von Hülskötter | Jul 6, 2015 | Software
Falls Sie weitere Fragen zum Thema Kanzleimarketing haben, dürfen Sie uns gerne anrufen (025 73-93 930) oder an team@huelskoetter.info eine E-Mail schreiben.
Eine Frage hören wir immer wieder: „Mit welchen Maßnahmen und Mitteln erhöhe ich den Bekanntheitsgrad meiner Anwaltskanzlei?“.
Nun, hierfür gibt es leider kein Patentrezept, allerdings stehen diverse Optionen zur Verfügung, mit denen sich die Sichtbarkeit und damit die Aufmerksamkeit einer Kanzlei erhöhen bzw. verbessern lässt.
Hierzu finden Sie auf dem Advoblog zahlreiche Beiträge, in denen viel Know-how und nützliche Tipps stecken. So finden Sie hier beispielsweise einen Dreiteiler, der sich mit zahlreichen Aspekten des Online-Marketings für Anwälte beschäftigt.
Teil 1: Ein erster Überblick
Teil 2: Facebook, Xing & Co. sinnvoll einsetzen
Teil 3: Der richtige Marketingmix
Um das Ganze ein wenig konkreter zu machen, haben wir einen Beitrag veröffentlicht, der das Online-Marketing von Hülskötter & Partner genauer begutachtet.
Online-Marketing für Anwälte – Case Study „Hülskötter & Partner“
Darüber hinaus haben wir uns diverse Fragen gestellt, was eine Kanzlei alles beachten sollte, wenn sie Online-Marketing verstärkt einsetzen will. Diese hat uns ein bekannter Fachanwalt beantwortet, was ebenfalls auf dem Blog zu finden ist.
Online-Marketing für Anwälte: “Auf den gesunden Menschenverstand und ein seriöses Angebot kommt es an!”
Selbstverständlich besteht das Kanzleimarketing nicht ausschließlich aus Online-Marketing, sondern auch aus der richtigen Kommunikation mit den Mandaten und anderen Dingen. Auch dazu haben wir einen Dreiteiler veröffentlicht, der auf einer Umfrage beruht, die wir unter 600 Teilnehmern durchgeführt haben.
Teil 1: So verbessern Anwaltskanzleien ihre externe Kommunikation
Teil 2: So verbessern Sie den Bekanntheitsgrad Ihrer Kanzlei
Teil 3: So sorgen Sie für noch zufriedenere Mandanten
Falls Sie weitere Fragen zum Thema Kanzleimarketing haben, dürfen Sie uns gerne anrufen (025 73-93 930) oder an team@huelskoetter.info eine E-Mail schreiben.
von Hülskötter | Nov 6, 2013 | Software
Erst gestern haben wir darüber berichtet, dass für alle Kunden das advoware-Update 3.31 zum Download bereit steht. Die wesentliche Neuerung dieser Software-Aktualisierung besteht in der SEPA-Tauglichkeit unserer Kanzleianwendung. Damit sind Sie schon heute fit für die Umstellung auf die SEPA-Überweisungsverfahren, die ab dem 1. Februar 2014 verpflichtend angewendet werden müssen.
Neben dieser Anpassung hat advoware 3.31 aber noch mehr zu bieten. Diese Verbesserungen möchten wir Ihnen in diesem Blogbeitrag gerne näher bringen.
Verbesserungen bei RVG-Rechnungen
Hier gibt es folgende Anpassungen:
- Angefallene Gerichtskosten lassen sich wieder nach altem Recht berechnen und direkt über einen Mahnbescheid abrechnen.
- Termingebühren, die ohne Termin anfallen, können für Vorlagen ab sofort direkt voreingestellt werden.
- Anfallende Einigungsgebühren nach 1005 und 1006 können in advoware 3.31 automatisch in die RVG-Rechnung übernommen werden.
- Auslagen für Fotokopien und Fahrtkosten können mithilfe einer Auslagenpauschale per Mausklick der Rechnung zugewiesen werden.
