geschieht vollkommen automatisch auf einem Online-Server, auf den ausschließlich Sie Zugriff haben. Das Einrichten dieses Dienstes übernehmen wir für Sie, wofür Ihnen keine Kosten entstehen. Für die Datensicherung selbst bezahlen Sie für 5 Gigabyte 12,95 Euro pro Monat (netto), für 10 GB 19,95 Euro, etc. Die weiteren Preise können Sie auf unserer Webseite abrufen.

Am besten heute noch Advozon Datensicherung buchen

Überlegen Sie also nicht lange, denn das Thema Datensicherheit sollten Sie wirklich ernst nehmen. Buchen Sie daher am besten heute noch über die zugehörige Webseite Ihre ganz persönliche Datensicherungsmaßnahme.