Anpassungen bei GNotKG-Rechnungen
Bei Rechnungen gemäß des GNotKG ergeben sich folgenden Verbesserungen:
- Einzelne Beträge aus der Geschäftswertberechnung lassen sich per Kontextmenü in die Zwischenablage für weitere Zwecke oder direkt in Excel kopieren.
- Die Vollzugsgebühr kann mit advoware 3.31 zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden, was die Rechnungserstellung vereinfacht.
- Abweichende Geschäftswerte für Betreuungs-, XML-, Vollzugs- und Zusatzgebühren können ab sofort manuell eingetragen werden.
- Auslagen lassen sich entweder einzeln oder pauschal erfassen. Zudem lassen sich angefallene Reisekosten anteilsmäßig auf mehrere Rechnungen verteilen.
Weitere Verbesserungen: Advophone, Onlineakte und mehr
Darüber hinaus ergeben sich in advoware 3.31 weitere Anpassungen:
- Advophone (ehemals Advoware Telefonie): E-Mails können jetzt an den Aktensachbearbeiter direkt aus dem Telefoniefenster erstellt und versendet werden. Außerdem lassen sich neue Kontakte aus dem Telefoniefenster heraus der passenden Akte zugeordnet werden.
- advoware Onlineakte: Mitteilungen und Uploads durch Mandanten lassen sich jetzt per Grundeinstellungen ausschließen. Zudem können Mitarbeiter über ihren Zugang auf die Eingangspost zugreifen.
- Sonstige Erweiterungen: Die Interessenskollisionsprüfung für untergeordnete Beteiligungsarten (Versicherungen, etc.) lassen sich in advoware 3.31 per Grundeinstellung abschalten. Außerdem können Gegenstandswerte bei einer Ratenzahlungsvereinbarung im Advoware Inkasso-Modul automatisch richtig berechnet werden.
von Hülskötter | Nov 5, 2013 | Software

Advoware, die Kanzleisoftware
Über die Umstellung auf das Zahlungsverfahren SEPA haben wir hier ja schon ausführlich berichtet.
Dank des aktuellen advoware-Updates mit der Versionsnummer 3.31 kommen unsere Kunden bereits heute in den Genuss einer geräuschlosen Anpassung sämtlicher Daten, die für das SEPA-Überweisungsverfahren erforderlich sind.
Das betrifft vor allem Kontonummern und Bankleitzahlen, die im Zuge der SEPA-Umstellung in IBAN- und BIC-Nummern umgewandelt werden.
Doch das advoware-Update hat noch mehr zu bieten. So haben die Software-Entwickler der Advo-web GmbH in Sachen RVG- und GNotKG-Rechnungen Verbesserungen vorgenommen, das Programmmodul Advophone (ehemals Advoware Telefonie) überarbeitet und an der Advoware Onlineakte leichte Korrekturen vorgenommen. Zudem wurde die Kollisionsprüfung, das Inkasso-Modul und das Zeithonorar verbessert.
Die SEPA-Umstellung geschieht mit Advoware vollautomatisch
Die verpflichtende Umstellung auf SEPA erfolgt zwar erst am 1. Februar 2014, allerdings wollen wir unsere Kunden nicht mehr so lange warten lassen. Daher können sie mithilfe des advoware-Updates 3.31 sämtliche Daten in ein SEPA-taugliches Format umwandeln. Dabei werden die bisherigen Bankleitzahlen und Kontonummern sämtlicher Mandanten (und die eigenen Daten) vollautomatisch in die zugehörigen IBAN- und BIC-Nummern umgewandelt, die ab dem 1. Februar 2014 für SEPA-Überweisungen erforderlich sind.
Bei Einzugsermächtigungen verhält es sich ein wenig anders: Hierfür benötigt man ein Mandat, dass aus einer Gläubiger-ID und einer Mandatsreferenznummer besteht. Beides versendet man an seinen Mandanten, dabei ist vor allem das Datum wichtig, das zwischen dem 9. Juli 2012 und fünf Tage vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug liegen muss.
Das müssen Sie bei advoware in Sachen SEPA beachten
Sobald Sie das advoware-Update 3.31 eingespielt haben, sind Sie sofort „SEPA ready“. Das heißt also, dass Advoware vollautomatisch sämtliche Bankleitzahlen und Kontonummern, die für die Banküberweisungen erforderlich sind, in SEPA-taugliche IBAN- und BIC-Nummern umwandelt. Anschließend stehen alle Daten einträchtig nebeneinander zur Verfügung, sodass Sie bis zum 31.1.2014 mit BLZ und Kontonummer arbeiten können und ab 1.2.214 mit IBAN und BIC.
So geben Sie die Daten in advoware richtig ein
Außerdem werden sämtliche Überweisungen, die Sie vor dem advoware-Update durchgeführt haben, ebenso automatisch um IBAN und BIC ergänzt, sodass alle Daten auf einem einheitlichen Stand sind. Zudem steht es Ihnen frei, ob Sie aus dem Kontextmenü die Überweisungen im aktuellen DTAUS-Format oder im künftigen SEPA-Format auf einem Datenträger speichern wollen. Dasselbe gilt auch für den Druck der Überweisungen. Zudem können Sie nach dem Update bei der Eingabe neuer Überweisungsdaten wählen, ob Sie lieber die IBAN oder die Kombination aus Kontonummer oder Bankleitzahl eingeben. Die restlichen Daten werden automatisch daraus erstellt.
Die von advoware konvertierten Daten sind zuverlässig
Zwar kann bei der Umwandlung von Kontonummern und Bankleitzahlen in die zugehörige IBAN das ein oder andere schief laufen, da vor allem Kontonummern leider nicht einheitlich formatiert sind. Da die Advo-web aber die professionelle Software Kontopruef zur Konvertierung der Bankdaten einsetzt, können Sie davon ausgehen, dass nach der Umwandlung sämtlicher Daten die IBAN-Nummern richtig sind und die SEPA-Überweisungen ab dem 1. Februar 2014 ordnungsgemäß ausgeführt werden.
von Hülskötter | Aug 21, 2013 | Software
Notieren Sie sich den 8. April 2014 ab besten sofort in Ihrem Kalender! Denn an diesem Dienstag der 15. Woche des kommenden Jahres stellt Microsoft quasi ein Produkt ein, das mittlerweile 13 Jahre auf dem Buckel hat: Windows XP.
Von diesem Zeitpunkt an gibt es seitens Microsoft keinerlei Unterstützung mehr für dieses betagte Betriebssystem, also vor allem keine Software-Updates mehr, die das System sicherer machen sollen, und damit vor unbefugten Zugriffen von außen schützen.
Da Software-Hacker und solche unliebsamen Gesellen genau wissen, wo die Schwachstellen von Windows XP sitzen werden (indem sie sich die Updates der anderen Betriebssysteme wie Windows 7 und Windows 8 genauer ansehen), wird es für Angreifer in Zukunft ein Leichtes sein, XP-Rechner mit einfachen Mitteln anzugreifen und lahmzulegen.
Warum schreibe ich das hier eigentlich, schließlich ist der 8. April 2014 noch weit weg, und Windows XP auch nicht mehr so weit verbreitet? Tja, beide Annahmen sind leider ein Trugschluss. Denn zum einen vergehen siebeneinhalb Monate meist ziemlich schnell, und zum anderen wissen wir, dass Windows XP noch auf vielen Rechnern zum Einsatz kommt, also auch bei Anwälten und Kanzleien.
Wie die Grafik am Ende dieses Betrags zeigt, ist noch auf jedem dritten PC Windows XP installiert. Und das aus gutem Grund – zumindest aus Sicht der Anwender und IT-Verantwortlichen.
Denn zum einen gibt es für viele keinen vernünftigen Grund, ein funktionierendes System durch ein neues zu ersetzen. So bestätigt Microsoft selbst, dass viele XP-Anwender erst dann über die Anschaffung eines neuen Rechners nachdenken, wenn der alte seine Arbeit verweigert. Und zum anderen ist solch eine Neuanschaffung mit größeren finanziellen Aufwendungen verbunden.
Beide Argumente sind natürlich richtig. Allerdings wiegt der Aspekt der Datensicherheit beide locker auf. Denn ein System, das nicht mehr sicher ist, öffnet Angreifern von außen Tür und Tor. Und gerade eine Anwaltskanzlei mit hochsensiblen Daten sollte vor diesem Thema nicht die Augen verschließen, meinen Sie nicht auch?
Wenden Sie sich daher möglichst bald an Ihren PC-Händler, damit er Sie beim Wechsel von Windows XP auf eine neue Plattform unterstützt. Und falls Sie keinen Spezialisten bei der Hand haben, dann werfen Sie einen Blick auf unsere Solutionpartner-Liste.
Dort finden Sie bestimmt jemanden in Ihrer Nähe, der Ihnen beim Umstieg hilft. Und der auch dafür sorgt, dass Advoware mit all seinen Zusatzprodukten vom ersten Tag an bestmöglich funktioniert.
von Hülskötter | Jul 25, 2013 | Software

Advoware, die Kanzleisoftware
Endlich ist es soweit: das am 5. Juli verabschiedete 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wurde mit dem heutigen Datum (25.7.2013) von Bundespräsident Joachim Gauck unterzeichnet und tritt damit am 1. August 2013 in Kraft. Das bedeutet eine Rechtssicherheit hinsichtlich zahlreicher Gesetze, die damit reformiert und vereinfacht werden sollen.
Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz umfasst 590 Seiten, auf denen folgende Gesetze überarbeitet wurden:
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
- Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG)
- Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Darüber hinaus ersetzt der Gesetzentwurf die Kostenordnung (KostO) durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sowie die Justizverwaltungskostenordnung (JVKostO) durch das Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG). Zudem werden die Gebühren nach dem GKG, FamGKG, GvKostG und dem RVG erhöht. Damit will der Gesetzgeber vor allem dazu beitragen, das Kostenrecht zu vereinfachen und die Gerichte von einer immer komplexeren und aufwändigeren Kostenrechtssprechung entlasten.
Advoware berücksichtigt das neue GNotKG von Anfang an
Das Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz bedeutet für unsere Kunden, dass mit dem nächsten Advoware-Update (Versionsnummer 3.30) ein neues GNotKG-Modul bereit stehen wird. Dieses Modul ermöglicht die Kostenberechnung nach § 19 GNotKG inklusive Vergleichsberechnungen nach §§ 35, 94 GNotKG und verfügt über eine völlig neue ergonomische Auslagenerfassung.
Das Besondere an dem Update: mit Advoware 3.30 stehen Ihnen zahlreiche typische Standardvorgänge in unserer Kanzleisoftware automatisch zur Verfügung. Damit können Sie beispielsweise Kaufverträge, Grundschuldbestellungen, GmbH-Gründungen etc. als Musterrechnungen mit den anfallenden Gebührenpositionen sofort nutzen.
Weitere Highlights des Advoware-Updates 3.30
Neben der Integration des GNotKG-Moduls in Advoware hält das Update 3.30 weitere Besonderheiten und Verbesserungen bereit. Dazu gehören unter anderem:
- Umsetzung der Änderungen des Vergütungsverzeichnisses zum RVG (u.a. neue Gebührentabellen mit aktualisierten Gegenstandswertstufen)
- Anhebung des Höchstwerts für die Vertretung in Verfahren über den Antrag auf Abnahme der die Erteilung der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO auf 2.000 EUR
- Umsetzung der Änderungen des Gerichtskostengesetzes GKG (neue Gerichtskostentabelle, Erhöhung der Mindestgebühr für Gerichtskosten für das Verfahren über den Antrag auf Mahnbescheid auf 32 EUR, Erhöhung der Gerichtskosten beim Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf 20 EUR)
- neue Pfändungstabellen § 850c ZPO
Installieren Sie Advoware 3.30 noch vor dem 1. August!
Um den Übergang von der KostO auf das neue GNotKG so einfach wie möglich zu machen, können Sie das Advoware-Update 3.30 noch vor dem 1. August auf Ihrem Server installieren. Die Advoweb GmbH wird die überarbeitete Version von Advoware im Lauf des Wochenendes 27./28.Juli rechtzeitig zum Download anbieten.
TIPP: Wenn Sie sicherstellen wollen, dass die Aktualisierung von Advoware problemlos verläuft, sollten Sie erst am Montag oder Dienstag das Update einspielen. Gehen Sie hierzu wie folgt vor:
1. Laden Sie das Adoware-Update 3.30 von der Advoweb-Downloadseite am besten direkt auf Ihren Server (also dort, wo Advoware installiert ist).
2. Führen Sie aus Advoware heraus eine Datensicherung aller Daten durch.
3. Schließen Sie alle Programme, also auch Advoware, Word, Excel, etc. und starten Sie das Update, indem Sie auf dem Server innerhalb des Windows Explorers per Doppelklick auf die EXE-Datei das Update initiieren.
4. Sobald das Update erfolgreich eingespielt wurde, können Sie Advoware wieder starten. Hierbei wird automatisch die Datenbank aktualisiert.
Sollte es während des Updates zu Unregelmäßigkeiten kommen, rufen Sie uns am besten sofort an. Denn Sie wissen ja: Ihre Zufriedenheit ist unser Antrieb!
Falls Sie noch mehr wissen wollen zum neuen GNotGK-Modul in Advoware, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme per E-Mail.
von Hülskötter | Mrz 15, 2013 | Interna, Software
Wussten Sie eigentlich schon, dass seit dem 1. März 2013 die Übergangsfrist für die neuen Formulare für die Zwangsvollstreckung abgelaufen ist? Das bedeutet, dass die alten ab sofort nicht mehr gelten und Sie die neuen verwenden müssen. Dies betrifft folgende Fälle:
- Antrag Erlass einer richterliche Durchsuchungsanordnung,
- Antrag auf Erlass eines Pfändungs- Überweisungsbeschlusses insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen
- Antrag auf Erlass eines Pfändungs-Überweisungsbeschlusses wegen Unterhaltsforderungen.
Nun ist es aber so, dass die Formulare erheblich länger geworden sind, da sie laut Gesetzgeber „eine Vielzahl von Fallgestaltungen“ berücksichtigen sollen, um damit die Antragsteller beim Ausfüllen der Formulare zu unterstützen. Außerdem sollen vor allem die Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ausreichend Platz bieten, um zusätzliche Anträge stellen oder dem Gericht zusätzliche Informationen zukommen lassen zu können.
Diese ausführlichen Formulare sind allerdings nicht allen Fällen sinnvoll, sodass die Advoweb beschlossen hat, die neuen Formulare in Advoware so zu gestalten, dass Sie diese Ihren ganz besonderen Erfordernissen anpassen können. Das bedeutet, dass Sie mit dem geplanten Advoware-Update die Formulare mithilfe interaktiver Steuerelemente so voreinstellen können, damit Ihre ganz speziellen Anforderungen bestmöglich berücksichtig werden. Das erleichtert und beschleunigt das Ausfüllen der neuen Formulare ganz erheblich.
Das zugehörige Advoware-Update erfolgt im Laufe der nächsten Woche, sodass Sie dann die neuen Formulare für die Zwangsvollstreckung optimal nutzen können. Wir geben Ihnen hier auf diesem Blog sofort Bescheid, sobald Sie die neue Advoware-Version installieren können.
Übrigens: die neuen Formulare stehen schon seit Advoware 3.22 in ihrer überarbeiteten Form bereit, allerdings werden sie mit dem kommenden Update nochmals angepasst, sprich vereinfacht. Damit Sie es noch komfortabler haben. Denn das ist es, was uns jeden Tag aufs Neue antreibt: zufriedene Kunden.